Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Django
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Django »

Man fragt sich wirklich, was für ein Umgang das sein soll. Zunächst wurde vereinbart, dass die Streichung der Gesamtnote sich erledigt hat und nun wird ohne Rücksprache mit den Betroffenen (mitten in der Pandemie) die Streichung der Gesamtnote durch die Hintertür wieder auf die Tagesordnung gesetzt. So fördert man Politikverdrossenheit. Die gleichen Entscheidungsträger sind nicht müde, sich vor jede erdenkliche Kamera zu stellen und zu betonen, wie ausgeprägt der Nachwuchsmangel in der Justiz sei. ](*,)

Hätten sie den Schwerpunkt insgesamt rausgestrichen, dann wäre das wenigstens zu verstehen gewesen. Das Jurastudium ist zugemüllt mit sinnlosen Sonderqualifikationen, die kein Mensch braucht und auch niemanden interessieren (Grundlagenschein, Praktika, "irgendwas mit Wiwi" Schein, Seminaren etc pp.). Man hat bei diesen ganzen Sonderqualifikation abgesehen vom Gerichtspraktikum (allerdings trotzdem obsolet wegen Ref) den Eindruck, dass sie ausschließlich dazu dienen, den Studierenden Steine in den Weg zu legen, damit der Weg zum Examen möglichst steinig und langwierig ist.

Wenn man dann jetzt anfängt die Bildung der Gesamtnote raus zu streichen, dann frage ich mich wirklich, was der Sinn vom Schwerpunkt sein soll. Dann bitte komplett streichen und zwei weitere fünfstündige Examenswahlklausuren (WK 1 Fächer Steuerrecht/Sozialrecht/IPR/Europarecht/IT Recht etc. je nach landesrechtlicher Ausgestaltung WK 2 Fächer Strafrecht/Zivilrecht(Öffrecht) in der Pflichtfachprüfung (zusätzlich zu den anderen sechs Klausuren) einführen und wieder eine Examenshausarbeit gekoppelt an das Thema der Wahlklausur 1 (35 Seiten) verpflichtend einbauen. Beides gestellt vom (L)JPA in den jeweiligen Kampagnen im Anschluss an die sechs anderen Klausuren. Die Examenshausarbeit wird dann direkt im Anschluss an die Kampagne innerhalb von 30 Tagen absolviert. Das wäre sowieso viel aussagekräftiger vergleichbarer. Aber einfach die Gesamtnote zu streichen, den Schwerpunkt hingegen nicht abzuschaffen, ist kaum mehr nachvollziehbar.
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Theopa
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Theopa »

Wo ist denn der objektive Nachteil für die Absolventen bzw. das Problem für den Schwerpunkt, also im Vergleich zum Stand jetzt?

Aktuell bekommt man eben das Zeugnis "GESAMTNOTE: 9,0 - Staatsteil 7,0 - Schwerpunkt 15,0"

Später bekommt man das Zeugnis "Staatsteil 7,0 - Schwerpunkt 15,0"

Wer sich auf den Standpunkt stellt, dass die Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen dürfte ebensowenig einen Unterschied feststellen wie der Vertreter der Gegenansicht. Im zweiten Fall könnte das neue Zeugnis unterbewusst sogar besser wirken, da die Noten immerhin gleichwertig nebeneinander stehen.

Verstehe mich nicht falsch, ich sehe den Sinn hinter dieser Lösung auch nicht, finde sie im Ergebnis aber einfach neutral im Sinne von "hilft nicht, schadet nicht, wieso also überhaupt damit anfangen?".
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thh
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von thh »


Django hat geschrieben:und wieder eine Examenshausarbeit gekoppelt an das Thema der Wahlklausur 1 (35 Seiten) verpflichtend einbauen.
Eine Examenshausarbeit gibt es mit Grund nicht mehr. Ich sehe auch keinen Anlass, Ghostwritern wieder mehr Zulauf zu verschaffen.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Theopa hat geschrieben:Wo ist denn der objektive Nachteil für die Absolventen bzw. das Problem für den Schwerpunkt, also im Vergleich zum Stand jetzt?

