Versorgungswerk

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esprit
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Versorgungswerk

Beitrag von esprit »

Das Versorgungswerk möchte ja immer den Steuerbescheid um daraus den Beitrag zu errechnen.
Was passiert eigentlich wenn man diesen Bescheid nicht überreicht?
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Tibor
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von Tibor »

Dann wird in den Satzungen der VersW idR davon ausgegangen, dass der Regelbeitrag zu zahlen ist, der sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen wird:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_2.html
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von esprit »

Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.283,40 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.900,00 €.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
Ich hätte gedacht, dass die ähnlich wie das Finanzamt von den Vorjahren ausgehen und einen Sicherheitszuschlag berechnen.
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Tibor
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben:Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.283,40 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.900,00 €.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
Ich hätte gedacht, dass die ähnlich wie das Finanzamt von den Vorjahren ausgehen und einen Sicherheitszuschlag berechnen.
Das ist der Monatsbetrag.
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von TaxMan »

Tibor hat geschrieben:
esprit hat geschrieben:Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.283,40 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.900,00 €.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
Ich hätte gedacht, dass die ähnlich wie das Finanzamt von den Vorjahren ausgehen und einen Sicherheitszuschlag berechnen.
Das ist der Monatsbetrag.
Noch ... kommendes Jahr kommt da wieder ein Schüppchen drauf.


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Re: Versorgungswerk

Beitrag von esprit »

Wenn das Finanzamt also beispielsweise einen Betrag von 50.000,- Euro festsetzt, dann daraus 18,6 % und das durch 12 Monate? = 775,- Euro?

Wenn nachträglich anhand des Einkommensteuerbescheides ein niederer Betrag festgesetzt wird, wird dann eine Erstattung vorgenommen oder Verrechnen die?

einem Kollegen haben Sie gesagt, er soll es beim Versorgungswerk lassen, sei doch gut für die Rente.
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Tibor
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 26. August 2020, 11:03 Wenn das Finanzamt also beispielsweise einen Betrag von 50.000,- Euro festsetzt, dann daraus 18,6 % und das durch 12 Monate? = 775,- Euro?
Ja, so in etwa ist die Rechnung. Dafür muss aber das VersW den Bescheid vom FA haben. Ansonsten nehmen sie die Beitragsbemessungsgrenze.

esprit hat geschrieben: Mittwoch 26. August 2020, 11:03 Wenn nachträglich anhand des Einkommensteuerbescheides ein niederer Betrag festgesetzt wird, wird dann eine Erstattung vorgenommen oder Verrechnen die?
https://www.vw-ra.de/beitraege_selbst.html
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von esprit »

Da lese ich ja nur die Variante raus, wenn durch den Einkommensteuerbescheid der Beitrag beim Versorgungswerk sich erhöht, das ist ja klar dass der Beitrag und mögliche Versäumnis Zuschläge gezahlt werden müssen, aber was ist denn im umgekehrten Fall durch den Einkommensteuerbescheid reduziert sich der bisher gezahlte Beitrag an das Versorgungswerk?
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Tibor
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von Tibor »

Tja, wie ist das so mit Bescheiden, Bestandskraft und Rücknahme/Widerruf?
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von esprit »

Naja die werden ja einen neuen Bescheid über reichen aus dem ein niedrigerer Betrag hervorgeht.
Ansonsten müssten die wenn sich aus dem Einkommensteuerbescheid ein niedrigerer Betrag ergibt keinen neuen Bescheid über reichen.
Mit anderen Worten du weißt es auch nicht so genau, oder?
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Tibor
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 26. August 2020, 14:11 Naja die werden ja einen neuen Bescheid über reichen aus dem ein niedrigerer Betrag hervorgeht.
Ansonsten müssten die wenn sich aus dem Einkommensteuerbescheid ein niedrigerer Betrag ergibt keinen neuen Bescheid über reichen.
Ist der erste Bescheid des VersW rechtswidrig und zurückzunehmen, wenn sich erst später herausstellt, dass die Einkünfte des abgelaufenen Jahres nicht 50.000 sondern 30.000 waren? Hat man einen Anspruch auf Bescheidänderung?
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Re: Versorgungswerk

Beitrag von famulus »

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