Interessenkollision

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esprit
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Interessenkollision

Beitrag von esprit »

§ 3 Abs. 2 S. 2 Bora.

welcher Mandant ist damit genau gemeint?

Die Gegenseite wird von einem Kollegen vertreten, mit dem ich zum einen in Bürogemeinschaft war und zum anderen von dem ich den ursprünglichen Fall bekommen habe.
Meiner Meinung nach besteht eine Interessenkollision. Kann der Mandant nunmehr gegenüber seinem Anwalt erklären, dass er trotz der Interessenkollision von diesen vertreten werden möchte oder müsste ich dem zustimmen?

Logischerweise würde ich eher denken ich ansonsten würde die Interessenkollision eher zu keinem wirklichen Ergebnis führen
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thh
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Re: Interessenkollision

Beitrag von thh »

esprit hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 13:38Die Gegenseite wird von einem Kollegen vertreten, mit dem ich zum einen in Bürogemeinschaft war und zum anderen von dem ich den ursprünglichen Fall bekommen habe.
Meiner Meinung nach besteht eine Interessenkollision. Kann der Mandant nunmehr gegenüber seinem Anwalt erklären, dass er trotz der Interessenkollision von diesen vertreten werden möchte oder müsste ich dem zustimmen?
Natürlich musst Du zustimmen. Ihr wart ja nur in einer Bürogemeinschaft, wenn ich das richtig verstehe. Bei einer Sozietät sähe das ggf. anders aus.
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scndbesthand
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Re: Interessenkollision

Beitrag von scndbesthand »

Das heißt, Du weißt es auch nicht?
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thh
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Re: Interessenkollision

Beitrag von thh »

scndbesthand hat geschrieben:Das heißt, Du weißt es auch nicht?
Bei einer Sozietät bin ich mir nicht sicher, aber bei einer Bürogemeinschaft ist es klar.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Tibor
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Tibor »

Jede schlecht organisierte Bürogemeinschaft wird sowieso im Kern eine Scheinsozietät sein.
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esprit
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
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Re: Interessenkollision

Beitrag von TedRemptation »

esprit hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 22:27 Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
Wen soll denn §3 BORA deiner Meinung nach schützen? Den Anwalt vor räuberischer Übernahme seiner Mandate durch die Kollegen in Bürogemeinschaft?
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Kasimir »

esprit hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 22:27 Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

TedRemptation hat geschrieben: Dienstag 6. Oktober 2020, 11:39
esprit hat geschrieben: Montag 5. Oktober 2020, 22:27 Also verstehe ich das richtig, dass nicht der Mandant der von mir das Honorar zurück haben möchte als Kläger zustimmen kann und dann die Interessen Kollision seines eigenen Anwalts keine Auswirkung hat, sondern ich als Beklagter zustimmen muss gemäß 3 ABS 2 s. 2 Bora?
Wen soll denn §3 BORA deiner Meinung nach schützen? Den Anwalt vor räuberischer Übernahme seiner Mandate durch die Kollegen in Bürogemeinschaft?
Also erstens frage ich weil der gegen Anwalt der Meinung ist dass sein Mandant zustimmen muss. Und zweitens könnte man natürlich überlegen dass sein Mandant der durch die Interessen Kollision unter Umständen ein Nachteil erlangt zustimmen könnte. So abwegig ist das nicht
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Tibor
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Interessenkollision

Beitrag von Tibor »

Falls du es je gelernt haben solltest, dann schreib doch mal den Sachverhalt verständlich auf: Wer will was von wem woraus? Wer klagt gegen wen? Wer vertritt wen? Welcher Vertreter hat welche Partei wie bevollmächtigt? Wer will jetzt von wem eine Zustimmung zu welcher Vertretung? Wer will von wem was, wenn wer seine Zustimmung zu was nicht erteilt?

Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.
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Re: Interessenkollision

Beitrag von gola20 »

Wie hat esprit zwei Examina geschafft?
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Re: Interessenkollision

Beitrag von Strich »

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Re: Interessenkollision

Beitrag von Kasimir »

gola20 hat geschrieben: Dienstag 6. Oktober 2020, 15:10 Wie hat esprit zwei Examina geschafft?
Mit viel "Esprit"!
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 6. Oktober 2020, 14:53 Falls du es je gelernt haben solltest, dann schreib doch mal den Sachverhalt verständlich auf: Wer will was von wem woraus? Wer klagt gegen wen? Wer vertritt wen? Welcher Vertreter hat welche Partei wie bevollmächtigt? Wer will jetzt von wem eine Zustimmung zu welcher Vertretung? Wer will von wem was, wenn wer seine Zustimmung zu was nicht erteilt?

Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.
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Re: Interessenkollision

Beitrag von esprit »

esprit hat geschrieben: Dienstag 6. Oktober 2020, 17:22
Tibor hat geschrieben: Dienstag 6. Oktober 2020, 14:53 Falls du es je gelernt haben solltest, dann schreib doch mal den Sachverhalt verständlich auf: Wer will was von wem woraus? Wer klagt gegen wen? Wer vertritt wen? Welcher Vertreter hat welche Partei wie bevollmächtigt? Wer will jetzt von wem eine Zustimmung zu welcher Vertretung? Wer will von wem was, wenn wer seine Zustimmung zu was nicht erteilt?

Edit: Es empfiehlt sich, die Personen sinnvoll und gleichmäßig zu bezeichnen, also K, B, RA1 und RA2; und nicht immer zu schreiben „jetzt verlangt er von mir“ oder „die andere Seite möchte nun“.
Also eigentlich ist der Sachverhalt nicht so schwer, dass man ihn nicht verstehen kann
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