Zuständigkeit Gericht

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esprit
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Zuständigkeit Gericht

Beitrag von esprit »

Hallo erst mal in die Runde.
Kann ich die Zuständigkeit eines Gerichts nach dem schon der erste Gerichtstermin war monieren?
Streit ist in einer Mietsache, dass mein Mandant sagt es war ein gewerblicher Mietvertrag und der Vermieter sagt es war ein privater Mietvertrag. Wenn es ein gewerblicher Mietvertrag war dann ist ja bei einem Wert ab 5000 € das Landgericht zuständig und ich hätte gerne das Landgericht.
Es wurde aber in erster Instanz schon beim Amtsgericht verhandelt aber keine Einigung getroffen.
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scndbesthand
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von scndbesthand »

Hallo zurück. Zur Sache kann ich leider nichts beitragen aber ich meine, dass so im Bereich von § 40 ZPO +/- drei Paragraphen die Lösung sein könnte.
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esprit
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von esprit »

Ja 39 zpo und 504 zpo

Aber hier ist es ja gerade so das du ein gestritten wird ob es ein gewerblicher Mietvertrag ist und wenn es ein gewerblicher Mietvertrag ist dann wäre das Landgericht zuständig
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batman
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von batman »

Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Begriffspaar privat/gewerblich.
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Tibor
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Tibor »

Du bist ein Fuchs, du hast im Gesetz nachgelesen, oder?
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batman
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von batman »

Wie, im Gesetz nachlesen? :scratch:
Ich habe einfach in irgendeinem Forum gefragt..
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Shlomo »

Vll. solltest du beachten, dass es sich bei der Frage, ob Wohnraummiete gegeben ist oder nicht (wie du es gerne hättest), um eine doppeltrelevante Tatsache handeln könnte. Dann käme es für die Zstk. nur auf den Klägervortrag an.
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Sektnase »

Bin mir inzwischen relativ sicher, dass das Tibor ist, der versucht, das Forum bei Laune zu halten.
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scndbesthand
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von scndbesthand »

Ich verstehe irgendwie die Frage nicht so ganz. Der Kläger behauptet einen Wohnraummietvertrag, der Beklagte einen Gewerberaummietvertrag?

Wenn der Kläger Recht hat, ist das Amtsgericht sachlich ausschließlich zuständig.

Wenn der Beklagte Recht hat, wird ihm das wohl auch nichts helfen, denn a) hat er sich nach Belehrung gem. § 504 ZPO rügelos eingelassen und b) selbst wenn die Belehrung fehlen sollte, genügt die klägerische Behauptung für die Zuständigkeit (Argument: für § 23 GVG genügt eine "Streitigkeit" über Wohnraummietverhältnisse, d. h. die Behauptung auch nur einer Partei.)

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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von esprit »

Das ist das streitig. Der Mietvertrag wurde geändert u dir Geschäftsadresse des Mandanten verwendet u seine Berufsbezeichnung mit aufgenommen. Drüber steht aber wohnmietvertrag. Das hat der Mandant damals moniert u die Maklerin meine, standardvertrag, könne sie nicht ändern. Aussage der Maklerin liegt schriftlich vor.
Mietverhältnis wurde gekündigt weil die Vermieter dem Mieter eine gewerbliche Nutzung vorwerfen.
Problem ist Mieter u Vermieter kenne dich gar nicht, lief alles über die Maklerin.


Aus meiner Sicht ist das ein gewerblicher Mietvertrag und dann nach 23 gvg soll nur die Behauptung ausreichen?
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Tibor
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Tibor »

St. Rspr.: "Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, ..." google doch mal das Zitat.
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Liz »

Aber wenn es doch streitig ist?
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Tibor
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Tibor »

Was schlüssig ist, kann doch nicht bestritten sein!
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Sektnase »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 11:34 Was schlüssig ist, kann doch nicht bestritten sein!
Darüber kann man trefflich streiten!
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Re: Zuständigkeit Gericht

Beitrag von Liz »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 11:34 Was schlüssig ist, kann doch nicht bestritten sein!
Ich glaube ja, Du hast gar keine Ahnung. Der Richter kann doch nicht einseitig den Vortrag der anderen Partei zugrundelegen, wenn es doch strittig ist???!
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