Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

lisa_law_2020
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Sonntag 1. November 2020, 16:15
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von lisa_law_2020 »

Hallo! Ich bin schon seit zwei Wochen am recherchieren und krieg langsam einen Anfall, daher meine verzweifelte Frage hier in die Runde in der Hoffnung auf zumindest Brainstorming Ideen!

Ich habe den Fachanwalt für Medizinrecht gemacht, habe aber aktuell keine Anwaltszulassung (da im öff. Dienst tätig) und daher auch keine Berufshaftpflicht. Ich wurde nun angefragt für eine Tätigkeit als Honorar-Dozentin für ein Bildungsinstitut. Es geht um Themen wie Sterbehilfe oder Medizinproduktegesetz.

Eine Versicherung über das Bildungsinstitut besteht nicht. Die sind der Auffassung es braucht gar keine Versicherung da ich ja nur unterrichte und keine konkreten Sachverhalte bearbeite, keine konkrete Rechtsberatung mache. Dem kann ich grundsätzlich auch zustimmen.

Aber: Mein Gedanke ist, wenn ich den Leute etwas von Sterbehilfe erzählt oder Regeln zum Umgang mit Beatmungsgeräten etc. und die machen dann in der Praxis was falsch aufgrund meiner Aussagen, dann werde ich ja wohl schon haftbar sein oder?
Klar werde ich mich gut auf den Kurs vorbereiten aber gerade in diesen Coronazeiten ändern sich Gesetze schnell - vor allem im medizinischen Bereich - und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass ich jedes Urteil mitbekomme - zumal ich das nur Nebenberuflich mache und mich Hauptberuflich mit Zulassungsrecht von Ärzten befasse.

Wart ihr schonmal in der Situation oder kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen um konkret zu recherchieren?? Ich muss bis morgen zu- oder absagen und würde den Kurs echt gerne anbieten, nur halt nicht zu jedem Preis und persönliche Haftung da ist mir der Preis dann zu hoch.

Liebe Grüße
Lisa
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von thh »

lisa_law_2020 hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 16:20Aber: Mein Gedanke ist, wenn ich den Leute etwas von Sterbehilfe erzählt oder Regeln zum Umgang mit Beatmungsgeräten etc. und die machen dann in der Praxis was falsch aufgrund meiner Aussagen, dann werde ich ja wohl schon haftbar sein oder?
Weshalb?
lisa_law_2020 hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 16:20Ich muss bis morgen zu- oder absagen und würde den Kurs echt gerne anbieten, nur halt nicht zu jedem Preis und persönliche Haftung da ist mir der Preis dann zu hoch.
Wenn man bedenkt, welches Haftungsrisiko erst Verfasser von Promotionen oder gar Standardkommentaren oder Aufsätzen in Fachzeitschriften tragen, wenn die Rechtsprechung ihre Auffassung nicht teilt oder sie am Ende den aktuellen Stand zum Zeitpuntk der Veröffentlichung nicht zutreffend wiedergeben: die Leserschaft ist ja um ein Vielfaches größer als die Teilnehmerzahl an einer Bildungsmaßnahme!
lisa_law_2020
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Sonntag 1. November 2020, 16:15
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von lisa_law_2020 »

Danke thh! Ich finde die Argumente überzeugend. Aber kann ich das irgendwie verifizieren? Ich habe z.B. gesehen, dass Dozenten der VHS empfohlen wird eine Haftpflicht abzuschließen.. bin mir aber nicht sicher, ob es da immer um das Stolpern übers PC Kabel geht oder auch um Lehrinhalte...
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Muirne »

lisa_law_2020 hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 16:40 Danke thh! Ich finde die Argumente überzeugend. Aber kann ich das irgendwie verifizieren?
Anwalt?
Ich habe z.B. gesehen, dass Dozenten der VHS empfohlen wird eine Haftpflicht abzuschließen.. bin mir aber nicht sicher, ob es da immer um das Stolpern übers PC Kabel geht oder auch um Lehrinhalte...
An der VHS wird auch Schweißen, Fechten oder Salsa angeboten.

Wenn du nicht schlafen kannst, kannst du ja eine abschließen und das mit einpreisen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
lisa_law_2020
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Sonntag 1. November 2020, 16:15
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von lisa_law_2020 »

Muirne hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 16:56

Anwalt?

