Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
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Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Hallo! Ich bin schon seit zwei Wochen am recherchieren und krieg langsam einen Anfall, daher meine verzweifelte Frage hier in die Runde in der Hoffnung auf zumindest Brainstorming Ideen!
Ich habe den Fachanwalt für Medizinrecht gemacht, habe aber aktuell keine Anwaltszulassung (da im öff. Dienst tätig) und daher auch keine Berufshaftpflicht. Ich wurde nun angefragt für eine Tätigkeit als Honorar-Dozentin für ein Bildungsinstitut. Es geht um Themen wie Sterbehilfe oder Medizinproduktegesetz.
Eine Versicherung über das Bildungsinstitut besteht nicht. Die sind der Auffassung es braucht gar keine Versicherung da ich ja nur unterrichte und keine konkreten Sachverhalte bearbeite, keine konkrete Rechtsberatung mache. Dem kann ich grundsätzlich auch zustimmen.
Aber: Mein Gedanke ist, wenn ich den Leute etwas von Sterbehilfe erzählt oder Regeln zum Umgang mit Beatmungsgeräten etc. und die machen dann in der Praxis was falsch aufgrund meiner Aussagen, dann werde ich ja wohl schon haftbar sein oder?
Klar werde ich mich gut auf den Kurs vorbereiten aber gerade in diesen Coronazeiten ändern sich Gesetze schnell - vor allem im medizinischen Bereich - und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass ich jedes Urteil mitbekomme - zumal ich das nur Nebenberuflich mache und mich Hauptberuflich mit Zulassungsrecht von Ärzten befasse.
Wart ihr schonmal in der Situation oder kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen um konkret zu recherchieren?? Ich muss bis morgen zu- oder absagen und würde den Kurs echt gerne anbieten, nur halt nicht zu jedem Preis und persönliche Haftung da ist mir der Preis dann zu hoch.
Liebe Grüße
Lisa
Ich habe den Fachanwalt für Medizinrecht gemacht, habe aber aktuell keine Anwaltszulassung (da im öff. Dienst tätig) und daher auch keine Berufshaftpflicht. Ich wurde nun angefragt für eine Tätigkeit als Honorar-Dozentin für ein Bildungsinstitut. Es geht um Themen wie Sterbehilfe oder Medizinproduktegesetz.
Eine Versicherung über das Bildungsinstitut besteht nicht. Die sind der Auffassung es braucht gar keine Versicherung da ich ja nur unterrichte und keine konkreten Sachverhalte bearbeite, keine konkrete Rechtsberatung mache. Dem kann ich grundsätzlich auch zustimmen.
Aber: Mein Gedanke ist, wenn ich den Leute etwas von Sterbehilfe erzählt oder Regeln zum Umgang mit Beatmungsgeräten etc. und die machen dann in der Praxis was falsch aufgrund meiner Aussagen, dann werde ich ja wohl schon haftbar sein oder?
Klar werde ich mich gut auf den Kurs vorbereiten aber gerade in diesen Coronazeiten ändern sich Gesetze schnell - vor allem im medizinischen Bereich - und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass ich jedes Urteil mitbekomme - zumal ich das nur Nebenberuflich mache und mich Hauptberuflich mit Zulassungsrecht von Ärzten befasse.
Wart ihr schonmal in der Situation oder kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen um konkret zu recherchieren?? Ich muss bis morgen zu- oder absagen und würde den Kurs echt gerne anbieten, nur halt nicht zu jedem Preis und persönliche Haftung da ist mir der Preis dann zu hoch.
Liebe Grüße
Lisa
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Weshalb?lisa_law_2020 hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 16:20Aber: Mein Gedanke ist, wenn ich den Leute etwas von Sterbehilfe erzählt oder Regeln zum Umgang mit Beatmungsgeräten etc. und die machen dann in der Praxis was falsch aufgrund meiner Aussagen, dann werde ich ja wohl schon haftbar sein oder?
Wenn man bedenkt, welches Haftungsrisiko erst Verfasser von Promotionen oder gar Standardkommentaren oder Aufsätzen in Fachzeitschriften tragen, wenn die Rechtsprechung ihre Auffassung nicht teilt oder sie am Ende den aktuellen Stand zum Zeitpuntk der Veröffentlichung nicht zutreffend wiedergeben: die Leserschaft ist ja um ein Vielfaches größer als die Teilnehmerzahl an einer Bildungsmaßnahme!lisa_law_2020 hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 16:20Ich muss bis morgen zu- oder absagen und würde den Kurs echt gerne anbieten, nur halt nicht zu jedem Preis und persönliche Haftung da ist mir der Preis dann zu hoch.
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Danke thh! Ich finde die Argumente überzeugend. Aber kann ich das irgendwie verifizieren? Ich habe z.B. gesehen, dass Dozenten der VHS empfohlen wird eine Haftpflicht abzuschließen.. bin mir aber nicht sicher, ob es da immer um das Stolpern übers PC Kabel geht oder auch um Lehrinhalte...
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Anwalt?lisa_law_2020 hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 16:40 Danke thh! Ich finde die Argumente überzeugend. Aber kann ich das irgendwie verifizieren?
An der VHS wird auch Schweißen, Fechten oder Salsa angeboten.Ich habe z.B. gesehen, dass Dozenten der VHS empfohlen wird eine Haftpflicht abzuschließen.. bin mir aber nicht sicher, ob es da immer um das Stolpern übers PC Kabel geht oder auch um Lehrinhalte...
