Aktenvortrag Strafrecht: Wo Beweisverwertungsverbot?
Verfasst: Donnerstag 22. Juli 2021, 15:31
Hallo zusammen,
ich habe bald mündliche Prüfung und muss (leider) den Aktenvortrag im Strafrecht halten. Hierzu habe ich eine Frage an euch: Stellt man die Umstände, die ein Beweisverwertungsverbot begründen können (zB Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung) schon im Sachbericht dar, oder erst in der rechtlichen Würdigung bei dem zu beweisenden Tatbestandsmerkmal?
ich habe bald mündliche Prüfung und muss (leider) den Aktenvortrag im Strafrecht halten. Hierzu habe ich eine Frage an euch: Stellt man die Umstände, die ein Beweisverwertungsverbot begründen können (zB Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung) schon im Sachbericht dar, oder erst in der rechtlichen Würdigung bei dem zu beweisenden Tatbestandsmerkmal?