Zeit sparen in der StA-Klausur

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gola20
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von gola20 »

Vor allem kann man nicht von der Geschwindigkeit im Examen auf das Berufsleben schließen. Wer schreibt seine Urteile bitte noch von Hand und ohne Datenbanken. Ich hab direkt nach dem Examen allen gesagt, dass ein Schnellschreibkurs mehr gebracht hätte als jedes Kaiser Seminar oder Lehrbuch. Das kann es halt auch nicht sein, dass man deutlich bessere Noten hat, weil man schneller schreibt. Ich brauche aber nicht klagen. Ich war einer der Schnellen und wurde in jeder Klausur locker fertig.

Rennfahrerklausur ist gar kein Vorteil außer bei der Arbeitserleichterung für das LJPA. Wenn dann noch einzelne Prüfer hingehen und jedem Kandidaten die Befähigung zum Richteramt absprechen, weil die Abschlußverfügung fehlt oder das B-Gutachten, dann kann man sich nur an Kopf fassen. ](*,)
OrangensaftEddy
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von OrangensaftEddy »

thh hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 14:39 Diesen Gedankengang verstehe ich nicht.
Verstehs grad selber nicht mehr so genau was ich da meinte. :-k
Micha79
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Micha79 »

Das o.g. Argument war, auf den Punkt gebracht: "Wer nicht fertig wird, lässt Zweifel an seinem Zeitmanagement aufkommen. Mangels Praxistauglichkeit ist ein Punktabzug angebracht".

Das habe ich auch nicht bestritten oder kritisiert. Kritisiert wird die irrationale und willkürliche Brutal-Sanktion. Extrembeispiel: perfektes A-Gutachten, B-Gutachten, Abschlussverfügung - nur Anklageschrift fehlt. Es kann nicht sein, dass es einmal 4 Punkte gibt und dann bei vorhandener Anklage 16. Oder aber man legt es offen und führt aus, dass die "faire" Bewertung von A-Gutachten erst eröffnet ist, wenn man fertig wird.

Übrigens ist die "norddeutsche" Methode keineswegs in Stein gemeißelt. Der philosophische Grundsansatz, der früher auch in den Relationsklausuren nebst Urteil zum Ausdruck kam, war:

Ein Gutachten bereitet Entscheidung vor. Klingt gut und rational, führt aber in der Klausur zwangsläufig zu doppeltem Schreibaufwand. Deswegen vermutlich hat man auch die Relation plus Urteil-Struktur verworfen, weil zu umfangreich.

Bayern hingegen macht es anders: Alle Rechtsfragen sind zu behandeln, notfalls in einem Hilfsgutachten. Der praktische Teil erfolgt sofort (auch in der Abschlussverfügungsklausur - dort hat die Abschlussverfügung eben ausführlichere rechtliche Würdigungen). Immerhin gesteht man sich dort ein, dass "Praxistauglichkeit" ohnehin bei einer Fünf-Stunden-Klausur mit Stift sehr eingeschränkt ein Kriterium ist (am PC ist copy/paste bekanntlich kein Problem). "Praxistauglichkeit" muss doch wohl heißen, man zeigt, dass man bestimmte "praktische Elemente" (Tenor, Kosten, Vollstreckbarkeit, Beweiswürdigung, um nur einige zu nennen) anders als im ersten Examen beherrscht. Das gewährleistet auch das bayerische System - das Hilfsgutachten zeigt aber, dass letztlich die Qualität des Juristen geprüft wird (und: auch in Bayern gibt es natürlich dicke Abzüge für Nicht-Fertigwerden).