Aktuell bekommt man eben das Zeugnis "GESAMTNOTE: 9,0 - Staatsteil 7,0 - Schwerpunkt 15,0"

Später bekommt man das Zeugnis "Staatsteil 7,0 - Schwerpunkt 15,0"

Wer sich auf den Standpunkt stellt, dass die Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen dürfte ebensowenig einen Unterschied feststellen wie der Vertreter der Gegenansicht. Im zweiten Fall könnte das neue Zeugnis unterbewusst sogar besser wirken, da die Noten immerhin gleichwertig nebeneinander stehen.

Verstehe mich nicht falsch, ich sehe den Sinn hinter dieser Lösung auch nicht, finde sie im Ergebnis aber einfach neutral im Sinne von "hilft nicht, schadet nicht, wieso also überhaupt damit anfangen?".
Der Nachteil ist doch schlichtweg, dass mit einem Schlag die Anzahl an Absolventen sinkt, die ein VB im 1. Examen hat. Rein tatsächlich dürften doch viele Absolventen, die im Staatsteil im Bereich 7,5-8,99 Punkte liegen, in der Gesamtnote dann ein VB haben, was von den potentiellen Arbeitgebern auch als VB anerkannt wird.
Wenn man jetzt für die neuen Absolventengruppen beide Noten getrennt ausweist, heißt es letztlich nachträglich die Gesamtnote der vorhergehenden Absolventen zu entwerten: "Aha, die SPB-Note und die Gesamtnote sind offenbar nichts wert." Das kann dann eigentlich nur die Aufforderung sein, nur noch nach der Note im Staatsteil einzustellen und die Note im SPB als Zusatzbonbon anzusehen (zur Gefahr der neuen Noteninflation im SPB s. o.). Ich käme mir, ehrlich gesagt, schon reichlich veräppelt vor, wenn ich mit der Überlegung "SPB wird nicht rausgerechnet" mit 8,x Punkten im Staatsteil auf den Verbesserungsversuch verzichtet hätte und mir dann jetzt nachträglich doch das VB in der Gesamtnote wieder "weggenommen" würde.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von OJ1988 »

Die Frage ist ja, ob die getrennte Notenausweisung auch dazu führt, dass es dann auch keine Gesamtnote (die sich ja rechnerisch weiterhin ohne Weiteres bilden lassen kann) mehr geben soll. Das ist in der Diskussion in diesem Thread bislang nicht so recht deutlich geworden (wird sich aber vermutlich aus dem Entwurf ergeben).
Liz
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Ich habe das so verstanden, dass keine Gesamtnote mehr gebildet und auf dem Zeugnis ausgewiesen werden soll. Ich meine, was sollte das auch für eine Gesamtnote sein, die zwar vom JPA gebildet, aber nicht mehr auf dem Zeugnis bescheinigt wird? Man kann auch nicht ernsthaft erwarten, dass die Arbeitgeber dann anfangen, selbst eine Gesamtnote "nach altem Recht" auszurechnen.

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Django
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Django »

Ich kann mir vorstellen das alles noch gekippt wird. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, was nun ausschlaggebend für den Sinneswandel bei den Entscheidungsträgern gewesen ist. Ich bin mir sicher, sollte die Änderung so kommen, wird die Justiz nur noch nach der Note im staatlichen Teil einstellen. Dann sollte man aber wenigstens so fair sein und für den Schwerpunk und nach Beendigung aller Scheine einen Bachelor zu verleihen.
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SG Dortmund, Urteil v. 23.09.1998, Az.: S 36 U 294/97
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thh
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von thh »

Django hat geschrieben: Samstag 27. Februar 2021, 13:18Dann sollte man aber wenigstens so fair sein und für den Schwerpunk und nach Beendigung aller Scheine einen Bachelor zu verleihen.
Der würde dann das Diplom u.ä. ersetzen, das derzeit zumeist nach Bestehen der EJP verliehen wird. Macht Sinn.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von OJ1988 »

