Der naheliegende Mittelweg bei weiter sinkenden Infektionszahlen wird wohl sein, dass A und B weiter mit Einschränkungen ins Kino oder Restaurant dürfen, bis sie beide eine Impfmöglichkeit hatten. Aber dann muss man eben auch rechtfertigen, warum Kinobetreiber K eigentlich sein Kino nicht mit Geimpften voll machen darf, wenn dadurch (unter der Prämisse einer entsprechenden Effektivität der Impfung) kein relevantes Infektionsgeschehen entstehen kann - und dann ist man wieder bei der Frage, wie man B gegenüber rechtfertigen kann, dass er sich jetzt aber bitte mit dem Impfen noch gedulden muss.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 15:44Aber kann dann die einzige Lösung sein, dass weder A noch B ins Kino oder Restaurant dürfen.Liz hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 15:37
Das scheint mir durchaus ein Problem zu sein. Man kann zwar ohne weiteres rechtfertigen, dass bestimmte Personengruppen bevorzugt geimpft werden, weil für sie eine Erkrankung besonders gefährlich wäre oder sie bei ihrer Tätigkeit einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder ihre Tätigkeit für das Gemeinwohl besonders wichtig ist. Aber wenn die Impfung auch die Tür zum gesellschaftlichen Leben öffnet, scheint es mir schwierig begründbar zu sein, warum A drei Monate vor B wieder ins Kino oder Restaurant dürfen können soll.
Privilegien für Geimpfte
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Re: Privilegien für Geimpfte
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Re: Privilegien für Geimpfte
Ja, ich verstehe deine Bedenken. Nur ist es hier nicht ein Datum, das "irgendjemand" abgespeichert hat, sondern der Arzt (bzw. das Pflegepersonal unter ärztlicher Aufsicht), der die Impfung zu verantworten hat - und der dann sowohl die Patientenakte führt als auch kongruent mit deren Inhalt die Impfung bescheinigt. Und ob der Vertragspartner nun in die Patientenakte schaut, um die Impfung festzustellen, oder er sich eine Bescheinigung vorlegen lässt, die auf dem Inhalt der Patientenakte fußt, kann doch keinen Unterschied machen.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 15:42Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 15:01
Zur Sache:
Genau das ist der entscheidende Punkt. Und genau hier kann ich dir nicht zustimmen, weil es nach dem Schutzzweck genügen muss, wenn mittelbar (hier: vermittelt über einen Impfnachweis) auf anderweitig systematisierte Daten zugegriffen wird. Andernfalls könnte man durch Auszüge anderweitig systematisch erfasster Daten stets die DSGVO aushebeln. Der Begriff der "Erhebens" muss auch diese "mittelbaren Konstellationen" erfassen.
Ich lasse mich aber gerne umstimmen, wenn die Sachargumente überzeugen.
Aber jedes personenbezogene Datum ist doch anderweitig von einem Dritten systematisiert. Es würde die Grenzen des Datenschutzrechts - das ja bewusst auf die individuelle Beziehung zwischen Betroffenen und seinem Vertragspartner abstellt - vollständig sprengen, wenn dem Vertragspartner jetzt die vollständige Verantwortlichkeit für alle überhaupt auf der ganzen Welt über irgendjemand abgespeicherten Daten aufgebürdet würde, von der er möglicherweise gar nichts weiß.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 16:09Ja, ich verstehe deine Bedenken. Nur ist es hier nicht ein Datum, das "irgendjemand" abgespeichert hat, sondern der Arzt (bzw. das Pflegepersonal unter ärztlicher Aufsicht), der die Impfung zu verantworten hat - und der dann sowohl die Patientenakte führt als auch kongruent mit deren Inhalt die Impfung bescheinigt. Und ob der Vertragspartner nun in die Patientenakte schaut, um die Impfung festzustellen, oder er sich eine Bescheinigung vorlegen lässt, die auf dem Inhalt der Patientenakte fußt, kann doch keinen Unterschied machen.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 15:42Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 15:01
Zur Sache:
Genau das ist der entscheidende Punkt. Und genau hier kann ich dir nicht zustimmen, weil es nach dem Schutzzweck genügen muss, wenn mittelbar (hier: vermittelt über einen Impfnachweis) auf anderweitig systematisierte Daten zugegriffen wird. Andernfalls könnte man durch Auszüge anderweitig systematisch erfasster Daten stets die DSGVO aushebeln. Der Begriff der "Erhebens" muss auch diese "mittelbaren Konstellationen" erfassen.
Ich lasse mich aber gerne umstimmen, wenn die Sachargumente überzeugen.
