Wohl eher auf den Staatsteil geguckt bedeutet, dass ein Gesamt-VB mit einem gehobenen befriedigend im staatlichen Teil reicht?Achim hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Dezember 2020, 09:54 Aus meiner Sicht (zumindest bei meiner damaligen Kanzlei HL) dürften die Ergebnisse des 1. und 2. Examens relativ gleichgewichtet sein. Es wurden 17 Punkte in der Summe und keins unter 8 gefordert. 2 VB (oder besser) war der Idealfall. Im 1. Examen wird dabei - ohne es genau zu wissen - wohl eher auf den Staatsteil geguckt. Zumindest ist ein besserer Staatsteil vorteilhaft.
Ich weiß aber von Kollegen, dass es durchaus Kanzleien gibt, bei denen man mit 10 und 8 (oder 8 und 10) keine Chance hat, weil 2 x VB Einstellungsvoraussetzung ist. Das sind aber nur wenige (zB Sullivan, Hengeler, Gleiss etc.). Dann ist man halt mit 8 und 10 raus und mit 2x9 drin.
Freshfields, HM, CC, etc. mit insgesamt 18 Punkten
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Freitag 20. November 2020, 19:46
Re: Freshfields, HM, CC, etc. mit insgesamt 18 Punkten
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Freshfields, HM, CC, etc. mit insgesamt 18 Punkten
Ob die konkreten Notenkombination wirklich ausreichend ist und inwieweit ggf dann doch der SPB „rausgerechnet“ wird, wird man nur schwer vorhersagen können; das dürfte auch von den weiteren eigenen Qualifikationen und denen der Mitbewerber abhängen. Aber man wird wohl sagen können, dass die Summe aus Staatsteil des 1. Examens und 2. Examen wenn nicht über, dann zumindest möglichst dicht an der geforderten Summe aus beiden Examina liegen sollte, also bei geforderten 17 Punkten wohl eher > 16 Punkte als < 15 Punkte.
- Blaumann
- Super Power User
- Beiträge: 1154
- Registriert: Donnerstag 20. März 2014, 04:28
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Freshfields, HM, CC, etc. mit insgesamt 18 Punkten
Du solltest zur Veranschaulichung ein Diagramm dazu malen.Liz hat geschrieben: ↑Samstag 12. Dezember 2020, 10:42 Ob die konkreten Notenkombination wirklich ausreichend ist und inwieweit ggf dann doch der SPB „rausgerechnet“ wird, wird man nur schwer vorhersagen können; das dürfte auch von den weiteren eigenen Qualifikationen und denen der Mitbewerber abhängen. Aber man wird wohl sagen können, dass die Summe aus Staatsteil des 1. Examens und 2. Examen wenn nicht über, dann zumindest möglichst dicht an der geforderten Summe aus beiden Examina liegen sollte, also bei geforderten 17 Punkten wohl eher > 16 Punkte als < 15 Punkte.