Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Seeker
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Seeker »

Urs Blank hat geschrieben: Montag 15. Februar 2021, 22:23 PS. Instruktiv dazu bereits Großfeld, Das Elend des Jurastudiums, JZ 1986, 357. Leider ein Rufer in der Wüste.
Danke für den Tipp, eine lohnende Lektüre.
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Strich
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Strich »

gibts das online?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von scndbesthand »

Oder einen Scan als PN?
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von OJ1988 »

Bitte hier auch!
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Sektnase »

Ihr lest das doch nur, um euch zu freuen, dass Ihr es hinter Euch habt..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Seeker hat geschrieben: Montag 15. Februar 2021, 11:07 Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme (BRat-Drucksache 20/21, S. 18 f.) dafür ausgesprochen, künftig im Zeugnis des ersten Examens den Staatsteil und den Schwerpunkt nur noch gesondert auszuweisen. Was haltet ihr davon?

Ich persönlich sehe die mangelnde Vergleichbarkeit der Schwerpunkte durchaus als Problem. Die vorgeschlagene Beibehaltung der "Ersten jur. Prüfung" aus Staatsteil und SP bei gleichzeitiger Aufgabe einer Gesamtnote klingt für mich aber nach einem faulen Kompromiss. Einerseits will man den SP im Wesentlichen in seiner jetzigen Form beibehalten, um die Unis nicht zu verärgern und die vorherige Reform (Einführung der SP-Bereiche) nicht völlig umzukehren. Andererseits entwertet man ihn bewusst weiter.

M.E. müsste man sich entscheiden: entweder man will eine Erste jur. Prüfung haben, die zum Teil aus einem SP besteht. Dann sollte man aber die Gesamtnote beibehalten, allenfalls versuchen, die SP-Noten etwas mehr zu vereinheitlichen und sich ansonsten mit den Unterschieden abfinden. Oder man hält den SP für kaum aussagekräftig und nicht reformierbar. Dann sollte man ihn aber gänzlich von dem Examen trennen und die "Erste jur. Prüfung" als solche abschaffen bzw. auf den Staatsteil beschränken. Den universitären Teil könnte man dann stattdessen als eigenen Uni-Abschluss, Zusatzqualifikation, Diplom o.Ä. behandeln.
Ich verstehe das Ansinnen des Gesetzentwurfs ehrlich gesagt nicht. Ja, es gibt beim SPB Probleme mit der Einheitlichkeit der Leistungsanforderungen und der Transparenz der Bewertungsmaßstäbe, welche sich dann zwangsläufig in der Gesamtnote fortsetzen. Allerdings weist mein Zeugnis alle drei Noten (SPB, Staatsteil und Gesamtnote) aus, d. h. derjenige, der der Gesamtnote misstraut, kann sich problemlos die beiden Teilnoten anschauen. Auch erfährt die Note des 1. Examens durch die Note des späteren 2. Examens eine gewisse "Plausibilitätskontrolle". Wenn sich jemand mit der Notenkombi 9 und 6 Punkte vorstellt, dann kann man sich schon seinen Teil dazu denken, insbesondere wenn man dann sieht, dass der Staatsteil im 1. Examen auch < 7 Punkte war, und sich überlegen, ob man den Bewerber trotzdem mit "immerhin hat er ja (formal) ein vb" einstellen möchte.

Ich weiß auch nicht so recht, was dann die Schlussfolgerung für die Praxis sein soll: Soll dann nur noch die Note im Staatsteil maßgeblich sein und die Note im SPB (oder Bachelor/Master) allenfalls ein nettes Bonbon? Welche Motivation sollten in diesem Szenario die Fakultäten haben, realitätsgerechte Noten im SPB zu vergeben? Warum dann nicht die fakultätsinterne "Standard-SPB-Note" bei 14 Punkten ansetzen und darauf hoffen, dass man so bessere Studienanfänger für sich gewinnen kann, die dann den Ruhm der Fakultät im Staatsteil mehren?

Ich würde eher an der Problemquelle ansetzen und die Vorgaben für den SPB (Leistungsumfang, Anzahl und Art der Prüfungsleistungen) vereinheitlichen, so dass die dortige Benotung transparenter wird und ganz krasse Fehlentwicklungen eingefangen werden.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Seeker »

Liz hat geschrieben: Samstag 20. Februar 2021, 16:14 Ich würde eher an der Problemquelle ansetzen und die Vorgaben für den SPB (Leistungsumfang, Anzahl und Art der Prüfungsleistungen) vereinheitlichen, so dass die dortige Benotung transparenter wird und ganz krasse Fehlentwicklungen eingefangen werden.
Genau meine Ansicht. Es kann nicht sein, dass am Ende eine Schwerpunktnote steht, aber diese entweder (selbst so erlebt) nur aus einer mündlichen Prüfung und einer wissenschaftlichen Arbeit (keine Klausur!) besteht oder mehrere mehrstündige Klausuren beinhaltet (von anderen Unis gehört).

