Es ist das gleiche wie mit der Dokumentation der Hauptverhandlung, man scheint teilweise der Ansicht zu sein, dass das Recht zur Disposition der Bequemlichkeit der Justiz steht. Die "Überlastung" der Justiz ist doch gar kein valides Argument, weil die Justiz sich so aufstellen muss, dass sie Recht und Gesetz einhält. Es ist eine Unart das Recht dahingehend zu gestalten, wie es für die Justiz angenehm ist.
Den Vermittlungsausschuss sehe ich noch nicht zwingend. Eine weitere Verzögerung hat ja auch den lustigen Effekt, dass jeden Tag weitere Personen verurteilt werden wegen Straftaten, die dann später wieder korrigiert werden müssen. Und da geht es auch nicht nur um die Amnestieregel, sondern auch um den bewaffneten Handel mit Cannabis. Das wird alles in der Revision kassiert, wenn die Norm in Kraft tritt und für nen neuen Strafausspruch wohl zurückverwiesen.
Ich kann verstehen, dass wenn man sich, obwohl man sich auf den Seiten der "Guten" sieht, es etwas blöd findet, dass man seit Jahrzehnten den Quatsch dahingehend betreibt, dass man Besitzer von Kleinstmengen Cannabis bestraft. Das kratzt natürlich ein bisschen am Selbstbild. Umso mehr sollte man nun aber bemüht sein, dass man das so schnell wie möglich einstellt.
Ne Alternative wäre ja möglicherweise die Legalisierung in Kraft treten zu lassen und die Amnestieregel verzögert gelten zu lassen.