Habt ihr einen Rat für mich?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

MarianneSchmitz
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 8. September 2020, 16:58

Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von MarianneSchmitz »

Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich hoffe, dass ihr vielleicht einen Rat für mich habt.
Ich schildere mal meine Situatio.
Auch wenn ihr mich vermutlich für den Vollloser haltet.
Ich bin schon 28 und habe noch keine Ausbildung oder irgendwas vorm Studium gemacht.
Ich stehe also mit leeren Händen da.
Ich habe auch den Schwerpunkt noch nicht.
Ich bin jetzt im 12. Semester.
Ich habe im April 2019 den Freischuss geschrieben und bin mit 1 Punkt zu wenig durchgefallen.
Ich habe seit dem die ganze Zeit weitergelernt für meinen 2. Versuch.
Ich habe mich jetzt für Januar angemeldet.
Ich habe nach dem Freischuss dann quasi nochmal 1 Jahr und 9 Monate nur für das Examen gelernt.
Theoretisch müsste man jetzt meinen ich sei Top vorbereitet, da nur 1 Punkt im 1. Versuch fehlte und ich dann noch 1 Jahr und 9 Monate gelernt habe.
In Wirklichkeit glaube ich, dass ich im Januar noch deutlicher durchfalle als im 1. Versuch!
Ich gucke mir öfter Klausuren der letzten Monate an und bekomme regelrecht Panik, weil ich damit 0 anfangen kann.
Dann denke ich mir immer, dass ich im April im Vergleich dazu echt nette Klausuren hatte und obendrein nett bewertende Prüfer.
Ich denke mir dann immer, dass ich ja dann noch hochkantiger durchfalle als im 1. Versuch.
Und das fast 2 Jahre später!
Ich habe einfach so einen Schiss, dass ich nach zig Jahren Studium dann mit fast 30 mit leeren Händen dastehe, weil ich einfach zu blöd bin.
Habt ihr einen Rat für mich?
Gibt es da überhaupt einen Rat?
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von Ara »

Nein gibt keinen Rat. Du kannst nun das Examen schreiben oder abbrechen. Beim abbrechen stehste genauso da, wie wenn du durchgefallen bist. Daher einfach schreiben und gucken was kommt. Hast ja nicht viel zu verlieren. Das Leben geht selbst dann weiter, wenn es nicht klappen sollte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
MarianneSchmitz
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 8. September 2020, 16:58

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von MarianneSchmitz »

Ging es euch denn auch so, dass ihr euch vor euren Klausuren Altklausuren angeguckt habt und dann nur dachtet :" ach du schei...."?
Oder hat euch da sowas nicht mehr geschockt?

@ Ara wie meist du ich habe ja nicht viel zu verlieren?
Ich hab doch eigentlich alles zu verlieren.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von thh »

MarianneSchmitz hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 17:26@ Ara wie meist du ich habe ja nicht viel zu verlieren?
Ich hab doch eigentlich alles zu verlieren.
Es gibt doch letztlich nur zwei Möglichkeiten: Du schreibst die Prüfung oder brichst Dein Studium ohne Prüfung ab (oder studierst noch ein paar Jahre weiter, was im Ergebnis auf letzteres hinausläuft). Daher hast Du - bei diesen Alternativen - durch die Prüfungsteilnahme kaum etwas zu verlieren.

Insofern kann m.E. der Rat nur sein, die verbleibende Zeit für die Examensvorbereitung zu nutzen (dazu gibt es hier verschiedenste Threads), und dann zu schreiben. Möglicherweise beruhigt es Dich, wenn Du Dir auch schon einen Plan B für den Fall überlegst, dass es zum Bestehen nicht reichen sollte.
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 665
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von Sebast1an »

Wenn du es noch nicht getan hast, solltest du - möglichst mit Hilfe qualifizierter Dritter - analysieren, warum deine Klausuren so schlecht liefen.

Ansonsten der übliche Rat für die "Endphase": Klausuren schreiben, Klausuren mit Skizzen durchlösen und wieder Klausuren schreiben. Dafür gibt es mittlerweile zahlreiche Online-Klausurenkurse. Und in den Ausbildungszeitschriften findest du ebenso zahlreiche Übungsklausuren.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von Liz »

Nein, Ara hat (ausnahmsweise) Recht: Wenn Du im Januar schreibst, hast Du die Chance, zu bestehen und im nächsten Sommer ein abgeschlossenes Studium zu haben. Wenn Du nicht schreibst, läufst Du zwar nicht Gefahr, nochmal durchzufallen, aber dann stehst Du im Ergebnis nur ein halbes Jahr früher "ohne Abschluss" da. Auf das halbe Jahr mehr oder weniger kommt es dann aber auch nicht mehr an.

Ratsam scheint es mir zu sein, ggf mal ein bisschen aus dem Examensvorbereitungs-Hamsterrad rauszukommen und mit frischer Motivation in die letzten Monate der Examensvorbereitung reinzugehen. Und wenn Du die Klausuren geschrieben hast, kannst Du Dir in aller Ruhe überlegen, wie es ggf mit/ohne bestandenen Examen weitergehen soll und Dich ggf (vorsorglich) für Ausbildungen o. ä. ab nächsten September bewerben.
Benutzeravatar
David
Moderator
Moderator
Beiträge: 444
Registriert: Sonntag 4. November 2018, 14:15
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von David »

MarianneSchmitz hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 17:26 Ging es euch denn auch so, dass ihr euch vor euren Klausuren Altklausuren angeguckt habt und dann nur dachtet :" ach du schei...."?
Oder hat euch da sowas nicht mehr geschockt?

@ Ara wie meist du ich habe ja nicht viel zu verlieren?
Ich hab doch eigentlich alles zu verlieren.
Nein, hast Du nicht! Es gibt immer einen Weg und 30 ist heute kein Alter!! Natürlich schlägt sowas ins Kontor, aber davon geht die Welt nicht unter, es könnte dir weit schlimmeres passieren. Das sollte man sich immer wieder sagen: Es ist nur ein Abschluss, da stirbt keiner dran und das Leben geht weiter!
MarianneSchmitz
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 8. September 2020, 16:58

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von MarianneSchmitz »

Ich habe seit Juni 2019 von alpmann den klausurenkurs abboniert und schreibe 2 Klausuren pro woche.
Sind sehr durchwachsen.
Von 1 bis 10 alles dabei.

Naja theoretisch hätte ich ja noch den 3. Versuch.
Aber ob das Sinnvoll ist, wenn man nach Jahren trotzdem scheinbar einfach zu blöd ist.....
Hab ja Oktober 2017 schon mit dem rep begonnen und seit dem durchgelernt nur fürs Examen.
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von Seb »

Wenn es dich beruhigt, ich schreibe nächsten März mit 30 mein Erstversuch und bin dann im 17 Semester (!) =D> (das mag wohl keiner hier "toppen")

Bei mir ist zwar privat unfassbar viel während all den Jahren angefallen aber am Ende hat es mich durch all die schwere Zeit nie an den Punkt gebracht aufzuhören, schlicht und einfach weil ich kein Bock darauf habe meinen Traum wegen äußeren Lebensumstände aufzugeben.

Ich würde auch die restliche Zeit auf das wesentliche ausrichten und die finale Entscheidung im positiven Sinne herbeiführen. Woran scheitern denn die Klausuren? Am Wissen mag es ja anscheint wohl nicht liegen.

So oder so wirst du weiter kommen, mit oder ohne Examen.
MarianneSchmitz
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 8. September 2020, 16:58

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von MarianneSchmitz »

Die Klausuren scheitern daran, dass ich einfach mit manchen Themen nix anfangen kann und dann halt nur falsche Dinge prüfe oder ich einfach nicht weiß was ich überhaupt prüfen soll.
Dinge die ich im Rep gelernt habe bekomme ich hin.
Die Klausuren sind dann auch ganz ok.
Mit unbekannten Sachen kann ich einfach nicht umgehen.
Was ich nicht so schon mal gesehen und gelernt habe kann ich einfach nicht.
Weiß auch nicht wie man sowas lernen kann
Dachte durch klausurpraxis.
Ich habe aber nun gute 250 Klausuren geschrieben und es wird nicht besser und ändert an dem Problem, dass ich nur bekanntes hinbekomme leider nix.
UltimaSpes
Power User
Power User
Beiträge: 358
Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von UltimaSpes »

MarianneSchmitz hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 20:14 Mit unbekannten Sachen kann ich einfach nicht umgehen.
Das ist wahrscheinlich der Knackpunkt. Im Examen wirst du mindestens in einigen Klausuren unbekannten Sachverhalten begegnen.
Da hilft nur Grundlagen lernen. Dazu könnte man jetzt viel schreiben. Schnelle Hilfe bietet schon mal, streng am Gesetz zu arbeiten. Prüfe Merkmal für Merkmal durch. Bilde einen Obersatz, definiere (denk dir zur Not was aus), subsumiere mit konkreten Sachverhalts-Angaben (nicht: "Das ist hier zu bejahen" o. Ä.) und folgere daraus ein Ergebnis. Bei nicht wenigen Klausurbearbeitern fehlt es daran, wie ich aus eigener Korrekturerfahrung weiß.
Wenn du nicht weißt, was du überhaupt prüfen sollst, also wie du anfangen sollst: Schau dir z.B. im Zivilrecht die Einteilung in die verschiedenen Anspruchsgrundlagen an (z.B. vertragliche, deliktische Ansprüche...) und klapper sie der Reihe nach ab, was in deinem Fall passen könnte. Oder im Strafrecht: Welche Rechtsgüter könnten betroffen sein? Wenn es beispielsweise um Delikte gegen das Vermögen geht, zumindest die wichtigsten gedanklich abklappern: Diebstahl, Betrug, Untreue usw.

