Altersgrenze Richter
Moderator: Verwaltung
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Altersgrenze Richter
Hallo
kann man eigentlich Richter werden, wenn man die erforderlichen Noten in den Examina
deutlich erreicht hat, aber die Altersgrenze für die Verbeamtung bereits
überschritten hat?
Bei den Lehrern ist es ja so, dass ein Lehrer, der die Altersgrenze überschritten hat, dann
als Angestellter übernommen wird.
Aber gibt es angestellte Richter? Vermutlich nicht, oder?
Wie sieht es bei Volljuristen in der Steuerverwaltung oder in der Inneren Verwaltung aus?
Kann man dort auch als Angestellter arbeiten oder muss man dort verbeamtet sein?
kann man eigentlich Richter werden, wenn man die erforderlichen Noten in den Examina
deutlich erreicht hat, aber die Altersgrenze für die Verbeamtung bereits
überschritten hat?
Bei den Lehrern ist es ja so, dass ein Lehrer, der die Altersgrenze überschritten hat, dann
als Angestellter übernommen wird.
Aber gibt es angestellte Richter? Vermutlich nicht, oder?
Wie sieht es bei Volljuristen in der Steuerverwaltung oder in der Inneren Verwaltung aus?
Kann man dort auch als Angestellter arbeiten oder muss man dort verbeamtet sein?
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Re: Altersgrenze Richter
Nein, grds. nicht. Wobei es natürlich ein paar Ausnahmen gibt (zB RiBVerfG), die du aber wohl kaum meinst.
- batman
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Re: Altersgrenze Richter
Die Statusformen der Berufung in ein Richterdienstverhältnis sind in § 8 DRiG abschließend aufgezählt.
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Re: Altersgrenze Richter
Eine Richtertätigkeit im Angestelltenverhältnis ist in der Tat gesetzlich ausgeschlossen.
Ein öffentlicher Bereich, in dem verstärkt Volljuristen im Angestelltenverhältnis eingestellt werden, ist übrigens die unmittelbare Ministerialverwaltung, jedenfalls auf Bundesebene. Da gibt es jetzt oft proejktbezogene, zunächst befristetete Einstellungen.
Ein öffentlicher Bereich, in dem verstärkt Volljuristen im Angestelltenverhältnis eingestellt werden, ist übrigens die unmittelbare Ministerialverwaltung, jedenfalls auf Bundesebene. Da gibt es jetzt oft proejktbezogene, zunächst befristetete Einstellungen.
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Re: Altersgrenze Richter
Bist du dir denn sicher, dass du die Altersgrenze tatsächlich schon überschritten hast? Es werden dabei auch einige Dinge wie Wehrdienst rausgerechnet. Bei einem Freund stellte sich deshalb heraus, dass er noch 2 Jahre mehr Zeit hatte als gedacht.
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Re: Altersgrenze Richter
Ich würde das an deiner Stelle auch nochmal prüfen. Nach meinem Kenntnisstand ist es jedenfalls so, dass in den Landesbeamtengesetzen die Altersgrenze nicht einheitlich definiert ist.Spencer hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. September 2020, 07:21 Bist du dir denn sicher, dass du die Altersgrenze tatsächlich schon überschritten hast? Es werden dabei auch einige Dinge wie Wehrdienst rausgerechnet. Bei einem Freund stellte sich deshalb heraus, dass er noch 2 Jahre mehr Zeit hatte als gedacht.
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Re: Altersgrenze Richter
Mit 42/43 Jahren, wie der Name nahelegt, ist z.B. in Bayern noch nicht Schluss.
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Re: Altersgrenze Richter
https://www.juraforum.de/ratgeber/beamt ... instellung
Ob das jeweils stimmt ist die andere Frage, die jeweiligen Normen sind angegeben.
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