Hallo zusammen,
im kommenden Semester stehen auf meinem Studienverlaufsplan unter Zivilrecht: Schuldrecht AT, Deliktsrecht und Schadensrecht, Verbraucherprivatrecht.
Jetzt wollte ich mal fragen wie dort die Aufteilung ist? Wenn ich jetzt z. B. Looschelders AT und BT habe, sind dann alle die oben genannten Fächer abgedeckt? Im Inhaltsverzeichnis vom Looschelders konnte ich nur Deliktsrecht finden, nicht aber Schadensrecht. Und das waren auch nicht allzu viele Seiten was ich in Anbetracht der Tatsache, dass ich Deliktsrecht und Schadensrecht wöchentlich habe, schon recht wenig finde. Oder sind das komplett getrennte Sachen für die nochmal extra Literatur (wenn man das möchte) gekauft werden muss? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Begrifflichkeiten im Zivilrecht (Fächer)
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Re: Begrifflichkeiten im Zivilrecht (Fächer)
Habe noch nie von einer eigenen Vorlesung für Schadensrecht gehört. Wo ist das?
Thematisch werden wohl v.a. §§249 ff. und daneben §§ 842 ff. BGB behandelt werden.
Um die Frage zu beantworten: Die beiden Looschelders sollten eigentlich reichen; Vorlesung zum Schadensrecht wird dann zwar wohl (deutlich) tiefer gehen, aber dafür würde ich mir einstweilen nichts Zusätzliches anschaffen.
Thematisch werden wohl v.a. §§249 ff. und daneben §§ 842 ff. BGB behandelt werden.
Um die Frage zu beantworten: Die beiden Looschelders sollten eigentlich reichen; Vorlesung zum Schadensrecht wird dann zwar wohl (deutlich) tiefer gehen, aber dafür würde ich mir einstweilen nichts Zusätzliches anschaffen.
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Re: Begrifflichkeiten im Zivilrecht (Fächer)
Das Schadensrecht steht im Looschelders Schuldrecht AT relativ weit hinten, schau mal ins Inhaltsverzeichnis. Das Deliktsrecht im Loschelders SchuldR BT. Das liegt an der Systematik des Gesetzes: das Schadensrecht erfasst v.a. die §§ 249 ff. BGB. Die sind aber anwendbar auf alle Bereiche des Schuldrechts (und teilweise darüber hinaus), sodass sie Teil des "AT" sind. "BT" sind dagegen die einzelnen Bereiche: Vertragsrecht, Deliktsrecht usw.
Wenn du es schaffst, beide Looschelders bzw. die dort relevanten Kapitel durchzuarbeiten, hast du schon viel geschafft. Lieber weniger lesen, dafür aber gute Materialien (dazu gehört der Looschelders) und das meiste verstehen.
Wenn du daneben noch mehr machen willst, würde ich allenfalls ein paar kleine Fällchen machen, z.B. "hemmer, die XX Fälle im Y-Recht", hier dann etwa SchuldR AT und DeliktsR.
Wenn du es schaffst, beide Looschelders bzw. die dort relevanten Kapitel durchzuarbeiten, hast du schon viel geschafft. Lieber weniger lesen, dafür aber gute Materialien (dazu gehört der Looschelders) und das meiste verstehen.
Wenn du daneben noch mehr machen willst, würde ich allenfalls ein paar kleine Fällchen machen, z.B. "hemmer, die XX Fälle im Y-Recht", hier dann etwa SchuldR AT und DeliktsR.
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Re: Begrifflichkeiten im Zivilrecht (Fächer)
Ich würde das nur als sehr kreative Aufteilung von Schuldrecht AT und BT sehen Vermutlich wollten die Profs halt nicht so viel machen, bzw. jeder musste irgendwelche Lehrveranstaltungen abkriegen.
Verbraucherprivatrecht dürfte auch den Namen nicht wert sein, das sind eben ein paar Normen im BGB, die hauptsächlich zum Kauf- bzw. Darlehensvertrag gehören. Schadensrecht meint einfach § 249ff., bei Hemmer z.B. auch in einem eigenen Skript. Als Anwalt für Schadensrecht wäre man aber aufgeschmissen, das ist nämlich nur eine Rechtsfolge, kein Anspruch.. also auch eine etwas seltsame Bezeichnung. Andererseits: dieses "Schadensrecht" ist nicht viel, aber es ist m.E. gold wert, wenn man das mal richtig verstanden hat. Ist in den meisten Fällen kein Schwerpunkt, da werden aber regelmäßig (kleinere) Fehler gemacht. Aus den paar Normen auf die BGH-Ergebnisse zu kommen, ist nämlich oft gar nicht leicht
Verbraucherprivatrecht dürfte auch den Namen nicht wert sein, das sind eben ein paar Normen im BGB, die hauptsächlich zum Kauf- bzw. Darlehensvertrag gehören. Schadensrecht meint einfach § 249ff., bei Hemmer z.B. auch in einem eigenen Skript. Als Anwalt für Schadensrecht wäre man aber aufgeschmissen, das ist nämlich nur eine Rechtsfolge, kein Anspruch.. also auch eine etwas seltsame Bezeichnung. Andererseits: dieses "Schadensrecht" ist nicht viel, aber es ist m.E. gold wert, wenn man das mal richtig verstanden hat. Ist in den meisten Fällen kein Schwerpunkt, da werden aber regelmäßig (kleinere) Fehler gemacht. Aus den paar Normen auf die BGH-Ergebnisse zu kommen, ist nämlich oft gar nicht leicht
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann