Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

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esprit
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Liz hat geschrieben: Montag 17. August 2020, 09:57 Und was meinst Du wird rauskommen, wenn der Insolvenzverwalter den Insolvenzschuldner und dessen Tante befragt? Wenn Du meinst, es besser zu wissen, dann versuche halt Dein Glück, aber beschwere Dich hier nicht, wenn es schief geht.
Der Schuldner die Tante haben noch gar kein Interesse dass Gebühren zurückgezahlt werden müssen, weil das in die Masse fließt du nicht an die selber zurück.
Sorry aber du versuchst mich immer schlecht zu reden, scheinst aber überhaupt keine Ahnung zu haben.
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben:Müsste ja dann so aussehen, Schuldner sagt ich habe meiner Tante Geld aus der Insolvenzmasse gegeben damit Anwalt bezahlt werden kann und Anwalt wusste das.
Der Schuldner hat einen Anspruch ggü der Tante aus irgendeinem Rechtsverhältnis (Darlehen, Schenkung?) und setzt das Vermögen daraus nicht für alle Gläubiger ein, sondern zur Bevorteilung eines Einzelnen. Der abgekürzte Zahlungsweg Tante —> Anwalt führt nicht dazu, dass es ein Rechtsverhältnis zwischen Tante und Anwalt gibt.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Liz »

esprit hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Montag 17. August 2020, 09:57 Und was meinst Du wird rauskommen, wenn der Insolvenzverwalter den Insolvenzschuldner und dessen Tante befragt? Wenn Du meinst, es besser zu wissen, dann versuche halt Dein Glück, aber beschwere Dich hier nicht, wenn es schief geht.
Der Schuldner die Tante haben noch gar kein Interesse dass Gebühren zurückgezahlt werden müssen, weil das in die Masse fließt du nicht an die selber zurück.
Sorry aber du versuchst mich immer schlecht zu reden, scheinst aber überhaupt keine Ahnung zu haben.
Der Schuldner hat ein Interesse daran, wahrheitsgemäße Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter zu machen und die Tante meldet vielleicht auch ihre Forderung aus Darlehen o. ä. zur Tabelle an, um noch 3,50 € rauszubekommen. Das Interesse von Schuldner und Tante daran, dass Du das Geld behalten darfst, geht indes gegen Null. Aber wie gesagt: wer nicht hören will, muss seine eigenen Erfahrungen machen...


utriusque
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von utriusque »

lustig in solchen fällen auch immer wenn dann auch der dritte insolvent wird. und man es dann plötzlich mit zwei insolvenzverwaltern zu tun bekommt...
Brainiac
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Brainiac »

Liz hat geschrieben: Sonntag 16. August 2020, 22:54Es erstaunt mich aber zugegebenermaßen auch immer wieder, wie lange das schon gut geht...
Das hat mich doch glatt auf den Plan gerufen und folgenden fun fact zutage gefördert: Vor fast 10 Jahren ging es dem TE in seinem gerade einmal zweiten Beitrag hier im Forum darum, ob er etwas gegen die Anfechtung der an ihn geleisteten Honorarzahlung durch den InsVerw tun könne: Schuldenberatung. Schon damals wurde - für die Zukunft - auf § 142 InsO verwiesen.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Liz »

Ein großartiger Fund :lmao:

Positiv betrachtet: Dieses Mal fragt er immerhin vorher...
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

Oh Gott, kein Erkenntnisgewinn in 9,5 Jahren.
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esprit
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Tibor hat geschrieben: Montag 17. August 2020, 10:08
esprit hat geschrieben:Müsste ja dann so aussehen, Schuldner sagt ich habe meiner Tante Geld aus der Insolvenzmasse gegeben damit Anwalt bezahlt werden kann und Anwalt wusste das.
Der Schuldner hat einen Anspruch ggü der Tante aus irgendeinem Rechtsverhältnis (Darlehen, Schenkung?) und setzt das Vermögen daraus nicht für alle Gläubiger ein, sondern zur Bevorteilung eines Einzelnen. Der abgekürzte Zahlungsweg Tante —> Anwalt führt nicht dazu, dass es ein Rechtsverhältnis zwischen Tante und Anwalt gibt.
Aber das müsste dem Anwalt ja alles bekannt sein oder ihm nachgewiesen werden, dass er davon Kenntnis hatte.
esprit
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

[/quote]Der Schuldner hat ein Interesse daran, wahrheitsgemäße Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter zu machen und die Tante meldet vielleicht auch ihre Forderung aus Darlehen o. ä. zur Tabelle an, um noch 3,50 € rauszubekommen. Das Interesse von Schuldner und Tante daran, dass Du das Geld behalten darfst, geht indes gegen Null. Aber wie gesagt: wer nicht hören will, muss seine eigenen Erfahrungen machen...
[/quote]


Begründe dies doch mal, warum soll der schuldner ein Interesse haben?
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von arlovski »

98 inso?

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utriusque
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von utriusque »

§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Liz hat geschrieben: Montag 17. August 2020, 11:22
esprit hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Montag 17. August 2020, 09:57 Und was meinst Du wird rauskommen, wenn der Insolvenzverwalter den Insolvenzschuldner und dessen Tante befragt? Wenn Du meinst, es besser zu wissen, dann versuche halt Dein Glück, aber beschwere Dich hier nicht, wenn es schief geht.
Der Schuldner die Tante haben noch gar kein Interesse dass Gebühren zurückgezahlt werden müssen, weil das in die Masse fließt du nicht an die selber zurück.
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Du kannst das nicht begründen oder? Warum sollte der Schuldner ein Interesse haben wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von scndbesthand »

Die Norm mit der Restschuldbefreiung wurde doch schon genannt? (Ich gebe zu, nur noch nicht von Liz).
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Liz
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Liz »

@esprit: Abgesehen davon, dass Du das selbst wissen solltest, wenn Du offenbar seit 10 Jahren im Insolvenzrecht tätig bist, haben bereits zwei andere User die maßgeblichen Normen gepostet. Lese schlichtweg §§ 98, 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Wenn Du nicht in der Lage bist, diese Normen mit dem vom mir Geschriebenen (und den von Dir ausweislich der Forenhistorie wiederholt gemachten Erfahrungen mit Anfechtungen des Insolvenzverwalters) in Verbindung zu bringen, solltest Du besser die Finger vom Insolvenzrecht lassen.
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

Ich hab 'ne Idee. Ich weiß nicht ob es schon jemand gesagt hat, aber wenn man die Restschuldbefreiung beantragen will, also nach Ablauf des Insolvenzverfahrens, dann prüft das Gericht meine ich auch, ob man ehrlich gewesen ist (also der Schuldner). Wenn dann einer der Gläubiger Wind davon bekommt, dass der Schuldner irgendjemanden vorher übervorteilt hat, weil er Anfechtungstatbestände wissentlich produziert hat ohne die zu offenbaren, dann ist es vorbei mit der Befreiung. Muss sich aus irgendeiner Norm ergeben. Weiß nicht, ob die schon genannt wurde.
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