Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
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- Muirne
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Das ist ein Grund, weshalb Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt überprüfbar sind.
Nebenbei wird das doch wohl kaum der einzige Satz sein, der unter der Klausur steht.
Nebenbei wird das doch wohl kaum der einzige Satz sein, der unter der Klausur steht.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
- batman
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Eben. Der Satz spricht auch als solcher nicht dagegen, dass die konkrete Leistung unter den durchschnittlichen Anforderungen lag.
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Gibt es hierzu EuGH- Entscheidungen ??? Hinsichtlich der Akteneinsicht hat der EuGH eine Entscheidung gegen die Juristenausbildungsgesetz getroffen.
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Vielleicht kann der EGMR helfen!
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Das ist doch alles dasselbe.
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Examen ist doch irgendwie Freiheitsentzug und da haben die doch mal was zu gesagt..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Nein gibt es nicht und ich sehe auch nicht, wie der EuGH mal dazu kommen sollte. Du solltest beachten, dass das BVerfG dem BVerwG ganz erheblich auf die Figner geklopft hat. Das was du da liest, ist also schon ein Mehr an Prüfungsmöglichtkeit der gerichte als vor der Enstcheidung. Davor war es Beurteilungsspielraum des Prüfers zu sagen etwas sei unvertretbar und damit falsch, auch wenn alle, selbst das Gesetz, etwas anderes gesagt haben (mal von der Willkürgrenze abgesehen).
Ich kann deine Position im Übrigen nachvollziehen. Die Prüfung ist ein merkwürdiges Verwaltungsverfahren, das ungerecht anmutet (selber Prüfer gibt Stellungnahme im Gerichtsverahren ab, ob sich seine Fehler auf die Benotung ausgewirkt haben; keine geschlossene Zweitkorretur etc) und ganz erheblich auf die Prüferperson fokusiert ist. Wenn du das ändern willst, musst du es in Leipzig oder Karlsruhe versuchen. Der ganze Rest folgt ausgetretenen Pfaden.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil
Wenn es ums Bestehen geht, würde ich den Widerspruch so "unterwürfig" wie möglich schreiben und mich darauf beschränken, dass einzeln als falsch angemerkte Positionen vertretbar sind (wenn sich dafür etwas herleiten lässt). Würde dann auch irgendwie einfließen lassen, dass es um das Bestehen geht.
Eine Bekannte von mir hat im Letztversuch so erreicht, dass die Prüfer einer Klausur auf die benötigte Note (meine 4 Punkte) gingen. Meine Vermutung war aus Mitleid. Es gibt auch unter Prüfern durchaus Menschen, denen es persönlich unangenehm ist, damit so direkt konfrontiert zu werden.
Eine Bekannte von mir hat im Letztversuch so erreicht, dass die Prüfer einer Klausur auf die benötigte Note (meine 4 Punkte) gingen. Meine Vermutung war aus Mitleid. Es gibt auch unter Prüfern durchaus Menschen, denen es persönlich unangenehm ist, damit so direkt konfrontiert zu werden.