Luther Berlin

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Moderator: Verwaltung

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Blaumann
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Blaumann »

gola20 hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 13:05
Swann hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 12:573 ArbZG anyone?
Samstag
Dafür müsste der Arbeitgeber allerdings kontrollieren und durchsetzen, dass die Arbeit auch wirklich am Samstag durchgeführt wird und die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird.
Kasimir
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Kasimir »

gola20 hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 13:05
Swann hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 12:573 ArbZG anyone?
Samstag
Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 12:55
gola20 hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 12:49 Es geht nicht um billable Hours. Mindestzeit von 45h finde ich trotzdem eine Frechheit und auch den Druck, den so ein System erzeugt. Ist ja kein Fließband, sondern noch immer juristische Tätigkeit.
Naja, die Kanzlei ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss kalkulieren. Du erwartest ja auch, dass du am Monatsende pünktlich dein Gehalt bekommst.
Mit was wird da kalkuliert? Der körperlichen Anwesenheit? Geht die GK den Bach runter, wenn ein Associate in einer ruhigen Woche nur 40h da war? Es geht ja nicht einmal um die Billables, sondern reine stumpe Zeiterfassung. Natürlich auch nur eine Richtung. Arbeitet man zu wenig, wird sofort kontrolliert und Druck ausgeübt. Arbeitet einer mehr ist das geschenkt. Ausgleich erfolgt natürlich nicht.
Wer Überstunden abbummeln will, sollte vielleicht nicht in die GK gehen. Es ist doch völlig transparent, auf welchen Deal man sich einlässt. Woanders gibt es natürlich nicht das schöne Gehalt. Das Leben ist halt kein Rosinenpicken. GK-Gehalt abgreifen und Arbeitszeiten wie ein Tarifbeschäftigter.

Und es wurde doch hier nur gesagt, dass der Partner dann eine E-Mail kriegt. Wer nach drei Wochen zu 80 Stunden mal eine Woche nur 35 billables hat, wird sicherlich nicht gleich ermahnt. Zugleich ist derjenige, der immer nur 45,1 billables hat, nicht von sämtlichen Ermahnungen befreit...
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Blaumann
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Blaumann »

Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 16:33 Und es wurde doch hier nur gesagt, dass der Partner dann eine E-Mail kriegt.
Na dann is ja gut. :D
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Re: Luther Berlin

Beitrag von gola20 »

Hier macht die GK Rosinenpickerei. Perfekte einseitige Kombination aus Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit gepaart mit unvernüftiger Mindestzeit.
Das "schöne" Luther GK-Gehalt ist allgemein bekannt. Die Azur "bis" Angabe kann man wörtlich nehmen.
Da kommen Tarifbeschäftige auch hin.
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Sektnase »

Hä? Besser 60h in einer anderen GK knechten als dass der Partner informiert wird, wenn man weniger als 45 Stunden anwesend war? 45h macht doch sowieso jeder jede Woche, soweit er keinen Urlaub hat oder irgendwie die Abwesenheit abgesprochen hat und dann weiß der Partner doch Bescheid!?

Sehe das Problem nicht. Bei Referendaren natürlich schon..

*edit* Achso, müssen konkret gearbeite Stunden abgerechnet werden? Naja, trotzdem, ist das dann noch so viel, wenn es nicht nur billables sind?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Blaumann
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Blaumann »

Natürlich ist das nicht viel. Es geht um die Art und Weise, gezielt eine Drohkulisse aufzubauen und ein System, das eigentlich die genaue Zeit-Abrechnung gegenüber den Mandanten erleichtern soll, zur umfassenden Kontrolle der Mitarbeiter zu nutzen.

Das spricht nicht gerade für die Kanzleikultur.

