Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Logisch_Win7
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Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

folgendes Beispiel: In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe durch die Handlung X einen Diebstahl begangen. Tatsächlich ist die Handlung X aber nur als Unterschlagung strafbar.

Würde man dann in der rechtlichen Würdigung - unter Hinweis auf § 265 StPO - wegen der Unterschlagung verurteilen und anschließend hinsichtlich des Vorwurfs des Diebstahls einen Teilfreispruch schreiben?
Shlomo
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Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Beitrag von Shlomo »

Nein, ein Teilfreispruch erfolgt nur, wenn wegen einer im Tatvorwurf enthaltenen materiellen Tat nicht verurteilt wird. Bei deinem Beispiel wird die vorgeworfene Tat nur rechtlich abweichend bewertet. Also Verurteilung wegen Unterschlagung ohne Freispruch im Übrigen.
Logisch_Win7
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Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Beitrag von Logisch_Win7 »

Alles klar, danke dir schon mal.

Nochmal zum Verständnis, weil ich wegen des materiellen Tatbegriffs etwas verwirrt bin:

Wie wäre es, wenn Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt wurde, die Körperverletzung aber rechtlich nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann? Dann würde ja an sich wegen der angeklagten materiell-rechtlichen Tat verurteilt (nämlich hinsichtlich der Sachbeschädigung). Aber hinsichtlich der Körperverletzung ergeht dann ein Teilfreispruch, oder?
Shlomo
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Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Beitrag von Shlomo »

Logisch_Win7 hat geschrieben: Donnerstag 25. Februar 2021, 15:10 Alles klar, danke dir schon mal.

Nochmal zum Verständnis, weil ich wegen des materiellen Tatbegriffs etwas verwirrt bin:

Wie wäre es, wenn Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt wurde, die Körperverletzung aber rechtlich nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann? Dann würde ja an sich wegen der angeklagten materiell-rechtlichen Tat verurteilt (nämlich hinsichtlich der Sachbeschädigung). Aber hinsichtlich der Körperverletzung ergeht dann ein Teilfreispruch, oder?
Nein, auch hier kein Teilfreispruch, da du ja nur eine materielle Tat hast im Vorwurf.
Wären Körperverletzung und Sachbeschädigung in Tatmehrheit (§ 53 StGB) angeklagt, hättest du bzgl der nicht erwiesenen KV einen Teilfreispruch.
Sektnase
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Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Beitrag von Sektnase »

Tateinheit = eine materielle Tat und eine prozessuale Tat; Tatmehrheit = mehrere materielle Taten, oft auch mehrere prozessuale Taten, aber nicht zwingend

So kann man es sich finde ich gut merken.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Logisch_Win7
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Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO

Beitrag von Logisch_Win7 »

Okay, super, dann habe ich es jetzt verstanden. Danke euch!
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