gerichtsärztlicher dienst fordert negativen coronatest für drogenscreening

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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kabramm4210
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gerichtsärztlicher dienst fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von kabramm4210 »

ein REIN theoretisches gedankenexperiment:

einleitung:
ein badboy war 3 jahre im knast und hat jetzt führungsaufsicht, inklusive auflage zu drogenabstinenz.
dazu schickt der gerichtsärztliche dienst regelmäßig vorladungen an den badboy:
der badboy muss dann-und-dann im gerichtsgebäude erscheinen und seinen urin abgeben.

steigerung:
zum durchsetzen von schuldvermutung, deindustrialisierung, depopulation, technokratie, etc.
erfindet und propagiert das wahrheitsministerium eine "epidemie von nationaler tragweite",
die sich darauf stützt, dass symptomfreie menschen zu einem "test" genötigt werden,
auch wenn der hersteller sagt:
die menschen müssen erkältungs-symptome zeigen, damit der test richtig funktionieren kann.

höhepunkt:
der gerichtsärztliche dienst kommt jetzt auf die "geniale" idee:
unsere probanden MÜSSEN einen negativen covidtest vorlegen,
damit wir ihren urin auf betäubungsmittel testen können,
um sie vom vorwurf des drogenkonsum freizusprechen.

zukunfts-vision 1:
der badboy geht zum gerichtsärztlichen dienst, und er hat KEINEN negativen coronatest dabei.
weil der badboy ist symptomfrei, also darf der covidtest gar nicht angewendet werden.
der gerichtsärztliche dienst behauptet "mimimimimimimi"
und beharrt auf seiner voraussetzung "ohne covid-freispruch kein pipi-test".
der badboy beharrt auf "seinem guten recht",
und der gerichtsärztliche dienst beharrt auf seinem faustrecht.
der gerichtsärztliche dienst macht meldung ans gericht:
"der badboy hat den covidtest verweigert, also konnten wir keinen pipitest machen,
also unterstellen wir dem badboy 1. covidkrankheit und 2. BTM-konsum."
das gericht ruft "freude freude!" und lässt den badboy an ort und stelle verhaften, und im gulag verschwinden.

zukunfts-vision 2:
der badboy wusste, der GÄD würde auf seinem faustrecht beharren,
also hat der badboy seinen eigenen drogenschnelltest mitgebracht.
(auf der original-verpackung steht "ich bin ein juristisch anerkannter schnelltest. booya!")
vor den augen vom GÄD macht der badboy seine pipi auf den test, der test zeigt negativ,
und alle beteiligten werden glücklich bis ans ende ihrer kurzen tage.

zukunfts-vision 3:
der badboy wusste, der GÄD würde den (vom badboy mitgebrachten) schnelltest nicht akzeptieren
(obwohl auf dem test draufsteht "ich bin ein juristisch anerkannter schnelltest. booya!")
der badboy geht also zum pipi-termin, hat keinen covid-freispruch dabei,
verweigert auch einen covid-schnelltest (hallo unschuldsvermutung? lebst du noch?),
der GÄD verweigert den pipi-test, es steht "stur gegen stur",
also geht der badboy zum nächst-besten krankenhaus,
lässt dort auf badboys kosten einen BTM schnelltest machen,
und lässt das ergebnis dem gericht zukommen (per fax, direkt aus dem krankenhaus).
der badboy ist nebenbei auch ein frecher lümmel, also stellt er dem gericht den test in rechnung.
das gericht ist ein heimlicher fan vom badboy, und hat zu viel geld, also zahlt es dem badboy das ersatz-screening.
und alle beteiligten werden glücklich bis ans ende ihrer kurzen tage.



würde der fiktive badboy sich vor seinem abpiss-termin einen fiktiven rechtsberater holen,
was würde der fiktive rechtsberater dann fiktiv sagen? (ausser "flieht ihr narren")
Julia
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Re: gerichtsärztlicher dienst fordert negativen coronatest für drogenscreening

Beitrag von Julia »

"Rein theoretisch", fiktiv und Coronalügen. Das ist mir sogar für eine Erwiderung zu blöd.
Keine Rechtsberatung, auch keine fiktive. Geschlossen.
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