Guten Abend,
mir stellt sich momentan folgende Frage: Wenn A sich beispielsweise eine Handyhülle bestellt und diese nicht geliefert wird - und er in Folge dessen einen Schaden an seinem Handy erleidet - stehen ihm dann Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu? Ich habe an einen SE neben der Leistung aus §§ 280 I, 286 BGB gedacht.
Vielleicht ist die Frage sehr banal und eindeutig, ich würde die Haftung des Handyhüllenverkäufers hier jedoch für zu weitgehend halten.
Schadensersatz bei Schutzvorrichtungen
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