Ja, danke, dann sag ich lieber ab, das lohnt sich finanziell nicht. Ich dachte nur, vielleicht hatte jemand hier schonmal so eine Situation oder kann mir nen Tipp geben in welche Richtung in recherchieren kann. Mir würde auch nicht einfallen zu welchem Anwalt ich gehen könnte. Ich bin ja nun selbst Volljuristin und weiß es nicht. Was wäre das wohl für ein spezielles Fachgebiet. Da lohnt sich der Aufwand nicht.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Tibor »

Dann prüfe doch mal durch, nach welchen Normen die Schulungsteilnehmer den Referenten (und nicht nur den Veranstalter) wegen „fehlerhafter Schulung“ in Anspruch nehmen wollten und könnten.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Muirne »

Das war scherzhaft, weil thh dir sicher auch keine Garantie gibt, aus der dann Haftung erwächst und der Kreis sich dann höchstens beim Anwalt, der dir geraten hat, keine abzuschließen, wieder schließt.
Ich habe noch nie von einer solchen Dozentenhaftung gehört. Vielleicht verklagt mich in paar Jahren mal eine Behörde auf 5 Mio SE, weil ein ehemaliger Student im Sachenrecht was missverstanden hat. Sicher ist es aber sinnvoll, in deinem sensiblen Tätigkeitsfeld mit Bedacht zu formulieren und darauf hinzuweisen, sich in konkreten Zweifelsfällen Rat einzuholen. Wenn es wirklich ans eingemachte geht, mit vielen Beispielen und du Berufstätige unterrichtest, würde ich persönlich mich mit einer Versicherung evtl. auch wohler fühlen. Dessen ungeachtet denke ich, dass thh der ist, der am ehesten Ahnung von deiner Situation hat.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
lisa_law_2020
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Sonntag 1. November 2020, 16:15
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von lisa_law_2020 »

Muirne hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 17:36 Wenn es wirklich ans eingemachte geht, mit vielen Beispielen und du Berufstätige unterrichtest, würde ich persönlich mich mit einer Versicherung evtl. auch wohler fühlen. Dessen ungeachtet denke ich, dass thh der ist, der am ehesten Ahnung von deiner Situation hat.
Ja eben deswegen meine Zweifel. Ich unterrichte Pflegepersonal im Rahmen einer Fortbildung. Da geht's halt schon um konkrete Sachverhalte. "Wenn am Gerät das und das passiert muss ich das melden?" oder "In der Patientenverfügung steht das und das darf ich.."

Wahrscheinlich sollte ich einfach absagen. Ich muss das ja nicht machen, es hätte mir nur Spaß gemacht, nicht des Geldes wegen. Aber wenn der Aufwand höher ist als das outcome...
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Liz »

Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Im Rahmen einer Fortbildung geht es um die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und ein Gespür dafür, was man in kritischen Situationen tun sollte. In vielen Fällen wird der Rat dann lauten, dass im konkreten Fall mit xy zu besprechen ist und dieses und jenes zu prüfen / dokumentieren ist.
Atropos
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 727
Registriert: Montag 19. November 2007, 19:53

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Atropos »

Rein rechtlich fände ich es total schwierig, da eine Haftung zu konstruieren. Was ist der einzuhaltende Sorgfaltsmaßstab bei so einer Lehrveranstaltung, den man fahrlässig verletzt hätte? Welche Schadensfolgen sollen noch zurechenbar sein? Der Vertrag besteht ja vermutlich sowieso zwischen den Teilnehmern und dem Institut, nicht zwischen Teilnehmer und Dozent?

Klar kann man darauf verzichten, wenn man jegliches Lebensrisiko vermeiden will - aber dann sollte man vermutlich auch nie Auto/Flugzeug oder Ubahn fahren.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Tibor »

Atropos hat geschrieben:Der Vertrag besteht ja vermutlich sowieso zwischen den Teilnehmern und dem Institut, nicht zwischen Teilnehmer und Dozent?
Darauf hab ich auch schon hingewiesen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von OJ1988 »

Wenn überhaupt, dann wäre eine Haftung über die Konstruktion eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter denkbar (dessen Vss. hier aber wohl nicht vorliegen, ohne mir darüber jetzt länger Gedanken gemacht zu haben).
TedRemptation
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 216
Registriert: Mittwoch 27. März 2019, 09:02
Ausbildungslevel: RA

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von TedRemptation »

OJ1988 hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 20:16 Wenn überhaupt, dann wäre eine Haftung über die Konstruktion eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter denkbar (dessen Vss. hier aber wohl nicht vorliegen, ohne mir darüber jetzt länger Gedanken gemacht zu haben).
Gefährlicher, weil haftungsträchtiger Beitrag! :drinking:
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Sektnase »

Hat man ab 5 Sternen nicht ne Foren-Haftpflicht?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von thh »

Sektnase hat geschrieben:Hat man ab 5 Sternen nicht ne Foren-Haftpflicht?
Vielleicht kann man auch einfach unter Pseudonym als Dozent auftreten?
Zuletzt geändert von thh am Mittwoch 4. November 2020, 00:37, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten