Grüße!
Weiß jemand, wie es sich mit einer Namensänderung verhält, nachdem man schon sein Examenszeugnis bekommen hat? Hat man den Anspruch auf eine Neuausfertigung? Für andere BL gibt es konkret Vorschriften, für mein BL leider nicht. Schon mal jemand vor dem Problem gestanden?
Namensänderung Examenszeugnis
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Namensänderung Examenszeugnis
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Re: Namensänderung Examenszeugnis
Habe keine Erfahrung aus erster Hand, aber soweit ich weiß, muss man schlicht immer die Bestätigung über die Namensänderung mit einreichen, wenn man das Examenszeugnis irgendwo vorlegt.
- lawlita
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Re: Namensänderung Examenszeugnis
Braucht man das tatsächlich für irgendwas oder ist das nur ein Wunsch deinerseits? Ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, meine Zeugnisse ändern zu lassen.Kritiker hat geschrieben:Grüße!
Weiß jemand, wie es sich mit einer Namensänderung verhält, nachdem man schon sein Examenszeugnis bekommen hat? Hat man den Anspruch auf eine Neuausfertigung? Für andere BL gibt es konkret Vorschriften, für Hessen leider nicht. Schon mal jemand vor dem Problem gestanden?
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Re: Namensänderung Examenszeugnis
ja, ich wünsche mir schon ein Zeugnis mit meinem neuen Namen.
Zuletzt geändert von Kritiker am Mittwoch 21. Oktober 2020, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Namensänderung Examenszeugnis
Und Nachweis vorlegen, klingt für mich irgendwie auch blöd
Zuletzt geändert von Kritiker am Mittwoch 21. Oktober 2020, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
- lawlita
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Re: Namensänderung Examenszeugnis
Ok. Das ist natürlich eine andere Situation.