Abrechnung Schiedsgutachten § 18 ARB
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Abrechnung Schiedsgutachten § 18 ARB
Ich bearbeite gerade ein Schiedsgutachten gem. 18 ARB. Nicht ganz klar ist mir, ob ich neben der Geschäftsgebühr noch eine Erhöhungsgebühr oder eine 1,5 Einigungsgebühr abrechnen könnte. In der Literatur/den Datenbanken habe ich hierzu bisher leider überhaupt nichts gefunden. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit? Danke schon jetzt!
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Re: Abrechnung Schiedsgutachten § 18 ARB
M.E. besteht kein Raum für eine Einigungsgebühr, falls im Nachgang zu deinem Stichentscheid nicht z.B. eine Kompromisslösung mit der RSV gefunden wurde. Hat die RSV nach dem Stichentscheid nämlich eine Deckungszusage in vollem Umfang erteilt, erkennt sie ihre Versicherungspflicht an. Ein solches Anerkenntnis ist keine Einigung nach Nr. 1000 VV RVG.
Ich selbst habe wegen mehrerer Auftraggeber schon eine Erhöhungsgebühr abgerechnet und die RSV "belastet". Von der RSV wurde dies nicht gerügt, Fundstellen habe ich dazu aber leider nicht parat.
BG
Ich selbst habe wegen mehrerer Auftraggeber schon eine Erhöhungsgebühr abgerechnet und die RSV "belastet". Von der RSV wurde dies nicht gerügt, Fundstellen habe ich dazu aber leider nicht parat.
BG
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Re: Abrechnung Schiedsgutachten § 18 ARB
1000 Dank und drück bitte die Daumen! Es war doch mehr Arbeit als gedacht; ich hätte vorab nicht nur eine 2,0 Geschäftsgebühr aushandeln sollen...