Hallo,
ist für den Fachanwaltsantrag (Praktische Fälle) ein einmaliges Tätigwerden in der Akte ausreichend?
Reicht auch die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung aus?
Gibt es dazu Literatur / Rechtsprechung?
FA-Antrag - einmaliges Tätgiwerden in der Akte
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Re: FA-Antrag - einmaliges Tätgiwerden in der Akte
Der Wortlaut des § 5 FAO selbst ist mit "persönlich" und "Fälle" bzw. "Verfahren" mE doch relativ deutlich.
Wer im gerichtlichen Verfahren nur einmal tätig wird indem er die Klageschrift schreibt, auf welche dann insgesamt nur noch ein paar Dreizeiler folgen die ein anderer erledigt und das Verfahren dann ohne mündliche Verhandlung beendet wird, wird diese Akte wohl zugerechnet bekommen. Wenn auf die Klageschrift aber noch mehrere ebenso umfangreiche Schriftsätze durch einen anderen Anwalt folgen, der dann auch den Termin wahrnimmt, sollte es nicht ausreichen.
Wer im gerichtlichen Verfahren nur einmal tätig wird indem er die Klageschrift schreibt, auf welche dann insgesamt nur noch ein paar Dreizeiler folgen die ein anderer erledigt und das Verfahren dann ohne mündliche Verhandlung beendet wird, wird diese Akte wohl zugerechnet bekommen. Wenn auf die Klageschrift aber noch mehrere ebenso umfangreiche Schriftsätze durch einen anderen Anwalt folgen, der dann auch den Termin wahrnimmt, sollte es nicht ausreichen.
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Re: FA-Antrag - einmaliges Tätgiwerden in der Akte
Der Wortlaut spricht von "bearbeitet". Man braucht weder erledigte noch fertige Verfahren. Wenn man schon einen Fachanwaltstitel will, dann kann man Literatur und Rspr auch selbst suchen.
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Re: FA-Antrag - einmaliges Tätgiwerden in der Akte
Danke Theopa, Danke gola20