Groß/Kleinschreibung "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"

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jurex2020
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Groß/Kleinschreibung "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"

Beitrag von jurex2020 »

Hallo,

eine etwas dämliche Frage, aber schreibt man "wissenschaftlicher" groß oder klein?
Habe jetzt schon beides gesehen und werde einfach nicht schlau ..

](*,)
Brainiac
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Re: Groß/Kleinschreibung "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"

Beitrag von Brainiac »

Ich würde es - wie alle Berufsbezeichnungen mit vorangestelltem Adjektiv (zB Leitender StA) - groß schreiben.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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scndbesthand
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Re: Groß/Kleinschreibung "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"

Beitrag von scndbesthand »

Ich habe den Dezernats-Azubi gefragt, und der sieht es auch so, aber aus anderen Gründen: Adjektive würden in den meisten Fällen groß geschrieben.
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McLawster
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Re: Groß/Kleinschreibung "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"

Beitrag von McLawster »

Ich würde mich nach den offiziellen Vorschriften richten. Für nrw etwa gilt, dass in §44 Hochschulgesetz im Gesetzestext das "wissenschaftliche" klein geschrieben wird, es also nicht zur Bezeichnung gehört, sondern ein Attribut ist. Nach der OrgStA ist Behördenleiter hingegen der bzw. die Leitende Oberstaatsanwalt/Oberstaatsanwältin, dort ist es also kein Attribut.
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Blaumann
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Re: Groß/Kleinschreibung "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"

Beitrag von Blaumann »

Beides ist verbreitet, deshalb kann auch beides im beruflichen Kontext verwendet werden. Ich würde mich ganz opportunistisch an der Schreibweise in der Stellenausschreibung orientieren.

Grammatisch richtig ist meines Erachtens die Kleinschreibung, da es sich nicht um eine spezifische Berufs- oder Amtsbezeichnung handelt, sondern um eine Status- bzw. Berufsgruppe. Es ist daher kein Eigenname wie "Großer Wannsee".

Deswegen: "Vorsitzender Richter", "Akademischer Rat" oder "Technischer Zeichner", jedoch "wissenschaftlicher Mitarbeiter" oder "technisches Personal".
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