Moin!
Mir kam folgende Frage: Bei der Gestaltung von Fußnoten werden ja i.d.R. Gerichtsentscheidungen als erstes genannt, danach dann die Fundstellen aus der Literatur. Hält man diese Reihenfolge auch ein, wenn man neben der Entscheidung noch Gesetzgebungsmaterialien zitiert? Oder werden diese vor die Entscheidungen gepackt (aka "Wille des Gesetzesgebers" oder so)?
Mein Ansatz war jetzt, die übliche Reihenfolge einzuhalten (Stichwort: Einheitlichkeit) und mit der Entscheidung zu beginnen.
Wäre cool, wenn da jemand was zu wüsste
Reihenfolge Fußnote
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Re: Reihenfolge Fußnote
Hinweise auf Gesetzesmaterialien stelle ich idR an den Anfang.
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Re: Reihenfolge Fußnote
Ich sehe das ebenso. Das dürfte insbesondere dann richtig sein, wenn das zitierte Gericht seinerseits ebenso die Gesetzesmaterialien herangezogen hat.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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