Falsches Argument gegen eine ETBI-Ansicht?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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UltimaSpes
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Re: Falsches Argument gegen eine ETBI-Ansicht?

Beitrag von UltimaSpes »

Ein letzter Versuch: Folgender ETBI:
A denkt irrig, dass B ihn angreifen würde. Daraufhin schlägt A den B. Wehrt sich B hiergegen, macht es sehr wohl einen Unterschied, ob B gerechtfertigt in Notwehr handelt (was nach der vorsatzunrechtverneinenden Ansicht teils nicht möglich ist), oder ob man bei B seinerseits einen ETBI diskutiert - was nach der vorsatzrechtverneinenden Ansicht in manchen Fällen möglich wäre, weil ja nach dieser Ansicht in manchen Fällen (nämlich bei Unvermeidbarkeit des Irrtums) kein rechtswidriger Angriff seitens A gegeben wäre.

- Diskutiert man aber einen ETBI bei B, kommt bei ihm - je nach den Umständen des Einzelfalls - zumindest eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit analog § 16 I 2 in Betracht.
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