Verjährungshemmung durch unzulässige Feststellungsklage?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Theopa
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Verjährungshemmung durch unzulässige Feststellungsklage?

Beitrag von Theopa »

Hallo zusammen,

soweit ich es bisher nach Palandt und den dortigen Verweisen überblicken kann scheint für die Verjährungshemmung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine wirksame, aber gerade keine substantiierte, schlüssige oder zulässige Klage erforderlich. Wir sieht es aber nun aus, wenn Zulässigkeit und Wirksamkeit sozusagen "gegenläufig" sind?

Ich meine damit, dass eine unzulässige Feststellungsklage über theoretisch bezifferbare materielle Ansprüche aus der Vergangenheit erhoben wird, also zum Beispiel: "Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger zum Ausgleich sämtlicher Kaufpreisforderungen aus der Vergangenheit verpflichtet ist."

Als Feststellungsklage wäre diese ohne besondere Individualisierung des Klagebegehrens zwar unzulässig aber wirksam zu erheben (und würde somit offenbar die Verjährung hemmen, vgl. BGH, Urteil v. 25.02.1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298), während in der eigentlich zulässigen Form der Leistungsklage mangels Individualisierung des Anspruchs die Wirksamkeit fehlen würde.

Kann also nun die "nur unzulässige" Feststellungklage - die wenn sie mit gleichem Inhalt als Leistungsklage formuliert würde unwirksam wäre - die Verjährung hemmen?
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batman
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Re: Verjährungshemmung durch unzulässige Feststellungsklage?

Beitrag von batman »

Aber auch eine Feststellungsklage muss den von der Verjährung betroffenen Anspruch zum Streitgegenstand haben, um zur Hemmung der Verjährung geeignet zu sein (BGH, aaO., juris Rn. 13). Daran dürfte es in Deinem Beispiel fehlen, während es in der zititierten BGH-Entscheidung um "weitere Schäden" aus einem konkreten Unfall ging.
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