Möglichkeiten bei Nichtbestehen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
PJ98
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 5. Januar 2021, 11:32

Möglichkeiten bei Nichtbestehen

Beitrag von PJ98 »

Hallo,
ich habe eine Frage, welche Möglichkeiten man hat, wenn man das erste Examen zwei Mal nicht besteht. Zum Glück bin ich nicht in der Situation, nur ich lerne deutlich entspannter, wenn ich weiß, welche Möglichkeiten es für einen Plan B gibt.

Für Jura ist man in diesem Fall gesperrt, das weiß ich.
Wie sieht es aber mit Wirtschaftsrecht oder BWL aus?
Oder einem dualen Studium im ÖD (Rechtspfleger, Allgemeine Verwaltung, Finanzamt, Zoll, Rentenversicherung,etc.)?
Vielleicht gibt hier jemanden, der Erfahrungen hat oder mehr zu dem Thema weiß :)
Seeker
Power User
Power User
Beiträge: 564
Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Möglichkeiten bei Nichtbestehen

Beitrag von Seeker »

Es gibt hierzu online einiges, ich würde einfach mal ein bisschen suchen.

Insbesondere gab es auch bei der Uni Heidelberg (jur. Fakultät) vor kurzem eine Online-Vortragsreihe zum Thema "Erfolgreicher Umgang mit dem Scheitern im Jurastudium". Leider weiß ich dazu nichts Näheres, aber vielleicht findest du dazu etwas (Kontakt wohl am besten via Leiter des lokalen Uni-Prüfungsamtes, Dr. Daniel Kaiser). Evtl. gibt es dort auch für Externe Infos.
PJ98
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 5. Januar 2021, 11:32

Re: Möglichkeiten bei Nichtbestehen

Beitrag von PJ98 »

Danke für Deine Antwort.
Ich habe schon ein wenig im Internet gesucht, aber meistens nur den Hinweis auf Wirtschaftsrecht gefunden.
Ich hatte gehofft, dass es hier im Forum vielleicht Leute gibt, die Erfahrungen mit der Situation gemacht haben.
DogmaTiger
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 23
Registriert: Donnerstag 2. August 2018, 15:41
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Möglichkeiten bei Nichtbestehen

Beitrag von DogmaTiger »

In Österreich soll es wohl möglich sein, sich den Schwerpunkt anrechnen zu lassen und so recht schnell an einen juristischen Abschluss zu kommen, der dann wiederum in Deutschland (als EU-Mitglied) anerkannt werden muss, inklusive der Möglichkeit, Referendariat und 2. Staatsexamen zu absolvieren. Deshalb ist es sehr sinnvoll, den Schwerpunkt nach dem ersten Durchfallen im Staatsteil abzuschließen, bevor man zum zweiten Mal antritt.

Die genauen Modalitäten müsstest du aber nochmal recherchieren; habe das auch nur über mehrere Ecken gehört.
Antworten