Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

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JuraBY94
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Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von JuraBY94 »

Guten Abend!

Ich habe mir lange überlegt, welche Art einer Kanzlei denn für mich in Frage kommt.
Eine typische Großkanzlei ist nichts für mich, lieber wäre mir eine kleinere, familiäre Kanzlei, die sich mit „normalen“ Fällen beschäftigt und nicht übermäßig international agiert.

Mit was für einem Gehalt kann man denn als Berufseinsteiger in einer kleineren Kanzlei mit ca. 2-5 Anwälten rechnen? Und wie entwickelt sich ein solches eurer Erfahrung nach?

Wie unterscheidet sich dies bei mittelständischen Kanzleien ab ca. 10-15 Anwälten?

Relevant wären die Regionen Mittel-/Oberfranken sowie das ländlichere Oberbayern (Traunstein/Rosenheim).

Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Theopa
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Theopa »

Die Frage wird eher sein, ob entsprechende Kanzleien überhaupt angestellte Anwälte beschäftigen.

Um welche Rechtsgebiete ginge es überhaupt? Gesellschafts- und Steuerrecht bieten wenn es um Umsätze und damit am Ende auch das Gehalt geht natürlich z.B. mehr Potenzial als Familien- und Sozialrecht.
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schuper
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von schuper »

Rein subjektiv:

Wenn du nicht in den größten 5 Städten Bayern bist, behaupte ich mal wird sich der Einstieg im Bereich von 40k-50k bewegen. Bei entsprechenden Noten bzw. Promotion eher bei 50k. Dann kommt es hauptsächlich auf das Fachgebiet an und die Frage, wie so der eigene Umsatzzettel in 3 Jahren aussieht. Aufgrund der Zahlen wird meistens konkreter nachverhandelt.
Auch wenn die Kanzlei sehr gut läuft, werden normalerweise Berufsanfängern keine anderen Zahlen angeboten. Es lohnt sich schlicht nicht für die Kanzlei, erstmal mit 70.000 Berufsanfänger zu holen, die in den ersten 2-3 Jahren ihr eigenes Gehalt nicht reinholen. Das schaffen die meisten auch nicht bei ihren 40 tsd., aber schmerzt dann doch ein bisschen weniger.
Dazu kommt, dass die eingesessenen Kanzleien in den Städten den Markt sehr gut kennen. Sie wissen also genau, was in der konkreten Stadt von anderen Kanzleien angeboten wird. Da fängt keiner an den Ausreißer zu spielen.


Aus dem Einstieg von 40-50 tsd. kann theoretisch alles werden. Kommt auf das Rechtsgebiet an und auf die Eignung als Rechtsanwalt. Mit wie viel Aufwand kann Mandant zufrieden gestellt werden und wie viel Kundenbindung kann ich aufbauen. Ob jetzt der einzelnen Rechtsanwalt 60.000 oder 150.000 € verdient, hängt von vielen Faktoren ab. Die Erfahrung zeigt, dass es auch in kleineren Städten genug (lukrative) Mandate gibt :)
Herr Schraeg
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Herr Schraeg »

Als Berufsanfänger ein Festgehalt von 50.000 Euro in einer Zwei-Mann-Kanzlei mit Feld-, Wald- und Wiesencharakter auf dem platten Land? Das würde mich schon arg überraschen.
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Tibor
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Tibor »

Assekurata hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2020, 10:00 In den hiesigen Stellenausschreibungen schwadronieren diese Kanzleien aber dann trotzdem von leistungsgerechten Vergütungen, das böse Erwachen kommt dann in den Vorstellungsgesprächen wo man dann am liebsten rückwärts wieder gehen möchte ](*,)
Wieso? Wenn man als angesteller RA keinerlei unternehmerisches Risiko eingehen will, also das Angestelltendasein dem unternehmerischen Bürogemeinschaftler vorzieht, dann entspricht eine leistungsgerechte Vergütung eben den erzielten Umsätzen abzgl. Kostenquote abzgl. Gewinnanteil des Unternehmers. Wenn du als Angesteller nur Umsätze von bspw. 60T€ erzielst, dafür aber ein Zimmer belegst und eine Reno zu 20% einsetzt, dann kann ein Bruttogehalt von 36T€ durchaus leistungsgerecht sein.
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Freedom
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Freedom »

Die Diskussion hatten wir hier auch schon oft.
Ich glaube der Konsens war in der regel, dass man mit eher weniger einsteigt und sich dann eben hocharbeiten kann / Muss, d.h. die ersten jahre werden eher wenig lukrativ sein. Ständiges nachverhandeln wird erforderlich sein.

Und noch ein Umstand ist mir in Erinnerung geblieben, auf den man achten sollte (ich nehme hier mal bewusst die Perspektive des Bewerbers / Angestellten ein, man kann es auch umgekehrt betrachten): Anwälte haben Mischkalkulationen. Man kann bei Mandant A, der hin und wieder ein großes Mandat einbringt, ein kleines Anliegen nicht ablehnen, weil es unlukrativ ist. Das lässt man dann den neuen Angestellten bearbeiten - nur um ihm hinterher zus agen, er bringe halt kein geld ein, daher könne er auch keine Gehaltserhöhung bekommen. Will sagen: Die Trennlinie zwischen "Stimmt ja auch / Man muss eben selbst unternehmerisch tätig werden und Missbrauch ist eben auch nicht immer gänzlich einfach zu ziehen. Und es ist durchaus möglich, dass es Anwälte gibt, die alle 2-3 Jahre Berufsanfänger für den Kleinkram einstellen, ihnen Partnerperspektiven versprechen und sich nach 2 Jahren einen neuen suchen. (Ok, ist ja in GK auch nicht anders).
Langer Rede kurzer Sinn, man muss halt vieles bedenken und nach einiger Zeit ein Gefühl dafür bekommen, wie der umgang so ist, was der Markt so hergibt, wie viel man lernt, ob wirklich Interesse daran besteht dass die Kanzlei wächst und ein neuer Partner etc. einsteigt.
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scndbesthand
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Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von scndbesthand »