Natürlich läuft es der Idee einer "Universitätsprüfung" etwas entgegen, die Prüfungsgestaltung staatlich einheitlich zu regeln, aber es ist immer noch (auch aus Sicht der Unis) weitaus besser, als den Schwerpunkt gänzlich zu entwerten.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Seeker hat geschrieben: Samstag 20. Februar 2021, 16:19 Genau meine Ansicht. Es kann nicht sein, dass am Ende eine Schwerpunktnote steht, aber diese entweder (selbst so erlebt) nur aus einer mündlichen Prüfung und einer wissenschaftlichen Arbeit (keine Klausur!) besteht oder mehrere mehrstündige Klausuren beinhaltet (von anderen Unis gehört).
Teilweise variert es ja auch innerhalb einer Fakultät stark, welche Anforderungen an die Leistungen z. B. im Rahmen der Seminararbeit gestellt werden. Das reichte bei uns von "20 Seiten zu einem eng umgrenzten Thema mit Literaturhilfe seitens des Lehrstuhls" bis hin zu "hier haben Sie Ihr Thema; schreiben Sie soviel wie Sie wollen / müssen". Auch kennt natürlich jeder die Story vom Lehrstuhl, wo es für die SPB-Note sehr von Vorteil sein soll, wenn dem (zumeist männlichen, etwas ältlichen) Lehrstuhlinhaber gefällt, was er in optischer Hinsicht geboten bekommt.

Natürlich läuft es der Idee einer "Universitätsprüfung" etwas entgegen, die Prüfungsgestaltung staatlich einheitlich zu regeln, aber es ist immer noch (auch aus Sicht der Unis) weitaus besser, als den Schwerpunkt gänzlich zu entwerten.
Die bisherige Praxis zeigt ja, dass es nur so mittelmäßig gut klappt. Und mir scheinen auch bei einer Angleichung der Prüfungsmodi noch genügend Spielräume für die Fakultäten zu verbleiben. Die verbleibenden Unterschiede und Auswirkungen auf die Gesamtnote scheinen mir dann hinnehmbar zu sein. Es kommt ja noch eine reine Staatsprüfung hinterher.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Julia »

PN mit dem JZ Beitrag ist raus ;)
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scndbesthand
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von scndbesthand »

Julia hat geschrieben: Sonntag 21. Februar 2021, 21:15 PN mit dem JZ Beitrag ist raus ;)
Vielen Dank für die Mühen!
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Blaumann »

Julia hat geschrieben: Sonntag 21. Februar 2021, 21:15 PN mit dem JZ Beitrag ist raus ;)
Ich bitte auch! [-o<
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Strich
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Strich »

Vielen Dank!
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Theopa »

Liz hat geschrieben: Samstag 20. Februar 2021, 16:14 Ich verstehe das Ansinnen des Gesetzentwurfs ehrlich gesagt nicht. Ja, es gibt beim SPB Probleme mit der Einheitlichkeit der Leistungsanforderungen und der Transparenz der Bewertungsmaßstäbe, welche sich dann zwangsläufig in der Gesamtnote fortsetzen. Allerdings weist mein Zeugnis alle drei Noten (SPB, Staatsteil und Gesamtnote) aus, d. h. derjenige, der der Gesamtnote misstraut, kann sich problemlos die beiden Teilnoten anschauen.
Ich könnte mir einzig die Verhinderung von missbräuchlichen Werbemaßnahmen nach dem Motto "bei uns erreichen 60% ein VB (!!!) ,wobei der Schnitt im Staatsteil ganz normal ist, im SPB aber 16,8 beträgt" als Ziel vorstellen, das dürfte aber nun auch nicht besonders relevant sein.

Im Übrigen ist das ganze tatsächlich relativ sinnbefreit, auch wenn damit vielleicht ein paar in Lebensläufe/Portale etc. eingetragene "unverdiente" Gesamtnoten ins richtige Licht gerückt werden könnten.
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Atropos »

Darf denn der Staat tatsächlich die Schwerpunktnote offiziell herausrechnen? Habe das in den Stellenausschreibungen so noch nicht gesehen und dann fände ich es total schwierig, Leute die formal die Anforderungen erfüllen (z.B. 1x VB, 1x Befriedigend bei manchen Bundesbehörden), nicht zum Interview einzuladen.

Insgesamt finde ich die Schwerpunktbereiche gut, sehe aber auch den Punkt, dass es zu unfairen Verzerrungen kommt. Und ich gehöre definitiv zu den Gewinnern des Systems :)

Ganz vereinzelt habe ich schon sehr harte Fälle gesehen, manchmal gibt es so Sonderfälle, dass Noten aus Auslandssemestern oder Moot Courts im Schwerpunkt angerechnet werden können. Im Bekanntenkreis: Auslandssemester in Osteuropa als Schwerpunkt mit 16+ Punkten angerechnet, Staatsnote im ersten mittleres Ausreichend, zweites 2x nicht bestanden...
Liz
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Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Es kommt ja auf eine Gesamtbetrachtung der Leistungen der Bewerber an. Die Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen ist ja nur die erste Hürde.
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