Strafbefehl inhaltlich falsch
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 3
- Registriert: Dienstag 2. Februar 2021, 17:47
Strafbefehl inhaltlich falsch
Eine Richterin hat einen Strafbefehlsantrag von der Staatsanwaltschaft bekommen. Sie wird von dem Anwalt der den Entwurf des Strafbefehls gesehen hat darauf aufmerksam gemacht, dass dieser inhaltlich falsch ist. Im Strafbefehl wird der Beschuldigte zur Tatzeit als Mitarbeiter auf Vorstandsebene bezeichnet, jedoch war der Beschuldigte zur Tatzeit gerade mal ein Jahr im Unternehmen und war einfacher Angestellter, sogar ohne Handlungsvollmacht oder Prokura. Muss das vorher berichtigt werden durch die Staatsanwaltschaft oder muss das durch die Richterin vor Erlass des Strafbefehls berichtigt werden? Wenn der Strafbefehl so erlassen wird, kann es sein, dass durch so einen inhaltlichen Fehler es zur Einstellung des Verfahrens kommt wenn es vom Anwalt gerügt wird?
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Strafbefehl inhaltlich falsch
Bitte in "Fälle aus der Praxis" anmelden und dort posten. Thema hier gesperrt. Wird demnächst in FadP verschoben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."