Jeder Partner in jeder Kanzlei guckt auf die Umsätze. Völlig klar, dass die Zahl der abrechenbaren Stunden entscheidend ist. Ist halt die Frage, ob man sich vor seinem Partner dafür rechtfertigen möchte, dass man am Montag Nachmittag 20 Minuten mit dem Kollegen geplaudert hat, statt Stunden zu schrubben. (Ich würde das knallhart unter "Pflege des Betriebsklimas" einbuchen. :D)
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Tibor
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Tibor »

Blaumann hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 17:56 Das spricht nicht gerade für die Kanzleikultur.
Jeder Partner in jeder Kanzlei guckt auf die Umsätze. Völlig klar, dass die Zahl der abrechenbaren Stunden entscheidend ist. Ist halt die Frage, ob man sich vor seinem Partner dafür rechtfertigen möchte, dass man am Montag Nachmittag 20 Minuten mit dem Kollegen geplaudert hat, statt Stunden zu schrubben. (Ich würde das knallhart unter "Pflege des Betriebsklimas" einbuchen. :D)
Komm doch mal runter. Es ist in fast allen Arbeitsverhältnissen gang und gäbe, dass man die Arbeitszeit exakt erfasst und überwacht. Wenn das in den großen Kanzleien nicht gemacht wird, dann ist nicht das der taugliche Maßstab. Schon deshalb nicht, weil dort allein über die Arbeitslast eine "Minderleistung" verhindert wird und die Vergütung entsprechende Minderleistungstendenzen auch überflüssig macht. Wenn man nun weniger zahlt, also auch weniger Anreiz für "schuften bis zum Umfallen" gibt, ist es doch klar, dass man dann überwachen muss.
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Tibor »

p.s. und wer zu x-th-tier Kanzleien geht, der weiß auch, dass der Deal eben mittleres Gehalt bei mittlerer Stundenzahl ist und nicht 9-5 bei Tariflohn oder totarbeiten für Reichtum.
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Sektnase »

Also ne Drohkulisse für 45h finde ich jetzt weniger schlimm als eine nicht ausgesprochene Verpflichtung zu 55..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Blaumann »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 18:09
Blaumann hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2020, 17:56 Das spricht nicht gerade für die Kanzleikultur.
Jeder Partner in jeder Kanzlei guckt auf die Umsätze. Völlig klar, dass die Zahl der abrechenbaren Stunden entscheidend ist. Ist halt die Frage, ob man sich vor seinem Partner dafür rechtfertigen möchte, dass man am Montag Nachmittag 20 Minuten mit dem Kollegen geplaudert hat, statt Stunden zu schrubben. (Ich würde das knallhart unter "Pflege des Betriebsklimas" einbuchen. :D)
Es ist in fast allen Arbeitsverhältnissen gang und gäbe, dass man die Arbeitszeit exakt erfasst und überwacht.
In welcher Branche soll es üblich sein, dass der Arbeitnehmer ohne konkreten Anlass einen täglichen detaillierten Tätigkeitsnachweis führt und automatisiert Mahnungen erhält, wenn er Vorgaben nicht erfüllt? Ich kenne solche Dinge überhaupt nur aus der GK-/Wirtschaftskanzlei-Bubble. Aber ich lass mich gerne aufklären.

Aus meiner Sicht ist es jedenfalls ein ganz wesentlicher Unterschied, ob ich generelle Produktivitätsvorgaben mache ("Eine Vollzeit-Arbeitskraft soll im Schnitt den Outpout X erbringen (Billables/Verfahrenserledigungen/Werkstücke/Vertragsabschlüsse etc.)" oder ob ich mir aufschreiben lasse, was der Arbeitnehmer am Donnerstag Nachmittag 13:50 - 16:00 gemacht hat.

Ersteres ist ein notwendiges Mittel der Leistungsermittlung. Letzteres erzeugt ein engmaschiges Netz der Überwachung und zeugt von generellem Misstrauen gegenüber der Belegschaft.
Wenn man nun weniger zahlt, also auch weniger Anreiz für "schuften bis zum Umfallen" gibt, ist es doch klar, dass man dann überwachen muss.
Unterstellen wir mal, dem wäre so, bei <100k im Jahr setzt bei Großbuden-Anwälten der Schlendrian ein und man muss sie prügeln, damit sie produktiv genug sind. Inwiefern widerspricht das meiner Aussage bezüglich der Kanzleikultur?
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Tibor
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Tibor »

Im öffentlichen Dienst gibt es tlw schon Meldungen an Vorgesetzte, wenn man die Kernarbeitszeiten nicht einhält oder zu bestimmten Zeitpunkten sein Budget nicht ausgleicht. Natürlich wird die "Stechuhr" zur Überwachung eingesetzt, weil man selbst einem Beamten grds. misstraut. Genauso ist es in jedem Produktionskonzern, im Bergbau etc. Und was nun genau bei L. aufgezeichnet werden muss, wissen hier wohl nur die Wenigsten. Die klassischen Datenbankentools in den WP-Gesellschaften erfordern bspw. auch die Eingabe von Verwaltungsarbeit, Fortbildung, Überstunden, Urlaub, Krankheit etc. aufgeteilt und daneben dann natürlich dezidiert die Stunden "auf Mandaten".
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Blaumann »

Zeiterfassung ist nicht mit einem detaillierten Tätigkeitsnachweis vergleichbar.

