Corona EuropaR
Verfasst: Montag 28. September 2020, 15:06
Hallo,
angenommen es ginge um eine unionsweit geltende Regelung bzgl. Coronaschutzmaßnahmen, in Form von Immunitätsnachweisen, könnte die EU so eine Regelung durchsetzen?
Meine Gedanken dazu:
Ich habe drei Ansatzpunkte
1) Das Prinzip der Einzelermächtigung und das Subsidiaritätsprinzip
2) der Art. 4 II k) [Art. 168 IV AEUV]
3) geteilte Zuständigkeit
Mir ist noch unklar in welchem Verhältnis diese drei zueinanderstehen.
Ich freue mich über jede anregende Antwort,
lieben Gruß!
angenommen es ginge um eine unionsweit geltende Regelung bzgl. Coronaschutzmaßnahmen, in Form von Immunitätsnachweisen, könnte die EU so eine Regelung durchsetzen?
Meine Gedanken dazu:
Ich habe drei Ansatzpunkte
1) Das Prinzip der Einzelermächtigung und das Subsidiaritätsprinzip
2) der Art. 4 II k) [Art. 168 IV AEUV]
3) geteilte Zuständigkeit
Mir ist noch unklar in welchem Verhältnis diese drei zueinanderstehen.
Ich freue mich über jede anregende Antwort,
lieben Gruß!