Haben hier Polizei, Richter und Staatsanwaltschaft Fehler gemacht?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Troyster
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Haben hier Polizei, Richter und Staatsanwaltschaft Fehler gemacht?

Beitrag von Troyster »

Folgender Fall:
Die Kriminalpolizei rückt zu Person A raus, samt Durchsuchungsbeschluss.
Person A wird vorgeworfen, im September 2019 Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe gewesen zu sein, in der eine andere Person 6x kinderpornographische Bilder reingeschickt hat (eigentlich 6x, es war 5x das gleiche Bild und 1x ein einzelnes).
Jedenfalls frägt die Kriminalpolizei Person A nach seinem Mobiltelefon, er händigt es dem Polizisten samt PIN aus.
Der Polizist sieht sich einige Inhalte an, z.B. WhatsApp-Chats, kann aber keine kinderpornographischen Bilder entdecken.
Der Polizist frägt Person A nach der Nummer, welche auf dem Durchsuchungsbeschluss drauf ist, und Person A sagt: "Das ist meine alte Nummer, allerdings habe ich diese bereits im August 2019, als ich in Italien war, verloren". Der Polizist frägt Person A nach einer Stecknadel, um den SIM-Slot zu öffnen. Person A händigt dem Polizisten eine Stecknadel aus, und tatsächlich befindet sich die SIM-Karte in keinen der Mobiltelefone.
Person A sagt zum Polizisten: "Ich habe noch ein Smartphone, dieses habe ich vom Dezember 2015 - November 2019 benutzt, aber dann ist es kaputt gegangen. Die Nummer war da allerdings seit August nicht mehr drinnen". Der Polizist sagt zu Person A das er Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, und er beide Handys mitnimmt. Im Revier guckt er sich dann das funktionierende Smartphone an, und sagt Person A das er um 13:30 Uhr zur Vernehmung ins Revier kommen soll.
Der Polizist lässt Person A einen Durchsuchungsprotokoll unterschreiben, auf dem er unter anderem die Smartphones eingetragen hat und die dazugehörigen PINs.
Der Polizist ruft Person A zwei Stunden später an, um ihm mitzuteilen, das er sich das Smartphone angeguckt hat und wieder keine kinderpornographischen Bilder entdecken konnte. Nun hat er beide Smartphones ins KTU geschickt und meinte das es ca drei Monate dauern wird, bis sie ausgewertet sind.
Person A wirft einen Blick auf den Durchsuchungsbeschluss, als er bemerkt das der Polizist dort "§§ 94, 98 StPO" und "§ 111 StPO" angekreuzt hat, was bedeutet das der Polizist die Smartphones BESCHLAGNAHMT hat. Dies ist ihm laut Durchsuchungsbeschluss allerdings nur dann erlaubt, wenn sich die Gegenstände in Gewahrsam einer Person befinden und NICHT freiwillig herausgegeben werden. Dies war allerdings nicht der Fall, denn der Polizist hat sogar die PINs in das Durchsuchungsprotokoll eingetragen.
Hat der Polizist einen Fehler gemacht als er die Smartphones trotz der freiwilligen Herausgabe beschlagnahmt hat?
Hier ist mal der ganze Beschluss:
Beschluss
Nach §§ 102, 105 Abs. 1, Strafprozessordnung wird gemäß § 33 Abs. 4 Strafprozessordnung ohne vorherige Anhörung die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen und der Fahrzeuge des Beschuldigten (Name) nach folgenden Gegenständen angeordnet:
Mobiltelefone
Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf vom Durchsuchungsobjekt räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von den durchsuchten Räumlichkeiten aus zugegriffen werden kann (§ 110 Abs. 3 StPO)
Die Beschlagnahme der o.g. Gegenstände wird nach §§ 94, 98 StPO angeordnet, sofern sie nicht freiwillig herausgegeben werden.
Soweit eine sorgfältige Sichtung und Zuordnung an Ort und Stelle aufgrund der Beschaffenheit der Gegenstände bzw. des Datenbestandes nicht möglich, wird die vorläufige Mitnahme zur Durchsicht zur Feststellung der potentiellen Beweiserheblichkeit und -verwertbarkeit angeordnet, § 110 StPO.

Findet ihr eigentlich eine Wohunungsdurchsuchung angemessen für den Verdacht die Person gewesen zu sein, welche nur die Bilder unwissentlich empfangen haben soll bzw es nicht wollte
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Zippocat
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Re: Haben hier Polizei, Richter und Staatsanwaltschaft Fehler gemacht?

Beitrag von Zippocat »

Person A sollte einen Rechtsanwalt aufsuchen. Hier gibt es keine Rechtsberatung, auch nicht für Fettdruck!
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Liz
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Re: Haben hier Polizei, Richter und Staatsanwaltschaft Fehler gemacht?

Beitrag von Liz »

Genau so ist es.
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