Eintragungsbekanntmachung nach § 55 Grundbuchordnung (GBO)

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CaptainKassadin
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Eintragungsbekanntmachung nach § 55 Grundbuchordnung (GBO)

Beitrag von CaptainKassadin »

Hallo,

nehmen wir mal folgendes fiktives Beispiel:

Die natürliche Person A, ist mit der natürlichen Person B verheiratet. Nun lassen sich diese aber scheiden und es kommt zu einer Vermögensverteilung. Nehmen wir als Beispiel eine Immobilie, deren Wert durch ihren Verkauf, aufgeteilt werden soll. Weil Person A, diese aber nicht freiwillig verkaufen wollte, wird diese demnächst zwangsversteigert und ihr Wert wird darüber hinaus auf 240.000,000€ gewertet. Da A sich schlecht mit den Gesetzen auskennt, übergibt er des Weiteren die Vollmacht für die Klärung dieser Angelegenheit, an eine Person C.

Nun bekommt Person B einen Brief vom Amtsgericht zugeschickt, „Eintragungsbekanntmachung nach § 55 Grundbuchordnung (GBO)“. Dort steht, dass in den Grundbuchblättern Eintragungen vorgenommen wurden und Person B wird vom Amtsgericht somit aufgefordert, diese Eintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Im Brief sind zwei Tabellen eingeführt.

Tabelle 1: Dritte Abteilung (Spalten 1 bis 4),
mit folgenden drei Spalten und deren Inhalt:
LNrE: 1
Betrag: (Leerer Raum)
Hypothek, Grundschulden, Rentenschulden: (Leerer Raum)

Tabelle 2: Dritte Abteilung (Spalte 5 bis7),
mit folgenden drei Spalten und deren Inhalt:
LNrE: 1
Betrag: 68.000,00€
Veränderungen: Laufende Nummer des Rechts wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt; Die Berechtigte hat auf das Recht verzichtet;
Eingetragen am 27.06.2020

Nachname einer Person.


Was Bedeutet dieses Schreiben für die Person B?
Die Immobilie wurde vom Gutachter mit 240.000,00€ bewertet, warum steht dann bei „Betrag“, 68.000,00€?
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Tibor
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Re: Eintragungsbekanntmachung nach § 55 Grundbuchordnung (GBO)

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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