Liz hat geschrieben: Samstag 27. Februar 2021, 12:20 Ich habe das so verstanden, dass keine Gesamtnote mehr gebildet und auf dem Zeugnis ausgewiesen werden soll. Ich meine, was sollte das auch für eine Gesamtnote sein, die zwar vom JPA gebildet, aber nicht mehr auf dem Zeugnis bescheinigt wird? Man kann auch nicht ernsthaft erwarten, dass die Arbeitgeber dann anfangen, selbst eine Gesamtnote "nach altem Recht" auszurechnen.
Ja, die Gesamtnote wird nicht mehr ausgewiesen, aber dennoch sollen doch weiterhin beide Noten auf einem Zeugnis stehen, oder nicht? Wie ist dieses Zeugnis dann überschrieben? Hab grade mal in meins geschaut (2013, BW), da sind die beiden Noten (Staatsprüfung, Universitätsprüfung) ausgewiesen und dann kommt "hat somit in der Ersten Juristen Prüfung die Gesamtnote ... erzielt". Soll da nun fortan nur noch stehen "hat somit die Erste Juristische Prüfung bestanden" oder fällt die Kategorie "Erste Juristische Prüfung" ganz weg?
Liz
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Die Erste juristische Prüfung soll ja nicht abgeschafft werden, sondern nur die Gesamtnote. Rein praktisch dürfte das heißen, dass es das Abschlusszeugnis mit der Überschrift „Erste juristische Prüfung“ nur gibt, wenn SPB und Staatsteil jeweils mit min. 4 Punkten bestanden sind, wobei es dann schlichtweg heißt „(...) und hat somit die Erste juristische Prüfung bestanden“. Bedeutung dürfte die Kategorie „Erste juristische Prüfung“ dann nur noch für die Zulassung zum Ref haben, während danach nur noch der Staatsteil als „hard fact“ zählt.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Windscheid »

Atropos hat geschrieben: Mittwoch 24. Februar 2021, 17:46 Darf denn der Staat tatsächlich die Schwerpunktnote offiziell herausrechnen? Habe das in den Stellenausschreibungen so noch nicht gesehen und dann fände ich es total schwierig, Leute die formal die Anforderungen erfüllen (z.B. 1x VB, 1x Befriedigend bei manchen Bundesbehörden), nicht zum Interview einzuladen.
Nein, der darf momentan nicht herausgerechnet werden.
thh hat geschrieben: Samstag 27. Februar 2021, 10:24
Django hat geschrieben:und wieder eine Examenshausarbeit gekoppelt an das Thema der Wahlklausur 1 (35 Seiten) verpflichtend einbauen.
Eine Examenshausarbeit gibt es mit Grund nicht mehr. Ich sehe auch keinen Anlass, Ghostwritern wieder mehr Zulauf zu verschaffen.
Die Examenshausarbeit hatte dieselbe Noteninflation wie der Schwerpunkt, das Mogeln war aber für alle gleich.
Liz hat geschrieben: Samstag 27. Februar 2021, 17:05 Die Erste juristische Prüfung soll ja nicht abgeschafft werden, sondern nur die Gesamtnote. Rein praktisch dürfte das heißen, dass es das Abschlusszeugnis mit der Überschrift „Erste juristische Prüfung“ nur gibt, wenn SPB und Staatsteil jeweils mit min. 4 Punkten bestanden sind, wobei es dann schlichtweg heißt „(...) und hat somit die Erste juristische Prüfung bestanden“. Bedeutung dürfte die Kategorie „Erste juristische Prüfung“ dann nur noch für die Zulassung zum Ref haben, während danach nur noch der Staatsteil als „hard fact“ zählt.
Dann ist das aber keine Erste Prüfung mehr, sondern eigentlich nur ein Zettel, auf dem die Noten zweier Prüfungen draufgedruckt sind. Das kann man sich dann auch schenken.
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Django
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Django »

Die Bundesregierung lehnt eine Abschaffung der Gesamtnote ab, wie ich aus der Vorabfassung der BT Drs 19/26920 entnehmen konnte.
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Tibor
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Tibor »

