Interessenkollision
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Interessenkollision
§ 3 Abs. 2 S. 2 Bora.
welcher Mandant ist damit genau gemeint?
Die Gegenseite wird von einem Kollegen vertreten, mit dem ich zum einen in Bürogemeinschaft war und zum anderen von dem ich den ursprünglichen Fall bekommen habe.
Meiner Meinung nach besteht eine Interessenkollision. Kann der Mandant nunmehr gegenüber seinem Anwalt erklären, dass er trotz der Interessenkollision von diesen vertreten werden möchte oder müsste ich dem zustimmen?
Logischerweise würde ich eher denken ich ansonsten würde die Interessenkollision eher zu keinem wirklichen Ergebnis führen
welcher Mandant ist damit genau gemeint?
Die Gegenseite wird von einem Kollegen vertreten, mit dem ich zum einen in Bürogemeinschaft war und zum anderen von dem ich den ursprünglichen Fall bekommen habe.
Meiner Meinung nach besteht eine Interessenkollision. Kann der Mandant nunmehr gegenüber seinem Anwalt erklären, dass er trotz der Interessenkollision von diesen vertreten werden möchte oder müsste ich dem zustimmen?
Logischerweise würde ich eher denken ich ansonsten würde die Interessenkollision eher zu keinem wirklichen Ergebnis führen
- thh
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Re: Interessenkollision
Natürlich musst Du zustimmen. Ihr wart ja nur in einer Bürogemeinschaft, wenn ich das richtig verstehe. Bei einer Sozietät sähe das ggf. anders aus.esprit hat geschrieben: ↑Montag 5. Oktober 2020, 13:38Die Gegenseite wird von einem Kollegen vertreten, mit dem ich zum einen in Bürogemeinschaft war und zum anderen von dem ich den ursprünglichen Fall bekommen habe.
Meiner Meinung nach besteht eine Interessenkollision. Kann der Mandant nunmehr gegenüber seinem Anwalt erklären, dass er trotz der Interessenkollision von diesen vertreten werden möchte oder müsste ich dem zustimmen?
- scndbesthand
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Re: Interessenkollision
Das heißt, Du weißt es auch nicht?
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Re: Interessenkollision
Bei einer Sozietät bin ich mir nicht sicher, aber bei einer Bürogemeinschaft ist es klar.scndbesthand hat geschrieben:Das heißt, Du weißt es auch nicht?
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- Tibor
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Re: Interessenkollision
Jede schlecht organisierte Bürogemeinschaft wird sowieso im Kern eine Scheinsozietät sein.
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Re: Interessenkollision
Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
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Re: Interessenkollision
Wen soll denn §3 BORA deiner Meinung nach schützen? Den Anwalt vor räuberischer Übernahme seiner Mandate durch die Kollegen in Bürogemeinschaft?esprit hat geschrieben: ↑Montag 5. Oktober 2020, 22:27 Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
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Re: Interessenkollision
esprit hat geschrieben: ↑Montag 5. Oktober 2020, 22:27 Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Interessenkollision
Also erstens frage ich weil der gegen Anwalt der Meinung ist dass sein Mandant zustimmen muss. Und zweitens könnte man natürlich überlegen dass sein Mandant der durch die Interessen Kollision unter Umständen ein Nachteil erlangt zustimmen könnte. So abwegig ist das nichtTedRemptation hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Oktober 2020, 11:39Wen soll denn §3 BORA deiner Meinung nach schützen? Den Anwalt vor räuberischer Übernahme seiner Mandate durch die Kollegen in Bürogemeinschaft?esprit hat geschrieben: ↑Montag 5. Oktober 2020, 22:27 Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
- Tibor
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Interessenkollision
Falls du es je gelernt haben solltest, dann schreib doch mal den Sachverhalt verständlich auf: Wer will was von wem woraus? Wer klagt gegen wen? Wer vertritt wen? Welcher Vertreter hat welche Partei wie bevollmächtigt? Wer will jetzt von wem eine Zustimmung zu welcher Vertretung? Wer will von wem was, wenn wer seine Zustimmung zu was nicht erteilt?
Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.
Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.
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Re: Interessenkollision
Wie hat esprit zwei Examina geschafft?
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Re: Interessenkollision
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Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Interessenkollision
Tibor hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Oktober 2020, 14:53 Falls du es je gelernt haben solltest, dann schreib doch mal den Sachverhalt verständlich auf: Wer will was von wem woraus? Wer klagt gegen wen? Wer vertritt wen? Welcher Vertreter hat welche Partei wie bevollmächtigt? Wer will jetzt von wem eine Zustimmung zu welcher Vertretung? Wer will von wem was, wenn wer seine Zustimmung zu was nicht erteilt?
Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.
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Re: Interessenkollision
esprit hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Oktober 2020, 17:22Also eigentlich ist der Sachverhalt nicht so schwer, dass man ihn nicht verstehen kannTibor hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Oktober 2020, 14:53 Falls du es je gelernt haben solltest, dann schreib doch mal den Sachverhalt verständlich auf: Wer will was von wem woraus? Wer klagt gegen wen? Wer vertritt wen? Welcher Vertreter hat welche Partei wie bevollmächtigt? Wer will jetzt von wem eine Zustimmung zu welcher Vertretung? Wer will von wem was, wenn wer seine Zustimmung zu was nicht erteilt?
Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.