Die "Sachlage" kann sich aus Sicht der StA ja durchaus zwischen Strafbefehlsantrag und der Rücknahme des Einspruchs ändern, so dass es mir jedenfalls nicht so völlig abwegig scheint, das einen Referendar nicht allein entscheiden zu lassen.
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Moderator: Verwaltung
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Re: Hilfe
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Re: Hilfe
Natürlich wird die StA, wenn die Strafe halbwegs angemessen ist, unnötige Rechtmittel vermeiden. Aber die Entscheidung, ob Rechtsmittel eingelegt wird oder hierauf verzichtet werden kann, obliegt StA-intern regelmäßig nicht dem Sitzungsvertreter und erst recht nicht dem (typischerweise unerfahrenen) Referendar, der dann vielleicht auch vom Strafrichter oder Verteidiger entsprechend bequatscht wird. Letztlich geht es auch um die Frage, ob man in der Lage ist, seine Rolle verantwortungsvoll auszufüllen und einfachste Anweisungen ("keinen Rechtsmittelverzicht ohne Rücksprache erklären!") zu befolgen.