Staatsexamen Zeugnis BW

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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lawstudent96
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Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von lawstudent96 »

Mal eine doofe Frage: Wird die Note aus dem Staatsteil auf dem Examenszeugnis unterteilt in schriftlich und mündlich angegeben oder wird nur unterteilt in Staatsteil und Schwerpunkt?
Seeker
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Re: Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von Seeker »

lawstudent96 hat geschrieben: Montag 11. Januar 2021, 15:55 Mal eine doofe Frage: Wird die Note aus dem Staatsteil auf dem Examenszeugnis unterteilt in schriftlich und mündlich angegeben oder wird nur unterteilt in Staatsteil und Schwerpunkt?
Letzteres.

.... hat am .. in... die Staatsprüfung mit der Note "..." (... Punkte)
und am...die Universitätsprüfung in... im SP-Bereich ... mit der Note "..." (...) Punkte bestanden

Er hat somit in der

Ersten jur. Prüfung

die Gesamtnote "..." (... Punkte) erzielt.
lawstudent96
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Re: Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von lawstudent96 »

Danke für die schnelle Antwort! :)
lawstudent96
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Re: Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von lawstudent96 »

Oh gut zu wissen, danke! Wird in der Praxis also eher ein besonderes Augenmerk auf die schriftliche Note gelegt?
Seeker
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Re: Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von Seeker »

Das kann man m.E. nicht so pauschal sagen. Die schriftliche Note ist oft nur eine Art Zusatzinformation, die bei der Gesamtschau der Leistungen eine Rolle spielen kann, aber keinesfalls muss.

Steigerungen in der mündlichen Prüfung sind ja die Regel, d.h. wenn du von etwa schriftlich 8,x oder sogar 7,x auf 9,0 kommst, ist dein Prädikat dadurch nicht weniger wert. Wenn du aber etwa im zweiten etwas schlechter warst (sagen wir mal 7,8 oder 8,0) und im ersten die 9,0 im Staatsteil von 6,x schriftlich durch mündliche Mondnoten erreicht hast, könnte das u.U. zu einer schlechteren Gesamtbewertung führen.
lawstudent96
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Re: Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von lawstudent96 »

Seeker hat geschrieben: Dienstag 12. Januar 2021, 11:32 Das kann man m.E. nicht so pauschal sagen. Die schriftliche Note ist oft nur eine Art Zusatzinformation, die bei der Gesamtschau der Leistungen eine Rolle spielen kann, aber keinesfalls muss.

Steigerungen in der mündlichen Prüfung sind ja die Regel, d.h. wenn du von etwa schriftlich 8,x oder sogar 7,x auf 9,0 kommst, ist dein Prädikat dadurch nicht weniger wert. Wenn du aber etwa im zweiten etwas schlechter warst (sagen wir mal 7,8 oder 8,0) und im ersten die 9,0 im Staatsteil von 6,x schriftlich durch mündliche Mondnoten erreicht hast, könnte das u.U. zu einer schlechteren Gesamtbewertung führen.
Danke dir!! :)
gola20
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Re: Staatsexamen Zeugnis BW

Beitrag von gola20 »

Aus dem Grund nicht die Notenmitteilung wegwerfen, so wie ich das gemacht hab.
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