Auf die kannst du aber auch mit 200km/h nicht mehr reagieren.
Wieso sind 417km/h zu viel und 250km/h nicht? In beiden Situationen bist du tot, wenn plötzlich ein Hindernis erscheint.
Moderator: Verwaltung
Auf die kannst du aber auch mit 200km/h nicht mehr reagieren.
Dann sind 200km/h eben auch unangemessen - wo ist das Problem?
Mit 200 km/h oder 250 km/h ist der Bremsweg deutlich kürzer und gleichzeitig der Geschwindigkeitsunterschied zu den anderen Fahrzeugen deutlich geringer. Wenn 500 m vor einem jemand mit 130 km/h auf die vermeintlich freie linke Spur zieht (von anderen Hindernissen mal ganz zu schweigen), hat man mit 400 km/h höchstwahrscheinlich ein echtes Problem - zumal man nicht darauf setzen kann, dass der andere rechtzeitig die Gefahrensituation realisiert und die Spur wieder freimacht, weil eben niemand damit rechnet, urplötzlich einen Bugatti mit über 400 km/h hinter sich zu haben.gola20 hat geschrieben:Auf die kannst du aber auch mit 200km/h nicht mehr reagieren.
Wieso sind 417km/h zu viel und 250km/h nicht? In beiden Situationen bist du tot, wenn plötzlich ein Hindernis erscheint.
Bei den Begriffen grob verkehrswidrig und rücksichtslos kann man die Definitionen in § 315c StGB heranziehen: Grob verkehrswidrig meint die besonders schweren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, rücksichtslos das subjektive Element dazu (eigensüchtige Gründe, etc.), wobei diese als übliches Begriffspaar wohl auch bei § 315c StGB fast immer gleichzeitig erfüllt oder nicht erfüllt sein werden.Micha79 hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. Februar 2022, 10:01 Diejenigen, die 315d hier bejahen, müssen mE Fälle zur Abgrenzung bilden können, in denen ein Verhalten (bei Fehlen einer Geschwindigkeitsbegrenzung, guter Sicht, gutem Wetter und wenig Verkehr)
lediglich nicht angepasst, aber nicht grob verkehrswidrig ist;
sodann womöglich grob verkehrswidrig ist, aber noch nicht rücksichtslos ist;