Learning on the job ist doch okay. Wenn der Anfänger für den gleichen Preis 50h investiert statt 10 Minuten, dann gleicht sich das doch aus. Jeder fängt mal klein an und auch als erfahrener Anwalt kommt man in Kontakt mit unbekannten Problemen.
Vergleich ist ein Titel. Vollstreckbare Ausfertigung beantragen und dann den GV schicken. Sollte aber auch im Gesetz und Kommentar irgendwo so stehen.
Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen
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