Zivilausbilder Hamburg

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Brainiac
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Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Brainiac »

Moin moin,

hier tummeln sich ja auch ein paar (ehemalige) Hamburger Referendare. Gibt es stadtbekannte gute Ausbilder für die Zivilstation? Man muss sich um die Zuweisung ja selbst kümmern. Sachlich bin ich nicht eingegrenzt. Gerne per PN.

Danke!
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Ara
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Ara »

Hast PM.
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von S0mbrero »

Ich hänge mich hier mal dran und würde mich auch sehr über Empfehlungen und Erfahrungen freuen .
Brainiac
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Brainiac »

Für zukünftige Generationen, die mit den - absurden - Hamburger Gepflogenheiten nicht vertraut sind:

Man muss sich eigentlich (zumindest aber bestenfalls) schon vor Refbeginn um einen Z-Ausbilder kümmern. Dazu ruft man einfach in den Geschäftsstellen der Amtsgerichte bzw. des Landgerichts an und fragt nach den Telefonlisten, die man dann per Mail bekommt. Dann klappert man die Listen ab. Je früher man sich kümmert, desto weniger Cold Calls muss man durchführen.
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Tibor
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Tibor »

Brainiac hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 16:44 Hamburger Gepflogenheiten
:-({|= cui bono?
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Gelöschter Nutzer

Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich halte das ehrlich gesagt für eine ziemliche Unsitte. Klar, man könnte nun von seinem hohem Ross behaupten, als Erwachsener müsse man sich eben rechtzeitig informieren.

Aber zum einen kann man als Nicht-Hamburger ohne entsprechende Bekannte nicht wirklich damit rechnen, dass man sich idealerweise schon eigenständig um einen Ausbilder bemühen muss, bevor man auch nur eine Zusage für einen Referendariatsplatz hat (!) - zumal das fast überall sonst anders gehandhabt wird und auch auf der Homepage der Hamburger Personalstelle nicht darauf verwiesen wird.

Zum anderen wird es bei einer begrenzten Anzahl verfügbarer Ausbilder stets irgendwo zu einem Engpass kommen. Selbst wenn sich alle Externen 6 Monate früher bewerben würden, hätte das ja letztlich nur zur Folge, dass dennoch irgendjemand "zu kurz käme" (also nur noch einen wenig begeisterten Ausbilder findet oder zugewiesen werden muss). Der Hinweis auf ein größeres Eigenengagement geht bei einer begrenzten Gesamtkapazität (an interessierten Ausbildern) stets fehl.
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Tibor
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Tibor »

So sehe ich das auch. Vor allem führt es zu einer erheblichen (sinnfreien) Belastung der Richter und Geschäftsstellen, obgleich eine Zuordnung sinnvoll wäre. Irgendwann artet sowas noch aus und beliebte Richter am Amtsgericht XYZ verlangen vorab Bewerbungsunterlagen und führen Bewerbungsgespräche ...
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Liz
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Liz »

Vor allem ist damit organisatorisch ja nichts gewonnen. Hier werden die Referendare einfach von der Ausbildungsbehörde für die Zivilstation einem Gericht zugewiesen und dort werden die Referendare dann nach einem groben Abgleich von Sitzungs- und AG-Tagen auf die Kammern bzw. Abteilungen verteilt. Ich würde mich bedanken, wenn ich beständig Referendare am Telefon hätte, die sich schon mal einen Platz für die Zivilstation sichern wollen, ohne dass sicher ist, dass sie überhaupt einen Ref-Platz bekommen.
Gelöschter Nutzer

Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zumal Referendare in HH für die Strafstation ohnehin einem Ausbilder zugewiesen werden.
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thh
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von thh »

Liz hat geschrieben:Vor allem ist damit organisatorisch ja nichts gewonnen. Hier werden die Referendare einfach von der Ausbildungsbehörde für die Zivilstation einem Gericht zugewiesen und dort werden die Referendare dann nach einem groben Abgleich von Sitzungs- und AG-Tagen auf die Kammern bzw. Abteilungen verteilt.
Dito, schon weil die Zivilstation hier die erste Station ist. Auch für die Strafstation ist das nicht anders, obschon hier optional (!) die Möglichkeit besteht, Wünsche nach Behörde (i.d.R. StA), Spezialzuständigkeit und Ausbilder zu äußern. Für die übrigen Stationen wird allerdings in der Regel eine eigenständige Platzsuche erwartet (und ist auch sinnvoll).
Zuletzt geändert von thh am Montag 2. November 2020, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Liz »

Hier besteht auch für die Zivilstation (ebenso für die Strafstation) optional die Möglichkeit, gegenüber dem Gericht bzw. der StA Sonderwünsche zu äußern und sich ggf. auch einen konkreten Ausbilder vorab auszusuchen und zu wünschen, aber es ist gerade für die Zivilstation nicht üblich und schon gar nicht notwendig. Alle weiteren Stationen muss man sich selber suchen.
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Sektnase »

Schon das macht m.E. keinen Sinn. Welchen Grund sollte es dafür geben? Entweder die Referendare haben Vitamin B zu einem Richter oder haben Vitamin B zu Ex-Referendaren oder Richtern, die ihnen die Ausbilder nennen, bei denen man a) sehr wenig machen muss, b) die mit Noten um sich werfen oder c) die besonders nett sind. Alles nicht schützenswert.

