Zuständigkeit Gericht
Moderator: Verwaltung
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Zuständigkeit Gericht
Hallo erst mal in die Runde.
Kann ich die Zuständigkeit eines Gerichts nach dem schon der erste Gerichtstermin war monieren?
Streit ist in einer Mietsache, dass mein Mandant sagt es war ein gewerblicher Mietvertrag und der Vermieter sagt es war ein privater Mietvertrag. Wenn es ein gewerblicher Mietvertrag war dann ist ja bei einem Wert ab 5000 € das Landgericht zuständig und ich hätte gerne das Landgericht.
Es wurde aber in erster Instanz schon beim Amtsgericht verhandelt aber keine Einigung getroffen.
Kann ich die Zuständigkeit eines Gerichts nach dem schon der erste Gerichtstermin war monieren?
Streit ist in einer Mietsache, dass mein Mandant sagt es war ein gewerblicher Mietvertrag und der Vermieter sagt es war ein privater Mietvertrag. Wenn es ein gewerblicher Mietvertrag war dann ist ja bei einem Wert ab 5000 € das Landgericht zuständig und ich hätte gerne das Landgericht.
Es wurde aber in erster Instanz schon beim Amtsgericht verhandelt aber keine Einigung getroffen.
- scndbesthand
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Re: Zuständigkeit Gericht
Hallo zurück. Zur Sache kann ich leider nichts beitragen aber ich meine, dass so im Bereich von § 40 ZPO +/- drei Paragraphen die Lösung sein könnte.
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Re: Zuständigkeit Gericht
Ja 39 zpo und 504 zpo
Aber hier ist es ja gerade so das du ein gestritten wird ob es ein gewerblicher Mietvertrag ist und wenn es ein gewerblicher Mietvertrag ist dann wäre das Landgericht zuständig
Aber hier ist es ja gerade so das du ein gestritten wird ob es ein gewerblicher Mietvertrag ist und wenn es ein gewerblicher Mietvertrag ist dann wäre das Landgericht zuständig
- batman
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Re: Zuständigkeit Gericht
Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Begriffspaar privat/gewerblich.
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Re: Zuständigkeit Gericht
Du bist ein Fuchs, du hast im Gesetz nachgelesen, oder?
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Re: Zuständigkeit Gericht
Wie, im Gesetz nachlesen?
Ich habe einfach in irgendeinem Forum gefragt..
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Re: Zuständigkeit Gericht
Vll. solltest du beachten, dass es sich bei der Frage, ob Wohnraummiete gegeben ist oder nicht (wie du es gerne hättest), um eine doppeltrelevante Tatsache handeln könnte. Dann käme es für die Zstk. nur auf den Klägervortrag an.
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Re: Zuständigkeit Gericht
Bin mir inzwischen relativ sicher, dass das Tibor ist, der versucht, das Forum bei Laune zu halten.
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- scndbesthand
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Re: Zuständigkeit Gericht
Ich verstehe irgendwie die Frage nicht so ganz. Der Kläger behauptet einen Wohnraummietvertrag, der Beklagte einen Gewerberaummietvertrag?
Wenn der Kläger Recht hat, ist das Amtsgericht sachlich ausschließlich zuständig.
Wenn der Beklagte Recht hat, wird ihm das wohl auch nichts helfen, denn a) hat er sich nach Belehrung gem. § 504 ZPO rügelos eingelassen und b) selbst wenn die Belehrung fehlen sollte, genügt die klägerische Behauptung für die Zuständigkeit (Argument: für § 23 GVG genügt eine "Streitigkeit" über Wohnraummietverhältnisse, d. h. die Behauptung auch nur einer Partei.)
Wenn der Kläger Recht hat, ist das Amtsgericht sachlich ausschließlich zuständig.
Wenn der Beklagte Recht hat, wird ihm das wohl auch nichts helfen, denn a) hat er sich nach Belehrung gem. § 504 ZPO rügelos eingelassen und b) selbst wenn die Belehrung fehlen sollte, genügt die klägerische Behauptung für die Zuständigkeit (Argument: für § 23 GVG genügt eine "Streitigkeit" über Wohnraummietverhältnisse, d. h. die Behauptung auch nur einer Partei.)
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Re: Zuständigkeit Gericht
Das ist das streitig. Der Mietvertrag wurde geändert u dir Geschäftsadresse des Mandanten verwendet u seine Berufsbezeichnung mit aufgenommen. Drüber steht aber wohnmietvertrag. Das hat der Mandant damals moniert u die Maklerin meine, standardvertrag, könne sie nicht ändern. Aussage der Maklerin liegt schriftlich vor.
Mietverhältnis wurde gekündigt weil die Vermieter dem Mieter eine gewerbliche Nutzung vorwerfen.
Problem ist Mieter u Vermieter kenne dich gar nicht, lief alles über die Maklerin.
Aus meiner Sicht ist das ein gewerblicher Mietvertrag und dann nach 23 gvg soll nur die Behauptung ausreichen?
Mietverhältnis wurde gekündigt weil die Vermieter dem Mieter eine gewerbliche Nutzung vorwerfen.
Problem ist Mieter u Vermieter kenne dich gar nicht, lief alles über die Maklerin.
Aus meiner Sicht ist das ein gewerblicher Mietvertrag und dann nach 23 gvg soll nur die Behauptung ausreichen?
- Tibor
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Re: Zuständigkeit Gericht
St. Rspr.: "Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, ..." google doch mal das Zitat.
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Re: Zuständigkeit Gericht
Aber wenn es doch streitig ist?
- Tibor
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Re: Zuständigkeit Gericht
Was schlüssig ist, kann doch nicht bestritten sein!
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Re: Zuständigkeit Gericht
Darüber kann man trefflich streiten!
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