Wenn du nicht schlafen kannst, kannst du ja eine abschließen und das mit einpreisen.
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Ja, danke, dann sag ich lieber ab, das lohnt sich finanziell nicht. Ich dachte nur, vielleicht hatte jemand hier schonmal so eine Situation oder kann mir nen Tipp geben in welche Richtung in recherchieren kann. Mir würde auch nicht einfallen zu welchem Anwalt ich gehen könnte. Ich bin ja nun selbst Volljuristin und weiß es nicht. Was wäre das wohl für ein spezielles Fachgebiet. Da lohnt sich der Aufwand nicht.
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Dann prüfe doch mal durch, nach welchen Normen die Schulungsteilnehmer den Referenten (und nicht nur den Veranstalter) wegen „fehlerhafter Schulung“ in Anspruch nehmen wollten und könnten.
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Das war scherzhaft, weil thh dir sicher auch keine Garantie gibt, aus der dann Haftung erwächst und der Kreis sich dann höchstens beim Anwalt, der dir geraten hat, keine abzuschließen, wieder schließt.
Ich habe noch nie von einer solchen Dozentenhaftung gehört. Vielleicht verklagt mich in paar Jahren mal eine Behörde auf 5 Mio SE, weil ein ehemaliger Student im Sachenrecht was missverstanden hat. Sicher ist es aber sinnvoll, in deinem sensiblen Tätigkeitsfeld mit Bedacht zu formulieren und darauf hinzuweisen, sich in konkreten Zweifelsfällen Rat einzuholen. Wenn es wirklich ans eingemachte geht, mit vielen Beispielen und du Berufstätige unterrichtest, würde ich persönlich mich mit einer Versicherung evtl. auch wohler fühlen. Dessen ungeachtet denke ich, dass thh der ist, der am ehesten Ahnung von deiner Situation hat.
Ich habe noch nie von einer solchen Dozentenhaftung gehört. Vielleicht verklagt mich in paar Jahren mal eine Behörde auf 5 Mio SE, weil ein ehemaliger Student im Sachenrecht was missverstanden hat. Sicher ist es aber sinnvoll, in deinem sensiblen Tätigkeitsfeld mit Bedacht zu formulieren und darauf hinzuweisen, sich in konkreten Zweifelsfällen Rat einzuholen. Wenn es wirklich ans eingemachte geht, mit vielen Beispielen und du Berufstätige unterrichtest, würde ich persönlich mich mit einer Versicherung evtl. auch wohler fühlen. Dessen ungeachtet denke ich, dass thh der ist, der am ehesten Ahnung von deiner Situation hat.
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Ja eben deswegen meine Zweifel. Ich unterrichte Pflegepersonal im Rahmen einer Fortbildung. Da geht's halt schon um konkrete Sachverhalte. "Wenn am Gerät das und das passiert muss ich das melden?" oder "In der Patientenverfügung steht das und das darf ich.."Muirne hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 17:36 Wenn es wirklich ans eingemachte geht, mit vielen Beispielen und du Berufstätige unterrichtest, würde ich persönlich mich mit einer Versicherung evtl. auch wohler fühlen. Dessen ungeachtet denke ich, dass thh der ist, der am ehesten Ahnung von deiner Situation hat.
Wahrscheinlich sollte ich einfach absagen. Ich muss das ja nicht machen, es hätte mir nur Spaß gemacht, nicht des Geldes wegen. Aber wenn der Aufwand höher ist als das outcome...
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Im Rahmen einer Fortbildung geht es um die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und ein Gespür dafür, was man in kritischen Situationen tun sollte. In vielen Fällen wird der Rat dann lauten, dass im konkreten Fall mit xy zu besprechen ist und dieses und jenes zu prüfen / dokumentieren ist.
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Rein rechtlich fände ich es total schwierig, da eine Haftung zu konstruieren. Was ist der einzuhaltende Sorgfaltsmaßstab bei so einer Lehrveranstaltung, den man fahrlässig verletzt hätte? Welche Schadensfolgen sollen noch zurechenbar sein? Der Vertrag besteht ja vermutlich sowieso zwischen den Teilnehmern und dem Institut, nicht zwischen Teilnehmer und Dozent?
Klar kann man darauf verzichten, wenn man jegliches Lebensrisiko vermeiden will - aber dann sollte man vermutlich auch nie Auto/Flugzeug oder Ubahn fahren.
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- Tibor
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Darauf hab ich auch schon hingewiesen.Atropos hat geschrieben:Der Vertrag besteht ja vermutlich sowieso zwischen den Teilnehmern und dem Institut, nicht zwischen Teilnehmer und Dozent?
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Wenn überhaupt, dann wäre eine Haftung über die Konstruktion eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter denkbar (dessen Vss. hier aber wohl nicht vorliegen, ohne mir darüber jetzt länger Gedanken gemacht zu haben).
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Gefährlicher, weil haftungsträchtiger Beitrag!
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Hat man ab 5 Sternen nicht ne Foren-Haftpflicht?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?
Vielleicht kann man auch einfach unter Pseudonym als Dozent auftreten?Sektnase hat geschrieben:Hat man ab 5 Sternen nicht ne Foren-Haftpflicht?
Zuletzt geändert von thh am Mittwoch 4. November 2020, 00:37, insgesamt 1-mal geändert.