Und Sie befürwortet die Umsetzung des Vorschlags des DJFT!
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, für die erste juristische
Prüfung auf die Bildung und Ausweisung einer Gesamtnote zu verzichten. Ein Verzicht
brächte keinerlei Verbesserung oder gar Lösung der Problematik, die von den Befürwortern
eines Verzichts zum einen in der Uneinheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und in der
Leistungsbewertung durch die Fakultäten und zum anderen darin gesehen wird, dass die
Zensuren im Schwerpunkt regelmäßig besser ausfallen als in der staatlichen
Pflichtfachprüfung (sogenannte „Notenflut“). Sinnvolle Abhilfe erscheint demgegenüber durch
– nicht bundesrechtlich zu regelnde – Maßnahmen „im System“ möglich, die auf die
Vereinheitlichung der Prüfungsanforderungen und noch größere Transparenz gerichtet sind,
so wie sie der aktuelle Beschluss des Deutschen Juristen-Fakultätentags den Juristischen
Fakultäten empfiehlt.
https://www.djft.de/wp-content/uploads/ ... uefung.pdf
4. Der DJFT empfiehlt eine Vereinheitlichung der Prüfungsleistungen wie folgt: eine häusliche
Arbeit (Seminar- oder Hausarbeit); eine mündliche Leistung (Prüfung oder Referat/
Verteidigung); eine Aufsichtsarbeit.
5. Der DJFT empfiehlt zudem, auf dem Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung zusätzlich zur
Gesamtnote die Einzelnoten im Schwerpunktbereich nach Art, Ergebnis und Gewicht der
Teilleistung explizit auszuweisen. Er fordert darüber hinaus, auf diesem Zeugnis auch die
Einzelnoten aus dem staatlichen Teil der Prüfung explizit anzugeben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Seeker »

"4. Der DJFT empfiehlt eine Vereinheitlichung der Prüfungsleistungen wie folgt: eine häusliche
Arbeit (Seminar- oder Hausarbeit); eine mündliche Leistung (Prüfung oder Referat/
Verteidigung); eine Aufsichtsarbeit."

Ja, so in etwa käme mir das auch sinnvoll vor. Natürlich würde es das Problem der großen Unterschiede selbst innerhalb eines Schwerpunktbereiches in derselben Uni nicht lösen (bereits eine nur durch eine Person korrigierte Schwerpunktarbeit und eine durch einen einzigen Prüfer abgehaltene mündliche Prüfung sind höchst problematisch), aber es ist besser als nichts.

"5. Der DJFT empfiehlt zudem, auf dem Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung zusätzlich zur
Gesamtnote die Einzelnoten im Schwerpunktbereich nach Art, Ergebnis und Gewicht der
Teilleistung explizit auszuweisen. Er fordert darüber hinaus, auf diesem Zeugnis auch die
Einzelnoten aus dem staatlichen Teil der Prüfung explizit anzugeben."

Gerade letzteres wird viele Prüflinge nicht freuen.
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Django
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Django »

Seeker hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 13:06 "4. Der DJFT empfiehlt eine Vereinheitlichung der Prüfungsleistungen wie folgt: eine häusliche
Arbeit (Seminar- oder Hausarbeit); eine mündliche Leistung (Prüfung oder Referat/
Verteidigung); eine Aufsichtsarbeit."

Ja, so in etwa käme mir das auch sinnvoll vor. Natürlich würde es das Problem der großen Unterschiede selbst innerhalb eines Schwerpunktbereiches in derselben Uni nicht lösen (bereits eine nur durch eine Person korrigierte Schwerpunktarbeit und eine durch einen einzigen Prüfer abgehaltene mündliche Prüfung sind höchst problematisch), aber es ist besser als nichts.

"5. Der DJFT empfiehlt zudem, auf dem Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung zusätzlich zur
Gesamtnote die Einzelnoten im Schwerpunktbereich nach Art, Ergebnis und Gewicht der
Teilleistung explizit auszuweisen. Er fordert darüber hinaus, auf diesem Zeugnis auch die
Einzelnoten aus dem staatlichen Teil der Prüfung explizit anzugeben."

Gerade letzteres wird viele Prüflinge nicht freuen.
Omg ](*,)
"... Ein übermüdeter Beamter, der während der Arbeitszeit einschläft, vom Stuhl fällt und sich dabei die Nase bricht, erleidet einen Arbeitsunfall.."

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