Aber jedes personenbezogene Datum ist doch anderweitig von einem Dritten systematisiert. Es würde die Grenzen des Datenschutzrechts - das ja bewusst auf die individuelle Beziehung zwischen Betroffenen und seinem Vertragspartner abstellt - vollständig sprengen, wenn dem Vertragspartner jetzt die vollständige Verantwortlichkeit für alle überhaupt auf der ganzen Welt über irgendjemand abgespeicherten Daten aufgebürdet würde, von der er möglicherweise gar nichts weiß.
Der Impfausweis stellt aber doch nicht auf den Inhalt der Patientenakte dar (ist also kein Auszug daraus), sondern auf der Tatsache der durchgeführten Impfung, in der zufälligerweise beide Daten festgehalten werden. Genausowenig wie ein Personalausweis ein Auszug aus dem Melderegister ist, obwohl in beiden dieselben Daten zu Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnort enthalten sind.
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Re: Privilegien für Geimpfte
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Re: Privilegien für Geimpfte
Doch! Das ist ein Unterschied. Kinobetreiber K fragt die Besucher nach ihrem Impfstatus / Alter und lässt sich "zum Beweis" ein geeignetes Dokument vorzeigen. Damit erhebt K bei seinen Besuchern Daten (Impfstatus / Alter), wobei die reine Einlasskontrolle ohne jegliche Art von Speicherung oder automatisierte Verarbeitung nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (vgl. Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Die Annahme, dass mit der reinen "Nachweiskontrolle" gleichzeitig ein Zugriff auf weitere, aus dem Nachweis nicht ersichtliche personenbezogene Daten erfolgt, scheint mir sehr exklusiv zu sein. Das Datenschutzrecht mag manche seltsame Blüte treiben, aber so absurd ist es nun auch wieder nicht.Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 16:09 Ja, ich verstehe deine Bedenken. Nur ist es hier nicht ein Datum, das "irgendjemand" abgespeichert hat, sondern der Arzt (bzw. das Pflegepersonal unter ärztlicher Aufsicht), der die Impfung zu verantworten hat - und der dann sowohl die Patientenakte führt als auch kongruent mit deren Inhalt die Impfung bescheinigt. Und ob der Vertragspartner nun in die Patientenakte schaut, um die Impfung festzustellen, oder er sich eine Bescheinigung vorlegen lässt, die auf dem Inhalt der Patientenakte fußt, kann doch keinen Unterschied machen.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Die Verknüpfung wird aber spätestens dann augenfällig, wenn z.B. kontrolliert werden soll, ob der Impfausweis richtige Angaben enthält. Dies ist - wie auch bei Verlust des Impfausweises und einer notwenig werdenden Rekonstruktion - nur unter Rückgriff auf die Patientenakte möglich, die letztlich die Hauptdokumentationsquelle für den ärztlichen Eingriff darstellt. Ich weiß daher nicht, ob man das wirklich so trennen darf, wie es dir vorschwebt.
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Re: Privilegien für Geimpfte
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Re: Privilegien für Geimpfte
Und du meinst wirklich, dass ein Kinobetreiber zum Impfausweis auch den Perso prüft, lange die Fotos vergleicht, bei Zweifeln dann eine Auskunft beim Meldeamt einholt bzw den Hausarzt nach dem letzten Antigentest befragt? Im Ernst, der Hausarzt weiß ja nichts einmal von der Impfung, wenn man die im Impfzentrum vornehmen lässt.Joshua hat geschrieben:Die Verknüpfung wird aber spätestens dann augenfällig, wenn z.B. kontrolliert werden soll, ob der Impfausweis richtige Angaben enthält. Dies ist - wie auch bei Verlust des Impfausweises und einer notwenig werdenden Rekonstruktion - nur unter Rückgriff auf die Patientenakte möglich, die letztlich die Hauptdokumentationsquelle für den ärztlichen Eingriff darstellt. Ich weiß daher nicht, ob man das wirklich so trennen darf, wie es dir vorschwebt.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Nein, Du konstruierst hier völlig wilde Zusammenhänge. Wenn Besucher B keinen Impfausweis vorlegen kann oder Zweifel an der Echtheit des Impfnachweises bestehen, dann lässt K ihn eben nicht in sein Kino, Ende der Geschichte. Allein aus dem Umstand, dass B sich jetzt möglicherweise bei seinem Arzt (oder: dem Betreiber des Impfzentrums) um einen neuen Nachweis bemüht, den er beim nächsten Kinobesuch vorlegen kann, greift K nicht auf die Patientenakte des B oder eine sonstige Sammlung, die personenbezogene Daten des B beinhaltet, zu - dem K ist das im Zweifelsfall völlig schnuppe, ob und wenn ja, wie der B es schafft, beim nächsten Kinobesuch einen ausreichenden Nachweis vorzulegen. Wie wird hieraus jetzt bitte eine Datenerhebung durch K, die in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO fällt?Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 16:59 Die Verknüpfung wird aber spätestens dann augenfällig, wenn z.B. kontrolliert werden soll, ob der Impfausweis richtige Angaben enthält. Dies ist - wie auch bei Verlust des Impfausweises und einer notwenig werdenden Rekonstruktion - nur unter Rückgriff auf die Patientenakte möglich, die letztlich die Hauptdokumentationsquelle für den ärztlichen Eingriff darstellt. Ich weiß daher nicht, ob man das wirklich so trennen darf, wie es dir vorschwebt.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Auch das. Ich habe z. B. neben dem eigentlichen Impfpass noch einen Impfnachweis, in dem nur die Polio-Impfung durch das Gesundheitsamt in der 6. Klasse vermerkt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das jemals in irgendeiner Patientenakte vermerkt war und ob es noch jemanden gäbe, der mir diese Impfung bescheinigen könnte, sollte ich diesen Wisch irgendwann mal verlieren.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Liz hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 17:49Auch das. Ich habe z. B. neben dem eigentlichen Impfpass noch einen Impfnachweis, in dem nur die Polio-Impfung durch das Gesundheitsamt in der 6. Klasse vermerkt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das jemals in irgendeiner Patientenakte vermerkt war und ob es noch jemanden gäbe, der mir diese Impfung bescheinigen könnte, sollte ich diesen Wisch irgendwann mal verlieren.
Was übrigens interessante Erinnerungen weckt: Auch bei uns kam das Gesundheitsamt in die Schule und führte Polio-Impfungen durch. Das war allerdings noch früher, zur Grundschulzeit. Ich habe noch verschwommene Erinnerungen, wie sich alle Schüler in einer langen Reihe auf dem Flur aufgestellt haben und dann einer nach dem anderen im Büro der Rektorin vom Arzt des Gesundheitsamtes geimpft wurde.
Das waren wirklich alle. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwer da rausgenommen wurde oder es überhaupt Diskussionen gab.
Was natürlich zu der interessanten Frage führt:
Wann genau und wie ist Impfen eigentlich von etwas, was vorbehaltlos als eine gute Sache anerkannt wurde, zu einem hochumstrittenen Politikum geworden?
Ich bin völlig sicher, vor 25 oder 30 Jahren hätten die Leute nicht einmal den Begriff "Impfgegner" verstanden, weil es schlicht niemanden gab, der die Idee ganz grundsätzlich abgelehnt hat.
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Re: Privilegien für Geimpfte
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Re: Privilegien für Geimpfte
Wo bitte habe ich das geschrieben?Tibor hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 17:42Und du meinst wirklich, dass ein Kinobetreiber zum Impfausweis auch den Perso prüft, lange die Fotos vergleicht, bei Zweifeln dann eine Auskunft beim Meldeamt einholt bzw den Hausarzt nach dem letzten Antigentest befragt? Im Ernst, der Hausarzt weiß ja nichts einmal von der Impfung, wenn man die im Impfzentrum vornehmen lässt.Joshua hat geschrieben:Die Verknüpfung wird aber spätestens dann augenfällig, wenn z.B. kontrolliert werden soll, ob der Impfausweis richtige Angaben enthält. Dies ist - wie auch bei Verlust des Impfausweises und einer notwenig werdenden Rekonstruktion - nur unter Rückgriff auf die Patientenakte möglich, die letztlich die Hauptdokumentationsquelle für den ärztlichen Eingriff darstellt. Ich weiß daher nicht, ob man das wirklich so trennen darf, wie es dir vorschwebt.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Eine Impfung muss als ärztlich anzuordnender Eingriff immer aktenkundig gemacht werden.Liz hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Februar 2021, 17:49Auch das. Ich habe z. B. neben dem eigentlichen Impfpass noch einen Impfnachweis, in dem nur die Polio-Impfung durch das Gesundheitsamt in der 6. Klasse vermerkt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das jemals in irgendeiner Patientenakte vermerkt war und ob es noch jemanden gäbe, der mir diese Impfung bescheinigen könnte, sollte ich diesen Wisch irgendwann mal verlieren.
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Re: Privilegien für Geimpfte
Natürlich gibt es ne Doku, aber ganz sicher nicht beim Hausarzt und ganz sicher nur für den Zugriff irgendwelcher Privater. Im Zentrum wird die Belehrung dokumentiert und bis zur 2. Impfung gelagert. An das RKI geht iRd Impfsurveillance nach der ImpfVO ebenfalls eine Doku. Der Patient selbst hat nur den Nachweis über den Impfausweis.
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