Hoffe, das hilft ein bisschen.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von Strich »

MarianneSchmitz hat geschrieben: Dienstag 8. September 2020, 17:12 Hallo,
...
Hallo. Ich weiß, wie schlimm das für dich gerade sein muss. Du ärgerst dich aber in 10 Jahren schwarz, wenn du den Versuch nicht antrittst. Ich würde auch den Drittversuch auf jeden Fall mitnehmen, weil ich nicht zurückblicken will und mir sagen müssen: "Ach hättest du mal ..."

Kopf hoch. Und schalte mal ab. Jura braucht auch einfach ein bisschen und muss sich setzen ... .Mach mal ne Woche Pause. Das was du in der Woche zusätzlich hättest lernen können, kommt eh nicht dran. Dann kannst du auch mal abschalten (auch wenn das schwer fällt).
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1996
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von scndbesthand »

Das eigentliche Problem scheint mir zu sein, dass in Klausuren mit unbekannten Sachverhalten kein Ansatz gefunden wird. Und dies, obwohl eine außerordentlich hohe Zahl an Klausuren gelöst wurde.

Das scheint mir darauf hin zu deuten, dass die Arbeitsweise falsch ist und Grundlagen nicht beherrscht werden. In Fällen, die schon so oder ähnlich bekannt sind, werden ggf. Inhalte aus dem Gedächtnis reproduziert, was dann zu höheren Bewertungen führt (Wiedererkennungseffekt für den Korrektor). Wenn es allerdings nichts an bereits gelösten Fällen gibt, worauf das Gedächtnis zurückgreifen kann, sieht es schlecht aus.

Gerade dann kann mit bestimmten Denkmustern aber zumeist ein Ansatz gefunden werden, um zumindest in den Bereich zu kommen, nicht durchzufallen. Es gilt jetzt also, alles dranzusetzen, diese Denkmuster zu erlernen. Dies ist gar nicht so schwer, zumeist finden sich ja in Methodik-der-Fallbearbeitung-Werken entsprechende Checklisten und Schemata, jedenfalls aber bei den Repetitorskripten zu Beginn. Darauf liegt der Fokus. Nach Aneignung dieser Grundlagen musst Du versuchen, unbekannte Fälle durchzugliedern, also so oft wie möglich nur mit dem Basis-Rüstzeug versuchen zu einer Lösung zu kommen. Das ist natürlich frustrierend, da sollte sich die Anstrengung aber bald auszahlen.

Nur als Beispiele:

Im Strafrecht sollte man z. B. danach schauen, welche Rechtsgüter verletzt worden sind (körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Vermögen) und "wer das gemacht hat", dann die Normen prüfen, die diese Rechtsgüter schützen. Zudem sind klar getrennte Handlungsabschnitte zu bilden. Daraus ergeben sich dann die zu prüfenden Delikte und die Reihenfolge meist.

Im Zivilrecht muss man natürlich das Schema zur Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen kennen (Vertrag, Cic, Quasi-Vertrag, Delikt, Bereicherung) und in der Lage sein, für die Falllösung wichtige Elemente im Sachverhalt (Verträge, Kündigungen, Anfechtungen, Leistungen, Mängel) zu identifizieren, um die Fülle der vorhandenen Anspruchsgrundlagen eingrenzen zu können.

Ferner muss die Arbeit mit dem Gesetz handwerklich in Ordnung sein. Die Prüfungsschemata der einzelnen Normen müssen sitzen, der Subsumtionsschritt selbst muss korrekt sein, es muss der konkrete Sachverhalt verarbeitet werden. Unproblematisches darf nicht breit dargestellt werden, Problematische Punkte sollten als solche erkannt werden. Im besten Fall findet man noch valide Argumente für ein Auslegungsergebnis anhand Wortlaut, Systematik und Telos. In diesem "Feld" sollte, nachdem die Einstiegsprobleme in die Falllösung behoben worden sind, dann individuelle Fehleranalyse betrieben werden anhand der eigenen Lösungsversuche. Das kann aber erst der zweite Schritt sein.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von Brainiac »

Volle Zustimmung zu UltimaSpes und scndbesthand.

Hast du Musterlösungen für die 250 von dir geschriebenen Klausuren? Bereitest du sie nach? Falls ja, wie? Schreibst du Karteikarten/Skripten oder dergleichen? Falls ja, wie? In beiden Fällen halte ich es für zielführend, abstrakt zu denken, zB immer wiederkehrende Fristenprobleme oder Folgeansprüche zu notieren (Bsp.: Gutgläubiger Erwerb --> 816 I 1).
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
MarianneSchmitz
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 8. September 2020, 16:58

Re: Habt ihr einen Rat für mich?

Beitrag von MarianneSchmitz »

Ja bei den Klausuren ist immer ein Skizze uns ausformulierte Lösung dabei.
Meine nach Arbeit sieht wie folgt aus:

-ich lese mir nochmal den Sachverhalt durch

- ich lese nochmal meine Bearbeitung durch

- dann lese ich was der Korrektur dazu geschrieben hat

- dann lese ich die musterlösung durch.
Dabei schreibe ich unbekanntes auf karteikarten z.b streitstände, Definitionen, schemata
Antworten