Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Gegenstandswertes bei einem unbefristeten Mietvertrag.
Konstellation: Eigentümer bietet dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag an.
Anwalt soll mit dem Eigentümer das Auszugsdatum und die Auszahlungssumme im bestehenden Aufhebungsvertrag nach.
Wie lässt sich der Gegenstandswert berechnen?
Vielen Dank
Franzi
Gegenstandswert Mietrecht Aufhebungsvertrag
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Re: Gegenstandswert Mietrecht Aufhebungsvertrag
Wie wäre es mit § 41 GKG entsprechend?
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Re: Gegenstandswert Mietrecht Aufhebungsvertrag
Das war auch ein erster Gedanke, bis ich auf folgendes Passus gelandet bin, was mich verwirrt hat:
"Bei außergerichtlichen Tätigkeiten, die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein können, sieht das anders aus. Hierunter fallen insbesondere Fälle, in denen der Anwalt mit dem Entwurf eines Mietvertrags oder Mietaufhebungsvertrags beauftragt ist." (Quelle: https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebuehren-und-honorare/mietrecht-abrechnungspraxis/ (Verwaister Link automatisch entfernt))
Da wird auf § 99 Abs. 1 GNotKG verwiesen.
"Bei außergerichtlichen Tätigkeiten, die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein können, sieht das anders aus. Hierunter fallen insbesondere Fälle, in denen der Anwalt mit dem Entwurf eines Mietvertrags oder Mietaufhebungsvertrags beauftragt ist." (Quelle: https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebuehren-und-honorare/mietrecht-abrechnungspraxis/ (Verwaister Link automatisch entfernt))
Da wird auf § 99 Abs. 1 GNotKG verwiesen.
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Re: Gegenstandswert Mietrecht Aufhebungsvertrag
Da stelle ich mir die Frage ob das Nachverhandeln zweier spezifischen Punkte in einem schon bestehenden Aufhebungsvertrag (od Aufhebungsvertragsentwurf) dann schon in der hier genannten Kategorie reinfällt.
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Re: Gegenstandswert Mietrecht Aufhebungsvertrag
Wäre in diesem Fall dann § 23 III RVG i.V.m. § 99 GNotKG und nicht § 23 I RVG i.V.m. § 41 GKG anwendbar?
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Re: Gegenstandswert Mietrecht Aufhebungsvertrag
Hat jemand irgendwelche Erfahrung damit?