Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Wagenstetter
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Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Beitrag von Wagenstetter »

Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben uns vor kurzem getrennt, und danach hat sie wieder den Kontakt zu ihrem Ex gesucht der momentan noch im Bau sitzt...
Ich weiß nicht WAS sie ihm erzählt hat, jedenfalls bekam ich letzte Woche eine Nachricht von seinem FB Account mit den Worten "Wir sehen uns bald, komme dich besuchen und dann wirst du sehen..."
Jeder kann sich ja jetzt ausmalen was damit gemeint ist.. Jedenfalls bin ich damit zur Polizei, und hab nach Rat gefragt. Die Beamten meinten jedoch nur, solange er nicht auftaucht oder gewalttätig wird, können sie nichts für mich tun.
Ich weiß jedoch aus den Erzählungen meiner Exfreundin das er wirklich skrupellos ist und kein Problem damit hat irgendwo aufzutauchen/einzubrechen und dann sein Vorhaben umzusetzen...(er ist ja nicht umsonst im Bau)

Jetzt meine eigentliche Frage, ich hab mir vor 2 Tagen Pfefferspray (geprüft legales Tierabwehrspray) aus dem Internet bestellt. Ich wohne alleine in einem 2 Familienhaus, und habe unten im Eingangsflur einen Bewegungsmelder, der oben bei mir in der Wohnung einen Alarm auslöst wenn jemand im Haus ist...
(falls er demnächst Ausgang hat) und wirklich vorbei kommen sollte, wird er ja sicher nicht alleine kommen, und wohl kaum klingeln und mich heraus bitten...
Wenn er also unten die Tür aufbricht, und mein Alarm oben losgeht, weiß ich ja das wer fremdes (ohne schlüssel) gerade drin ist...kann ich mich dann oben vor meiner Wohnungstür positionieren und direkt wild drauf los sprühen mit meinem Spray wenn er die Wohnungstür aufbricht?

Im Strafgesetzbuch steht ja geschrieben: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Aber da er ja schon ins Haus eingebrochen ist, und auch die letzte Türe oben aufbrechen wird, kann ich ja davon ausgehen das er einen Angriff vorhat. Muss ich ihn oder die Täter erst tätig werden lassen (was meiner Meinung nach dann schon zu spät ist), oder darf ich direkt nachdem die Tür gewaltsam geöffnet wurde, denen das Zeug ins Gesicht sprühen und danach sofort die Polizei rufen? Wenn die Zeit vorhanden ist, würde ich natürlich vorher schon den Notruf wählen, aber da ich denke das die erst Abends/Nachts kommen und ich keine Lust habe das die bereits vor mir stehen während ich den Polizisten die Situation am Telefon erkläre...Dann bleibt natürlich keine Zeit mehr um mich zu schützen.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten... Danke
Julia
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Re: Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Beitrag von Julia »

Das ist keine schöne Situation. Allerdings gibt es hier grundsätzlich auch keine Rechtsberatung.
Am besten suchst du aber mal bei Google nach einem Prüfungsschema für § 32 StGB, das sollte dir deine Frage eigentlich schon beantworten.
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thh
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Re: Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Beitrag von thh »

Wagenstetter hat geschrieben: Mittwoch 13. Januar 2021, 03:02kann ich mich dann oben vor meiner Wohnungstür positionieren und direkt wild drauf los sprühen mit meinem Spray wenn er die Wohnungstür aufbricht?
Können kann man das sicher - richtigerweise scheint die Frage ja eher zu sein, ob man das dürfen darf.

Blöd wäre sicherlich, wenn man den rasenden Rächer nur vor der Tür vermutet, sich dort aber tatsächlich die friedliche Freundin (mit einem Versöhnungsbierkasten) befindet. Ansonsten kann man sich als vergleichbaren Fall https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/11/2-375-11.php (2 StR 375/11) anschauen.
stilzchenrumpel
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Re: Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Beitrag von stilzchenrumpel »

thh hat geschrieben: Mittwoch 13. Januar 2021, 12:46
Wagenstetter hat geschrieben: Mittwoch 13. Januar 2021, 03:02kann ich mich dann oben vor meiner Wohnungstür positionieren und direkt wild drauf los sprühen mit meinem Spray wenn er die Wohnungstür aufbricht?
Können kann man das sicher - richtigerweise scheint die Frage ja eher zu sein, ob man das dürfen darf.

Blöd wäre sicherlich, wenn man den rasenden Rächer nur vor der Tür vermutet, sich dort aber tatsächlich die friedliche Freundin (mit einem Versöhnungsbierkasten) befindet. Ansonsten kann man sich als vergleichbaren Fall https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/11/2-375-11.php (2 StR 375/11) anschauen.
Die friedliche Freundin hat aber zuvor die Haustür aufgebrochen?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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thh
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Re: Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Beitrag von thh »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 13. Januar 2021, 20:06Die friedliche Freundin hat aber zuvor die Haustür aufgebrochen?
Frauen eben.
gola20
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Re: Angekündigter "Hausbesuch" Notwehr???

Beitrag von gola20 »

Also wenn jemand bei mir einbricht und ich das merke, dann werde ich mich wehren. Seltsame Frage mit zu vielen unnötigen Details.
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