Letzterer führt dazu, dass der Arbeitnehmer, der beispielsweise einen ausgedehnteren Plausch mit den Kollegen hält, ein Nachmittagstief hat oder sonstwie zeitweilig unproduktiv ist, unter Rechtfertigungsdruck gerät. (Im Elitejuristen-JW-Forum der Reichen und Schönen sind solche Durchhängerphasen persönlich natürlich undenkbar, auch wenn vermutlich 90% des Inputs auf solchen Phasen beruht. :D)

Der Arbeitnehmer wird das Problem im Regelfall lösen, indem er die Zahlen für Verwaltung, Weiterbildung etc. einfach frisiert. Ob damit für die Kanzlei jetzt etwas gewonnen ist?
Tibor hat geschrieben: Freitag 4. September 2020, 11:17 Natürlich wird die "Stechuhr" zur Überwachung eingesetzt, weil man selbst einem Beamten grds. misstraut.
:-# :-w :D
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Tibor »

In jedem Industrieunternehmen kannst du nachverfolgen, wann welches Produkt in welcher Schicht durch welchen "Maschinenführer" erstellt wurde.
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Ara
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben: Freitag 4. September 2020, 12:14 In jedem Industrieunternehmen kannst du nachverfolgen, wann welches Produkt in welcher Schicht durch welchen "Maschinenführer" erstellt wurde.
Du kannst in der Regel aber in einem Industrieunternehmen nicht nachverfolgen, welcher Maschinenführer in welcher Schicht welches Produkt hergestellt hat. Die Frage ist ja wie ich die Daten aufbereite. Daraus ist nämlich zu erkennen, wofür ich die Daten nutze.

Das ist doch der hier auch herausgestellte Unterschied. Es ist ja eine Sache, ob ich bei jedem Mandat für Abrechnungszwecke sehe, welcher Anwalt wie viel dran gearbeitet hat. Die Frage ist aber ja viel mehr, ob ich auch sehen muss, an welchem Mandat der Anwalt wie viel gearbeitet hat oder ob ich diese Daten gar nicht erst aufbereite (auch wenn man es natürlich könnte).

Die Behauptung, dass man "selbst einem Beamten grds. misstraut" finde ich verwunderlich... In der Regel sollte man seinen Mitarbeitern vertrauen. Als Mandant würde ich mich schwer tun meinen Anwälten zu vertrauen, wenn der Partner mir erklärt er misstraut seinen Anwälten selbst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Blaumann
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Re: Luther Berlin

Beitrag von Blaumann »

Tibor hat geschrieben: Freitag 4. September 2020, 12:14 In jedem Industrieunternehmen kannst du nachverfolgen, wann welches Produkt in welcher Schicht durch welchen "Maschinenführer" erstellt wurde.
In dieser Pauschalität meines Erachtens zweifelhaft. Ich kenne solche Maßnahmen der Qualitätskontrolle von extrem hochpreisigen Baumaschinen (irgendwelche Großmaschinen für zich Millionen Euro das Stück). Dass man beim stinknormalen Bohrhammer für 200 € auch so einen Aufwand betreibt, um den Maschinenführer anzukacken, der etwas mehr Ausschuss produziert als der Schnitt, ist für mich schwer vorstellbar. Insbesondere wenn man weiß, dass namhafte deutsche Hersteller im Maschinenbaubereich Teile der Produktion nach China ausgelagert haben, der Qualitätssicherung also offensichtlich keine überhohe Bedeutung zugemessen wird. ;)

Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.

Tut aber auch nicht viel zur Sache, weil solche Maßnahmen erkennbar der Qualitätssicherung dienen und nicht der Überwachung der Tätigkeit während der Arbeitszeit.
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