Namensänderung Examenszeugnis

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Kritiker
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Namensänderung Examenszeugnis

Beitrag von Kritiker »

Grüße!

Weiß jemand, wie es sich mit einer Namensänderung verhält, nachdem man schon sein Examenszeugnis bekommen hat? Hat man den Anspruch auf eine Neuausfertigung? Für andere BL gibt es konkret Vorschriften, für mein BL leider nicht. Schon mal jemand vor dem Problem gestanden?
Zuletzt geändert von Kritiker am Mittwoch 21. Oktober 2020, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
DogmaTiger
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Re: Namensänderung Examenszeugnis

Beitrag von DogmaTiger »

Habe keine Erfahrung aus erster Hand, aber soweit ich weiß, muss man schlicht immer die Bestätigung über die Namensänderung mit einreichen, wenn man das Examenszeugnis irgendwo vorlegt.
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lawlita
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Re: Namensänderung Examenszeugnis

Beitrag von lawlita »

Kritiker hat geschrieben:Grüße!

Weiß jemand, wie es sich mit einer Namensänderung verhält, nachdem man schon sein Examenszeugnis bekommen hat? Hat man den Anspruch auf eine Neuausfertigung? Für andere BL gibt es konkret Vorschriften, für Hessen leider nicht. Schon mal jemand vor dem Problem gestanden?
Braucht man das tatsächlich für irgendwas oder ist das nur ein Wunsch deinerseits? Ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, meine Zeugnisse ändern zu lassen.
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Re: Namensänderung Examenszeugnis

Beitrag von Kritiker »

ja, ich wünsche mir schon ein Zeugnis mit meinem neuen Namen.
Zuletzt geändert von Kritiker am Mittwoch 21. Oktober 2020, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Kritiker
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Re: Namensänderung Examenszeugnis

Beitrag von Kritiker »

Und Nachweis vorlegen, klingt für mich irgendwie auch blöd
Zuletzt geändert von Kritiker am Mittwoch 21. Oktober 2020, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
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lawlita
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Re: Namensänderung Examenszeugnis

Beitrag von lawlita »

Ok. Das ist natürlich eine andere Situation.
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