Richtiger Klagegegner

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esprit
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Richtiger Klagegegner

Beitrag von esprit »

Kann mir mal jemand helfen, es geht um eine Führerschein Angelegenheit, die Entziehung wurde vom Landratsamt angeordnet und vom Regierungspräsidium durch den Widerspruchsbescheid bestätigt.
Ich hätte jetzt gedacht ich muss gegen das Landratsamt klagen aber soweit ich das richtig verstanden habe und nachgelesen hab muss ich wohl eher gegen das Regierungspräsidium klagen?
Unabhängig davon wenn ich gegen das Landratsamt Klage muss ich dann noch ein Rechtsträger mit aufnehmen? Und wenn ich das Regierungspräsidium verklage muss ich da noch einen Rechtsträger mit aufnehmen oder ist grundsätzlich das Land Klagegegner?
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Toefting
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von Toefting »

Was steht denn in der rechtsbehelfs Belehrung?
OJ1988
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von OJ1988 »

esprit hat geschrieben: Donnerstag 30. Juli 2020, 18:21 Kann mir mal jemand helfen, es geht um eine Führerschein Angelegenheit, die Entziehung wurde vom Landratsamt angeordnet und vom Regierungspräsidium durch den Widerspruchsbescheid bestätigt.
Ich hätte jetzt gedacht ich muss gegen das Landratsamt klagen aber soweit ich das richtig verstanden habe und nachgelesen hab muss ich wohl eher gegen das Regierungspräsidium klagen?
Unabhängig davon wenn ich gegen das Landratsamt Klage muss ich dann noch ein Rechtsträger mit aufnehmen? Und wenn ich das Regierungspräsidium verklage muss ich da noch einen Rechtsträger mit aufnehmen oder ist grundsätzlich das Land Klagegegner?
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von andre_linus »

Ernsthaft?

Warum berät man im Öffentlichen Recht, wenn einem mittlerweile absolute Grundkenntnisse fehlen?
esprit
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von esprit »

Also weiß keiner hier?
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von Sektnase »

andre_linus hat geschrieben: Donnerstag 30. Juli 2020, 18:55 Ernsthaft?

Warum berät man im Öffentlichen Recht, wenn einem mittlerweile absolute Grundkenntnisse fehlen?
Die Wahl des Rechtsgebiets ist da unerheblich.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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thh
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von thh »

andre_linus hat geschrieben:Ernsthaft?

Warum berät man im Öffentlichen Recht, wenn einem mittlerweile absolute Grundkenntnisse fehlen?
Das ist kein Spezifikum des öffentlichen Rechts.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von esprit »

Weiß offensichtlich keiner hier.
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Tibor
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von Tibor »

Alle, nur du nicht.
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von scndbesthand »

„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von gola20 »

Der Gesetzgeber hat an Spezialisten wie dich gedacht. Siehe 78 VwGO:
"zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde"
Julia
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von Julia »

Wow. Ich glaube, wir haben einen neuen Höhe-, oder besser: Tiefpunkt erreicht.
Liz
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von Liz »

Ich will Dich nicht enttäuschen, aber in der Praxis gelingt es nicht jedem Anwalt, herauszufinden, wen er verklagen muss oder die Beklagte jedenfalls so zu bezeichnen, dass eine einfache Rubrumsberichtigung möglich ist. Das Unglück fängt meist damit an, dass der Anwalt auf der Homepage der "Beklagten" ins Impressum schaut und dann die Muttergesellschaft verklagt...

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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von TedRemptation »

Liz hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2020, 08:37 Ich will Dich nicht enttäuschen, aber in der Praxis gelingt es nicht jedem Anwalt, herauszufinden, wen er verklagen muss oder die Beklagte jedenfalls so zu bezeichnen, dass eine einfache Rubrumsberichtigung möglich ist. Das Unglück fängt meist damit an, dass der Anwalt auf der Homepage der "Beklagten" ins Impressum schaut und dann die Muttergesellschaft verklagt...
Hatte vor kurzem einen Gegner, der es nicht geschafft hat, in der Klage zum Ausdruck zu bringen, FÜR wen er klagt (Gesellschaft oder Gesellschafter). Bis er das klargestellt hatte, war leider Verjährung eingetreten :lmao:
Julia
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Re: Richtiger Klagegegner

Beitrag von Julia »

Das mag ja sein, aber diese Frage aus dem 2. Semester Verwaltungsrecht?...
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