Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

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Julia
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Julia »

Aber wie ist das denn mit der Befreiung, wenn der Schuldner absichtlich Anfechtungstatbestände produziert hat, ohne sie zu offenbaren? Wie ist das? Kann das denn echt keiner begründen?
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thh
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von thh »


Liz hat geschrieben: Wenn Du nicht in der Lage bist, diese Normen mit dem vom mir Geschriebenen (und den von Dir ausweislich der Forenhistorie wiederholt gemachten Erfahrungen mit Anfechtungen des Insolvenzverwalters) in Verbindung zu bringen, solltest Du besser die Finger vom Insolvenzrecht lassen.
Ich würde auch deutlich eher eine Tätigkeit im Strafrecht empfehlen.
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famulus
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von famulus »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 09:19 Ich hab 'ne Idee. Ich weiß nicht ob es schon jemand gesagt hat, aber wenn man die Restschuldbefreiung beantragen will, also nach Ablauf des Insolvenzverfahrens, dann prüft das Gericht meine ich auch, ob man ehrlich gewesen ist (also der Schuldner). Wenn dann einer der Gläubiger Wind davon bekommt, dass der Schuldner irgendjemanden vorher übervorteilt hat, weil er Anfechtungstatbestände wissentlich produziert hat ohne die zu offenbaren, dann ist es vorbei mit der Befreiung. Muss sich aus irgendeiner Norm ergeben. Weiß nicht, ob die schon genannt wurde.
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

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scndbesthand
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von scndbesthand »

Du weißt es also nicht?!

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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von utriusque »

thh hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 13:37 Ich würde auch deutlich eher eine Tätigkeit im Strafrecht empfehlen.
Da wäre es dann der exotische § 283c StGB...
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famulus
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von famulus »

scndbesthand hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 16:25 Du weißt es also nicht?!

"Geht lieber Eure Maschinen anwerfen..." (Wer hat's gesagt?)
:love10: =D>
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Liz »

thh hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 13:37
Liz hat geschrieben: Wenn Du nicht in der Lage bist, diese Normen mit dem vom mir Geschriebenen (und den von Dir ausweislich der Forenhistorie wiederholt gemachten Erfahrungen mit Anfechtungen des Insolvenzverwalters) in Verbindung zu bringen, solltest Du besser die Finger vom Insolvenzrecht lassen.
Ich würde auch deutlich eher eine Tätigkeit im Strafrecht empfehlen.
Defintiv, insbesondere wenn man schon Erfahrungen mit Haftprüfungen hat und weiß, dass man dort tunlichst auftauchen sollte, um sich die Pflichtverteidigung zu sichern.
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immer locker bleiben
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von immer locker bleiben »

esprit hat geschrieben: Sonntag 16. August 2020, 15:10 ... wenn ein Dritter für den Schuldner zahlt, besteht doch gar keine Gefahr, ...
Wenn dieser Dritte später (auch) pleite geht, ist es sogar noch schlimmer, denn dann ist es - selbst mit klarer Tilgungsbestimmung - auf jeden Fall eine inkongruente Deckung.
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Sektnase
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Sektnase »

Zehn Jahre? Ich hab mir da einen blutjungen Anfänger vorgestellt, der in der Wohnzimmerkanzlei niemanden was fragen kann..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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