Interessenkollision
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Re: Interessenkollision
Ich verstehe ihn nicht. Schreibst du deine Schriftsätze auch so unverständlich?
- Tibor
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Re: Interessenkollision
Nein, man versteht den Fall nicht:
Annahme: Esprit = RA1
esprit hat geschrieben: ↑Montag 5. Oktober 2020, 13:38 Die Gegenseite (Kl. oder Bekl.?) wird von einem Kollegen (RA2) vertreten, mit dem ich (RA1) zum einen in Bürogemeinschaft war und zum anderen von dem ich den ursprünglichen Fall (auch Kl. gg. Bekl.? Ein anderer Fall oder das aktuelle Mandat von RA1?) bekommen habe.
Meiner Meinung nach besteht eine Interessenkollision. Kann der Mandant (Kl. o. Bekl.?) nunmehr gegenüber seinem Anwalt (du oder RA2?) erklären, dass er trotz der Interessenkollision von diesen vertreten werden möchte oder müsste ich dem zustimmen?
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Re: Interessenkollision
Kläger macht gegen mich als Beklagten Rückzahlung von Honoraransprüche geltend. Der Kläger wird von einem Kollegen vertreten der mir diesen Fall vermittelt hat und mit mir in einer Bürogemeinschaft war und ich zusätzlich bei diesen als freier Mitarbeiter beschäftigt war.
Für die Vermittlung des falls hat er sich durch eine Umsatzmiete eine versteckte Provision auszahlen lassen.
Nun mehr bin ich der Meinung dass der Kläger Vertreter aufgrund der Interessenkollision den Kläger nicht vertreten darf, zumal ich den Kläger Vertreter den Streit verkünden müsste weil im Falle einer Rückzahlung er seine Provisionszahlung ebenfalls erstatten müsste.
Jetzt ist meine Frage wer durch Paragraph drei Abs. 2 Satz zwei nunmehr zustimmen müsste der Kläger oder ich als Beklagte?
Für die Vermittlung des falls hat er sich durch eine Umsatzmiete eine versteckte Provision auszahlen lassen.
Nun mehr bin ich der Meinung dass der Kläger Vertreter aufgrund der Interessenkollision den Kläger nicht vertreten darf, zumal ich den Kläger Vertreter den Streit verkünden müsste weil im Falle einer Rückzahlung er seine Provisionszahlung ebenfalls erstatten müsste.
Jetzt ist meine Frage wer durch Paragraph drei Abs. 2 Satz zwei nunmehr zustimmen müsste der Kläger oder ich als Beklagte?
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Re: Interessenkollision
esprit hat geschrieben: ↑Dienstag 6. Oktober 2020, 22:04 Kläger macht gegen mich als Beklagten Rückzahlung von Honoraransprüche geltend. Der Kläger wird von einem Kollegen vertreten der mir diesen Fall vermittelt hat und mit mir in einer Bürogemeinschaft war und ich zusätzlich bei diesen als freier Mitarbeiter beschäftigt war.
Für die Vermittlung des falls hat er sich durch eine Umsatzmiete eine versteckte Provision auszahlen lassen.
Nun mehr bin ich der Meinung dass der Kläger Vertreter aufgrund der Interessenkollision den Kläger nicht vertreten darf, zumal ich den Kläger Vertreter den Streit verkünden müsste weil im Falle einer Rückzahlung er seine Provisionszahlung ebenfalls erstatten müsste.
Jetzt ist meine Frage wer durch Paragraph drei Abs. 2 Satz zwei Bora nunmehr zustimmen kann der Kläger oder ich als Beklagte?
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Re: Interessenkollision
und warum solltest du zustimmen können?
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Re: Interessenkollision
Wtf??
Dein Deutsch ist grausam. Ich sehe schon gar nicht die gleiche Rechtssache. Honorarrückzahlung ist doch was anderes als deine vorherige Falschberatung.
Ungeachtet deines Falls passt § 3 BORA nicht wirklich auf Fälle, in denen sich die Partei selbst vertritt.
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Re: Interessenkollision
Aber auch interessant. Esprit vereinbart mit einem Kollegen eine berufsrechtswidrige Provision für die Vermittlung des Falls, vermasselt den Fall selbst, wird auf "Honorarrückzahlung" (Ernsthaft oder ist es vielleicht eher Schadensersatz?) in Anspruch genommen und will dann den Streit verkünden, weil er die Provision zurück haben will.
Das ist nicht nur juristisch zum Haare raufen, sondern zeugt schon auch von einem bemerkenswerten Mangel an Selbstreflektion.
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- famulus
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Re: Interessenkollision
Er ist halt kein Jurist - seid nicht so streng.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Interessenkollision
Ist der Klägervertreter genau so ein Profi wie du?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann