§§ 275, 276 ZPO - Praxis

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Liz
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Re: §§ 275, 276 ZPO - Praxis

Beitrag von Liz »

@Strich: Was hat das denn bitte damit zu tun, Verfahren im Umlauf zu halten oder sich rauszureden? Ich halte es nach der Struktur der Verfahren, mit denen ich es zu tun habe, für mich am zweckmäßigsten sie mir zu bestimmten Zeitpunkten anzuschauen und sie dann in Kenntnis des genauen Streitstoffs zu zu fördern, anstatt entweder blind in einen allgemeinen Erörterungstermin zu laufen oder beständig nachzujustieren und ggf auch mündliche Verhandlungen in Verfahren durchzuführen, die sich ggf auch anderweitig erledigen lassen. Das mag ja jede*r Kollege für sich anders sehen und handhaben, aber letztlich sieht die ZPO beide Verfahrensweisen als gleichrangig an.
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Strich
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Re: §§ 275, 276 ZPO - Praxis

Beitrag von Strich »

Liz hat geschrieben: Dienstag 11. Mai 2021, 16:42 ... anstatt entweder blind in einen allgemeinen Erörterungstermin zu laufen oder beständig nachzujustieren und ggf auch mündliche Verhandlungen in Verfahren durchzuführen,...
Ich habe weder etwas von blind noch von ständig nachjustieren gesagt. Schon die Wortwahl verwundert doch sehr: Die Terminsvorbereitung ist auch beim SVV erst nach dem letzten Schriftsatz vor dem Termin abschließbar. Auch da musst du nach jedem Schriftsatz "nachjustieren" und ggf. Zeugen laden oder Vergleichsvorschläge ändern. Was an einer blinden Terminierung schlecht sein soll, sagst du im Übrigen auch nicht. Wenn es nämlich nur darum geht, einen Termin "vorzubereiten" terminierst du auch beim SVV "blind", da du die Replik und die Duplik, oder die Duplik und die Triplik noch nicht kennst etc. etc. Ich behaupte gerade, dass das alles ohnehin Arbeit ist, die unabhängig davon gemacht werden muss, ob du jetzt terminiert hast oder nicht. Demgegenüber hat der Termin eine Druckfunktion wegen § 296 ZPO (der einen schlechteren Ruf hat, als er verdient). Übrigens verstehen wir unter FeT hoffentlich beide die Verfahrensart und nicht zwingend den Termin in 5 Wochen.

Ich habe es oben doch versucht konkret zu machen, aber wir können es gern noch konkreter machen:

VKU Zahlungsklage
Kläger will SE aus § 7 StVG und trägt sowohl zum Anspruch dem Grunde wie auch der Höhe nach vor und tritt Beweise an.

Klage geht ein, ich terminiere in 8 Wochen

Klageerwiderung geht ein, ich sehe, es wird ein SV benötigt ich muss einen Zeugen hören und ich brauche ggf. noch einen weiteren SV zur Anspruchshöhe (Haushaltsführungsschaden etc).

Ich lese die Klageerwiderung und mache einen Beweisbeschluss (oder terminsbegleitende Verfügung) zur Ladung des Zeugen und fordere den Auslagenvorschuss binnen einer Woche an. Gleichzeitig weise ich auf eine Haftungsverteilung nach Lage der Akten hin und mache einen Vergleichsvorschlag, den die Parteien annehmen können oder nicht.
Auslagenvorschuss geht ein, ich lade den Zeugen zum Termin (früher habe ich die Abladung des Zeugen angedroht, für den Fall der Nichtzahlung, dass ist aber wohl umstritten)

Termin: Ich höre den Zeugen und verkünde den Beweisbeschluss nach Unterbrechung und Ergänzung um die Anknüpfungstatsachen ...

Wo konkret ist jetzt der Vorteil des SVV zu erblicken? Man möge mich erhellen.
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Re: §§ 275, 276 ZPO - Praxis

Beitrag von Liz »

@Strich: Der Vorteil des schriftlichen Vorverfahrens ist schlichtweg, dass man das Verfahren, wenn es weitgehend „ausgeschrieben“ ist (und das sind viele Verfahren nach der Replik oder Duplik), unter Berücksichtigung des beiderseitigen Vortrags einmal kompakt und zielgerichtet fördern kann, anstatt beständig kurzfristig die Planung anpassen zu müssen - natürlich kann es auch nach der Duplik noch „überraschende“ Wendungen geben, aber diese sind doch deutlich seltener als die Fälle, in denen ein Verfahren erst mit der Klageerwiderung oder Replik richtig strittig / komplex wird. Im Übrigen habe ich Termine in 4-8 Wochen auch nicht in beliebiger Anzahl zur Verfügung, sondern terminiere die originären Einzelrichtersachen um Kammersachen bzw umfangreichere (tendenziell längerfristig terminierte) Einzelrichtersachen drumherum. Da weiß ich gerne vorher, wie zeitintensiv voraussichtlich die vermeintlich kleine Einzelrichtersache sein wird, dann habe ich auch entsprechend Zeit und Ruhe für langwierige Vergleichsgespräche oder Erörterungen oder Zeugenvernehmungen im ersten Termin.

Jetzt magst Du aus Deiner Erfahrung heraus meinen, das gehe auch alles mit einem frühen ersten Termin im Kalender, aber ich vermag da ehrlich gesagt keinen Vorteil zu erkennen, sondern sehe vor allem jede Menge organisatorische Nachteile.
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Strich
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Re: §§ 275, 276 ZPO - Praxis

Beitrag von Strich »

Du wiederholst also schlicht die abstrakten Behauptungen ... die ich ja dem Gefühl nach verstehen kann. Der Ausgangspunkt meines gesamten Widerspruchs war jedoch, dass das eben nicht mehr als ein Bauchgefühl ist und man das nicht objektivieren kann, sondern im Gegenteil, der FeT löst objektiv keinen Mehraufwand und hält stattdessen die Beteiligten wegen § 296 ZPO zu zügiger Verfahrenserledigung an.

"einmal kompakt zielgerichtet fördern"

Was soll das denn sein? Der Hinweis mit dem Vergleichsvorschlag in der Terminsverfügung samt Ladung der Zeugen?

Komischerweise muss ich nicht "beständig kurzfristig die Planung" (welche?) anpassen. Was soll denn das für eine "beständige" Anpassungsarbeit sein die nur deswegen nicht anfällt, weil ich mich fürs SVV entschieden habe?

"sondern sehe vor allem jede Menge organisatorische Nachteile."
Na dann schieß mal los.
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§§ 275, 276 ZPO - Praxis

Beitrag von Liz »

Ich denke, ich habe meine Sichtweise und Erfahrungen hinreichend erschöpfend dargelegt und sehe ehrlich gesagt keinen Sinn in einer weiteren Diskussion, da Du ja offenbar aufgrund Deiner Erfahrungen meinst, abschließend beurteilen zu können, was für andere mit ggf anderer Herangehensweise und / oder anderem Dezernatszuschnitt funktioniert und was alles nur Ausreden sind. Bei der Frage, wie man ein Verfahren zweckmäßigerweise führt, gilt aber schlichtweg: „Viele Wege führen nach Rom.“
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Strich
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Re: §§ 275, 276 ZPO - Praxis

Beitrag von Strich »

Jap ganz genau das habe ich gesagt. Du machst alles falsch und ich alles richtig ... Das wird wohl eine "hinreichend erschöpfend dargelegt[e]" Darstellung der Beiträge sein ::roll:
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Beitrag von Liz »

Batman hat doch schon versucht, Dir zu bedeuten, dass Du hier auf Grundlage einer eher überschaubaren Erfahrung so tust, als hättest Du die Weisheit mit Löffeln gefressen. Für solche Diskussionen ist mir meine Zeit dann aber doch zu schade.
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