Freedom hat geschrieben:Man kann bei Mandant A, der hin und wieder ein großes Mandat einbringt, ein kleines Anliegen nicht ablehnen, weil es unlukrativ ist. Das lässt man dann den neuen Angestellten bearbeiten - nur um ihm hinterher zus agen, er bringe halt kein geld ein, daher könne er auch keine Gehaltserhöhung bekommen.
Sehr gute Ansätze einer effizienten Kanzleiführung. Wobei es Verbesserungspotenzial gibt. Noch besser ist es, den angestellten "Sachbearbeiter" so mit Mandanten aus dem unterpreisigen Segment zuzumüllen, dass dieser gar keine Chance hat, jemals eigenes Geschäft zu etablieren, das im Zuge von Gehalts-/Partnerschaftsverhandlungen genutzt werden könnte. Als Kündigungsbremse genügt dann 1,5% Erhöhung des Fixums p. a.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Sektnase »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2020, 10:04
Assekurata hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2020, 10:00 In den hiesigen Stellenausschreibungen schwadronieren diese Kanzleien aber dann trotzdem von leistungsgerechten Vergütungen, das böse Erwachen kommt dann in den Vorstellungsgesprächen wo man dann am liebsten rückwärts wieder gehen möchte ](*,)
Wieso? Wenn man als angesteller RA keinerlei unternehmerisches Risiko eingehen will, also das Angestelltendasein dem unternehmerischen Bürogemeinschaftler vorzieht, dann entspricht eine leistungsgerechte Vergütung eben den erzielten Umsätzen abzgl. Kostenquote abzgl. Gewinnanteil des Unternehmers. Wenn du als Angesteller nur Umsätze von bspw. 60T€ erzielst, dafür aber ein Zimmer belegst und eine Reno zu 20% einsetzt, dann kann ein Bruttogehalt von 36T€ durchaus leistungsgerecht sein.
Antiquierte Ansicht. Man schaut, was ein Angestellter in einer großen Großkanzlei in Frankfurt kriegt, der "auch nicht viel mehr Punkte" hatte und beschwert sich dann, dass es keine "(leistungs)gerecht" bezahlten Jobs gibt. [-(

Oder noch geiler, was irgendwelche Vögel im Forum zur letzten Instanz immer machen: Darauf abstellen, dass man den Markt kaputt macht, wenn man unter 50.000 Euro irgendwo arbeitet. Um den Markt zu retten, wird also ab jetzt einfach geharzt. Der Markt orientiert sich freilich insoweit auch nur an Frankfurt, nicht am Erwirtschafteten.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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schuper
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von schuper »

Herr Schraeg hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2020, 08:47 Als Berufsanfänger ein Festgehalt von 50.000 Euro in einer Zwei-Mann-Kanzlei mit Feld-, Wald- und Wiesencharakter auf dem platten Land? Das würde mich schon arg überraschen.
wenn man sich den worst-case rauszieht, klar. Gibt aber auch gut laufende 5-Mann Kanzleien in einer Stadt um die 100.000 Einwohner. Da wird man die 40.000 bis 50.000 € schon aufrufen können und erhalten.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Riven »

Bekannter mit 11 aus 2 verdient ca. 33k in einer 4-Mann-Kanzlei bei 40h.
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Muirne
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Muirne »

Herr Schraeg hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2020, 08:47 Als Berufsanfänger ein Festgehalt von 50.000 Euro in einer Zwei-Mann-Kanzlei mit Feld-, Wald- und Wiesencharakter auf dem platten Land? Das würde mich schon arg überraschen.
second that.
Würde sagen 40k ist auch in der Stadt anfangs regelmäßig die Grenze bei der Größe. Arbeit um die 45 bis 50h. Und zwar trotz VB. Das ist einfach die Art der Arbeit die weniger Geld dann bringt, das ist Teil der Entscheidung. Gehe mal von eher klassischem Zivilrecht aus. Wird sicher nicht ewig dauern bis man dann bei 50k ist, wenn man entsprechend Einsatz und Unsatz bringt, aber der Anfang ist kein Geldregen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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scndbesthand
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von scndbesthand »

Und Manni steht beim Hornbach an der Säge und macht 38 k bei ner 37,5 Stunden-Woche.

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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von j_laurentius »

Der Anwalt, den das stört, kann ja den Job an der Säge übernehmen. Das sollte er sich aber gut überlegen, denn der ist ziemlich anstrengend und gar nicht so ungefährlich.
Liz
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Liz »

Alternativ steht einem Anwalt ja auch immer der Weg in die Selbstständigkeit frei, wenn er meint, als angestellter Anwalt nicht ausreichend leistungsgerecht vergütet zu werden.
gola20
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von gola20 »

Mit dem Argument kann man alle Löhne drücken. Der Weg in die Selbstständigkeit steht jeder Person offen.
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