Vorbereitung auf Referendariat

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Vorbereitung auf Referendariat

Beitrag von Theopa »

Jeweils für Bayern:

Erbrecht ist wichtig (oft in der Kautelar-Klausur), Arbeitsrecht zu 100% bei einer Klausur gesetzt und damit natürlich sehr wichtig.

Europarecht ist ein Glücksspiel, die Relevanz ist statistisch sehr niedrig, falls dann aber doch mal ein Klausursteller auf eine blöde Idee kommt hat man den Salat.

Bei StPO und ZPO würde ich die Sache eher auf dich zukommen lassen, da diese beiden Bereichen in den ersten Monaten des Referendariats ohnehin eine Bedeutung zugemessen wird, die weit über der Examensrelevanz liegt: Man schreibt weiterhin überwiegend materielle Klausuren mit ein bisschen Prozessrecht am Rande. In besonderen Bereichen die eigene Klausurytpen haben (z.B. Berufung/Revision) sind die wichtigen Punkte auch Teil des Refs (und/oder Reps).

Für Büchervorschläge würde ich erst einmal auf Literatur für das zweite Staatsexamen (Überblick) verweisen. Ganz wichtig: Keine Rep-Unterlagen aus anderen Bundesländern (z.B. Kaiser), die verwirren nur, da sie die bayrischen Besonderheiten nicht berücksichtigen.

Natürlich brauchst du Definitionen und Schemata, man prüft auch im zweiten noch vertragliche vor deliktischen Ansprüchen und wenn man im Strafrecht jedes mal den Fischer aufschlagen muss um die Wegnahme zu definieren wird man mit der Klausur ca. zu 40% fertig ;)

Fälle für das erste Examen sind im öffentlichen Recht sehr sinnvoll, dort werden die Klausuren in vielen Teilen praktisch identisch zum Ersten bleiben. Bau-, Sicherheits- und Polizeirecht machen zusammen im Schnitt (auf 11 Klausuren bezogen, nicht mehr sicher wie es aktuell ist) statistisch knapp 2 Klausuren des Examens aus
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Vorbereitung auf Referendariat

Beitrag von Theopa »

Bei den Rep-Unterlagen würde ich es zum jetzigen Zeitpunkt ganz allgemein so sehen. Natürlich spricht nichts dagegen dir eventuell später mal solche Unterlagen zu besorgen, sobald du weißt was und wie geprüft wird.

Die Vorgehensweise und die Klausuren sind hier einfach "anders". Bayrische Klausuren kommen z.B. auch im Zivilrecht mit durchschnittlich weniger Sachverhalt aus, da sie komplett künstlich erstellt werden und daher weiterhin praktisch jeder Satz des Sachverhalts eine Bedeutung hat. Der Aufbau sowie die Verortung der Prüfungspunkte ist zudem oft etwas eigenwillig. Zudem spielen Dinge wie Tatbestände im Urteil (wird im aktuellen System mit 11 Klausuren nur bei einer einzigen Klausur überhaupt verlangt!) hier eine deutlich geringere Rolle, weshalb es auch wenig Sinn macht sich damit übermäßig zu beschäftigen. Versteh mich nicht falsch: Das ist alles mE sogar positiv, man muss sich aber darauf einlassen, wobei Kaiser etc. nicht wirklich helfen.


Bezüglich der Definitionen gilt eigentlich die Gewichtung die man im Ersten hatte: Manche Dinge kommen fast immer dran, andere seltenst. Es ist also einfach eine Kosten/Nutzen-Abwägung. Im Großen und Ganzen werden weiterhin die gleichen Gebiete geprüft und lediglich ein Schritt hin zur Praxisrelevanz und dem neuen Stoff aus dem Ref (z.B. weniger Mord im Strafrecht, da die Strafzumessung da relativ unspektakulär wäre) gegangen.

Es gibt z.B. entsprechende Übersichten bei Hemmer (Werbe-Veranstaltung nach Corona mitnehmen, da wurde das immer verteilt) aus welchen sich die Gewichtung ergibt. Ich würde beispielsweise keinen großen Fokus auf Staatsorga legen - dazu habe ich glaube ich noch nicht einmal eine Übungsklausur gesehen - klassisches besonderes Verwaltungsrecht aber natürlich auf 100% halten.
Antworten