Beiträge ans Versorgungswerk
Moderator: Verwaltung
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Beiträge ans Versorgungswerk
Welches ist der maßgebende Betrag für die Festsetzung der Beiträge ans Versogrungswerk?
Die betrieblichen Einnahmen oder die betrieblichen Einnahmen abzüglich der Krankenkassenkosten?
Die betrieblichen Einnahmen oder die betrieblichen Einnahmen abzüglich der Krankenkassenkosten?
- Tibor
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
Manchmal willst du uns zu offenkundig trollen, oder? Das hatten wir dir schon einmal geschrieben:
Versorgungswerk
Es sind weder die Einnahmen, noch die Einnahmen abzgl. PKV/GKV Beitrag, es sind allein die Einkünfte (= Gewinn aus selbständiger Arbeit als Freiberufler). Die Begriffsbestimmung ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Auch wenn das SGB VI vom "Arbeitseinkommen" spricht, meint es nicht das steuerliche Einkommen, sondern die steuerlichen Einkünfte. Kann man in jedem Merkblatt oder Kommentar nachlesen (bspw. Reinhardt in Reinhardt, Sozialgesetzbuch VI, 4. Auflage 2018, § 165 Rn. 4; Wehrhahn in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 165 SGB VI Rn. 9), denn insoweit gilt die Legaldefinition des EStG über § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV: "Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit."
Versorgungswerk
Es sind weder die Einnahmen, noch die Einnahmen abzgl. PKV/GKV Beitrag, es sind allein die Einkünfte (= Gewinn aus selbständiger Arbeit als Freiberufler). Die Begriffsbestimmung ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Auch wenn das SGB VI vom "Arbeitseinkommen" spricht, meint es nicht das steuerliche Einkommen, sondern die steuerlichen Einkünfte. Kann man in jedem Merkblatt oder Kommentar nachlesen (bspw. Reinhardt in Reinhardt, Sozialgesetzbuch VI, 4. Auflage 2018, § 165 Rn. 4; Wehrhahn in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 165 SGB VI Rn. 9), denn insoweit gilt die Legaldefinition des EStG über § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV: "Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit."
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
Warum stellst Du eigentlich beständig die gleichen Fragen?
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07/2016: viewtopic.php?f=48&t=53837&p=735106&hil ... rk#p735027
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
Aber ist es nicht strittig ob die Beiträge an die Krankenkasse private Kosten sind oder schon als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können?
- Tibor
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
Nein, das ist ganz unstrittig kein betrieblicher Aufwand. KV Beiträge sind Sonderausgaben und mindern nicht die Einkünfte, sondern das Einkommen: § 2 Abs. 4 EStG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
esprit ist seit 2011 Anwalt?!?!?!?!?!?!?! Nach so vielen Jahren müsste man doch fachlich weiter sein als ein Student.
- famulus
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
Ihr wisst es also nicht?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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- batman
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
Manche Anwälte bestreiten einfach alles mit Nichtwissen. Sogar ihren Unterhalt.
- famulus
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
- TaxMan
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Re: Beiträge ans Versorgungswerk
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Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.