Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
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Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Hallo,
ich habe letztes Jahr meinen ersten gerichtlichen Vergleich geschlossen ( bin noch Anfänger - selbständig). Wie ist nun das weitere Vorgehen? Der Kläger muss dem Beklagten, den ich vertrete 400 Euro zahlen. Muss ich den Klägervertreter anschreiben?
Hinsichtlich meiner Kosten muss ich einen Kostenfestsetzungsantrag stellen, richtig?
Ich weiß, es ist eine Anfängerfrage...
ich habe letztes Jahr meinen ersten gerichtlichen Vergleich geschlossen ( bin noch Anfänger - selbständig). Wie ist nun das weitere Vorgehen? Der Kläger muss dem Beklagten, den ich vertrete 400 Euro zahlen. Muss ich den Klägervertreter anschreiben?
Hinsichtlich meiner Kosten muss ich einen Kostenfestsetzungsantrag stellen, richtig?
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- Tibor
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Gibt’s im Vergleich keine Fälligkeitsbestimmung?
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Und vielleicht auch eine Kostenregelung.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Eine Kostenregelung (prozentual) ja. Eine Fälligkeitsbestimmung gibt es nicht... Was mache ich nun?
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Zur Zahlung gem. dem Vergleich auffordern?juristin88 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Januar 2021, 20:03 Eine Kostenregelung (prozentual) ja. Eine Fälligkeitsbestimmung gibt es nicht... Was mache ich nun?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Tibor
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Ins Gesetz schauen und § 271 BGB finden.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Okay. Bzgl. meiner Inanspruchnahme muss ich ganz normal einen Kostenfestsetzungsantrag stellen? Auch prozentual?
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
§ 98 ZPO ist nicht bekannt?
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Doch, der greift ihr ja nicht, da über die Kosten eine Vereinbarung getroffen wurde. 10% Beklagter 90 % Kläger.
- Tibor
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Na dann Aufforderung zur Zahlung, kurze Frist und Vollstreckungsandrohung.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
OK Danke! Hat jemand ein kurzes Muster für mich? Wäre sehr hilfreich.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
§ 106 ZPOjuristin88 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Januar 2021, 22:51 Doch, der greift ihr ja nicht, da über die Kosten eine Vereinbarung getroffen wurde. 10% Beklagter 90 % Kläger.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
Noch eine kleine Nachfrage :/
Schreibe ich nun den Gegner (bzw. den Klägervertreter) selbst an, oder über das Gericht? Also in einem Schreiben meine Kosten und die meines Mandanten?
Schreibe ich nun den Gegner (bzw. den Klägervertreter) selbst an, oder über das Gericht? Also in einem Schreiben meine Kosten und die meines Mandanten?