Letztlich wird man das wohl nicht für die Referendare, sondern für die Richer machen - in der Hoffnung, so erklären sich mehr bereit, überhaupt auszubilden.

*edit* Etwas anderes ist die Angabe eines Rechtsgebiets. Das führt - wenn überhaupt - aber nur an kleineren Landgerichten zu bestenfalls ähnlichen Ergebnissen.
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thh
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von thh »

Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36Schon das macht m.E. keinen Sinn. Welchen Grund sollte es dafür geben?
Dass derjenige, der das möchte, sich einen bestimmten Ausbilder aussuchen kann, wenn dieser zur Verfügung steht.

Welchen Grund sollte es geben, das nicht anzubieten?
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36Entweder die Referendare haben Vitamin B zu einem Richter oder haben Vitamin B zu Ex-Referendaren oder Richtern, die ihnen die Ausbilder nennen, bei denen man a) sehr wenig machen muss, b) die mit Noten um sich werfen oder c) die besonders nett sind. Alles nicht schützenswert.
Du musst jetzt ganz stark sein: Das ist auch in der Verwaltungs-, der oder den Anwaltsstationen und der Wahlstation nicht anders. Und im Rest des Lebens auch nicht.
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36Letztlich wird man das wohl nicht für die Referendare, sondern für die Richer machen - in der Hoffnung, so erklären sich mehr bereit, überhaupt auszubilden.
Die Möglichkeit, Präferenzen für die Zuweisung in einer Station - Amts-/Landgericht, ggf. Staatsanwaltschaft; Rechtsgebiet; Ausbilder - zu äußern, dient ausschließlich dem Interesse der Referendare. Für Richter/Staatsanwälte ist die Ausbildung ohnehin Dienstpflicht, für die Verwaltung ist der Aufwand ebenfalls größer, als einfach "der Reihe nach" zu verteilen.
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Liz »

Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36 Letztlich wird man das wohl nicht für die Referendare, sondern für die Richer machen - in der Hoffnung, so erklären sich mehr bereit, überhaupt auszubilden.
Nope. Die Verwaltung weist einfach den Abteilungen / Kammern Referendare zu; die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, sind eher nicht vorhanden (siehe thh). Und dann bringt es mir als Ausbilderin auch wenig, wenn ich nicht den von der Verwaltung ausgewählten "Zufallsreferendar" bekomme, sondern denjenigen nehme, der mich zuerst anruft oder der besonders nett und interessiert am Telefon klingt. Die Referendare selbst ihre Ausbilder zu suchen, spart der Ausbildungsbehörde und den einzelnen Gerichtsverwaltungen vielleicht jeweils 1-2 Stunden Arbeit (Verteilung der Referendare auf die einzelnen Gerichte bzw. Verteilung bei den Gerichten auf die Abteilungen / Kammern), gleichzeitig muss aber irgendwer die individuellen Wünsche der Referendare entgegennehmen und in eine Zuweisungsverfügung umsetzen, was dann ein Vielfaches des Arbeitsaufwands bedeuten dürfte.
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Sektnase »

thh hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 21:55
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36Schon das macht m.E. keinen Sinn. Welchen Grund sollte es dafür geben?
Dass derjenige, der das möchte, sich einen bestimmten Ausbilder aussuchen kann, wenn dieser zur Verfügung steht.

Welchen Grund sollte es geben, das nicht anzubieten?
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36Entweder die Referendare haben Vitamin B zu einem Richter oder haben Vitamin B zu Ex-Referendaren oder Richtern, die ihnen die Ausbilder nennen, bei denen man a) sehr wenig machen muss, b) die mit Noten um sich werfen oder c) die besonders nett sind. Alles nicht schützenswert.
Du musst jetzt ganz stark sein: Das ist auch in der Verwaltungs-, der oder den Anwaltsstationen und der Wahlstation nicht anders. Und im Rest des Lebens auch nicht.
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:36Letztlich wird man das wohl nicht für die Referendare, sondern für die Richer machen - in der Hoffnung, so erklären sich mehr bereit, überhaupt auszubilden.
Die Möglichkeit, Präferenzen für die Zuweisung in einer Station - Amts-/Landgericht, ggf. Staatsanwaltschaft; Rechtsgebiet; Ausbilder - zu äußern, dient ausschließlich dem Interesse der Referendare. Für Richter/Staatsanwälte ist die Ausbildung ohnehin Dienstpflicht, für die Verwaltung ist der Aufwand ebenfalls größer, als einfach "der Reihe nach" zu verteilen.
Wieso sollte man etwas anbieten, dass keinem schützenswerten Zweck folgt, aber Arbeit macht? Davon abgesehen wird so der mit dem meisten Wissen über die Ausbilder die besten Noten kriegen, nicht der fachlich beste. Ein staatliches Interesse daran besteht nicht. Snowflake-Argumentation trifft mich natürlich total, Trump-style. Der Rest deines Beitrags sind unsubstantiierte Behauptungen. Ausbilder werden hier gefragt, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen - wie es ankommt, wenn man das ablehnt, lasse ich mal dahingestellt.

Ich habe alle Stationen und habe auch Wünsche angegeben, mir macht das System nichts aus. Deswegen brauchen wir das auch nicht groß diskutieren. Wenn man aber schon über Sinn und Unsinn von solchen Regelungen spricht, dann ist "das ist halt so" eher meh.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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