Aber die NRW et. al. Justizfunktionäre sollen nicht so tun, als sei ihr Ansatz der einzig richtige.
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Strich
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Strich »

Spannenderweise stellt sich das Problem fast nie, da die Kandidaten, die nicht fertig werden, meist auch inhaltlich nicht viel zu bieten haben.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Sektnase »

Strich hat geschrieben: Dienstag 16. Februar 2021, 14:26 Spannenderweise stellt sich das Problem fast nie, da die Kandidaten, die nicht fertig werden, meist auch inhaltlich nicht viel zu bieten haben.
Ist das so oder gehst du nur davon aus, dass sie nichts zu bieten haben, weil sie nicht fertig wurden? :D Dass man seine Arbeit in einer gewissen Zeit schaffen sollte, ist doch überall Voraussetzung. Dass es aber klug ist, teilweise komplett hirnrissige Sachen zu verlangen, nur um den Bearbeitern noch eine halbe Stunde Bearbeitungszeit mehr abzunehmen, kann man doch bezweifeln. Dann sollte man die Straf-Klausur halt auf 4 Stunden verkürzen, was solls. Schon eine Stunde weniger Lebenszeit geklaut.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Strich »

Oh schau, der Korrektor hängt sich an einem aus meiner Sicht völlig sinnlosem Punkt auf, daher muss meine Anwendung des dem Zivilrecht zugrundeliegenden Vereinigungs- und Konkretisierungsprinzips mindestens 16 Punkte wert sein. Andere Gründe kann das ja nicht mehr haben.

Der Gag ist, dass ich vor der Korrektur nicht sehe, ob jemand fertig geworden ist, weil ich von vorne beginne zu lesen. Irgendwann bekommt man natürlich eine Ahnung.

Wenn ich dir jetzt aber noch sage, dass ich die Klausuren vor der Korrektur der Länge nach sortiere, prüfe ich wahrscheinlich überhaupt nicht mehr inhaltlich. Meine Maßstäbe können nur sein: Länge, Schriftbild, Fertig? und Quersumme der Platzziffer. Ich bin überführt ...

Ach ja, weil du dir wahrscheinlich keinen anderen Grund als verzerrte sachfremde Bewertungskriterien denken kannst, sage ich dir lieber den Grund:
Es motiviert einfach, wenn die Klausuren, die noch zu korrigieren sind, immer kürzer werden. Und ob dus glaubst oder nicht, diese Sortierweise hat mich auch in meiner Annahme bestätigt, dass Länge der Klausur nicht mit Güte in zwingendem Zusammenhang steht.

Edit:
Hmm der Beitrag liest sich salty ... so ist er aber nicht gemeint^^
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von gola20 »

Wenn du nicht jeder unfertigen Klausur pauschal 8 Punkte abziehst, dann betrifft die Kritik dich ja nicht.
Das Problem sind nur Korrektoren die denken: unfertig = praxisuntauglich = nicht geeignet für Richteramt = kann nicht über 4/5P sein
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Sektnase »

Meine Kritik ging gar nicht gegen Korrektoren, sondern gegen die Klausursteller, bzw. das LJPA.

Beispiel: Urteilsklausur, zeitlich sehr knapp. Dann sind in der Anklageschrift die Angaben zur Person extrem ausführlich dargestellt, man kann sie im Prinzip vollständig in die Urteilsfeststellungen übernehmen. Wieso macht man sowas? Da geht es ja dann nur darum, wer schneller schreiben kann. Wenn jetzt einer die Feststellungen insoweit einfach weglässt (nehmen wir mal an, er schreibt einfach: "Zur Person s. S. 1 der Anklage"), dann hat er wesentlich mehr Zeit, sich den enthaltenen Problemen zu widmen: ordentliche Strafzumessung, Gesamtstrafenbildung, Meinungsstreit in der rechtlichen Würdigung,... Wer die Feststellungen anschreibt, verliert genau die 20 Minuten, die nötig sind, alle Probleme nicht nur zu sehen und zu lösen, sondern auch noch in 2-3 Sätzen vernünftig aufzuwerfen und zu argumentieren. Man muss also die Unvollständigkeit relativ hart bestrafen, weil manche sonst bei den Schwerpunkten der Klausur zu viel Punkte sammeln. Oder man lässt halt den Unnötigen Teil als LJPA einfach weg..
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